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Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 21.05.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 145/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24582
OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 145/09 (https://dejure.org/2012,24582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2012 - 5 U 145/09 (https://dejure.org/2012,24582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2012 - 5 U 145/09 (https://dejure.org/2012,24582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Geltung eines Gewährleistungsausschlusses bei arglistigem Verschweigen eines Sachmangels der verkauften Immobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Worüber muss der Verkäufer ungefragt aufklären?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkäufer eines Hausgrundstücks haftet nicht für nicht ausreichende Wärmepumpe bei wirksamem Haftungsausschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufvertragliche Beschaffenheiten einer Immobilie sind notariell zu beurkunden! (IMR 2013, 1051)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 145/09
    Eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, kann der Käufer dagegen nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907; BGHZ 132, 30).
  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05

    Haftung des Hausverkäufers bei Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 145/09
    Rn. 25 In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Verhalten des Veräußerers erfasst, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 145/09
    Rn. 25 In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Verhalten des Veräußerers erfasst, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 145/09
    Eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, kann der Käufer dagegen nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907; BGHZ 132, 30).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24084
OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09 (https://dejure.org/2010,24084)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.05.2010 - 5 U 145/09 (https://dejure.org/2010,24084)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 5 U 145/09 (https://dejure.org/2010,24084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Passivlegitimation der Gemeinden bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Reinigung innerhalb geschlossener Ortschaften gelegener öffentlicher Straßen in Mecklenburg-Vorpommern

  • ibr-online

    Trotz Übertragung der Verkehrssicherungspflicht: Überwachungspflicht bleibt!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Passivlegitimation der Gemeinden bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Reinigung innerhalb geschlossener Ortschaften gelegener öffentlicher Straßen in Mecklenburg-Vorpommern

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • LG Rostock, 10.06.2009 - 4 O 59/09

    Haftung für Amtspflichtverletzungen bei Erfüllung der Räum- und Streupflicht in …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 10.06.2009, Az: 4 O 59/09, abgeändert und wie folgt gefasst:.

    das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Rostock vom 10.06.2009, Az: 4 O 59/09 abzuändern und.

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 8/03

    Amtshaftung gegenüber Radfahrer bei Verletzung der Streupflicht auf Fuß- und …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09
    Inhalt und Umfang der Pflichten richten sich nach den Umständen des Einzelfalles; Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges sind ebenso zu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs (BGH, Urt.v.09.10.2003, III ZR 3/08, NJW 2003, 3622 f.).
  • BGH, 28.03.1985 - III ZR 20/84

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verstoßes gegen die …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09
    Für eine Verletzung der beim Amtsträger nach einer Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten verbliebenen (Rest)Verkehrssicherungspflicht in Form der Kontroll- und Überwachungspflicht gilt dies entsprechend (BGH, Urt.v.28.03.1985, III ZR 20/84, VersR 1985, 642 ).
  • OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08

    Amtshaftung: Passivlegitimation einer Gemeinde; Pflicht zum Streuen einer …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09
    Angesichts der klaren Bestimmung des StrWG kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. 5 U 10/08 für Räum- und Streupflicht) eine Verkehrssicherungspflicht des Amtes auch dann nicht in Betracht, wenn sich die Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer Pflichten der Verwaltungsorganisation des übergeordneten Amtes bedient bzw. letzteres die Aufgaben der Gemeinde wahrnimmt (so schon 1. Zivilsenat, 1 U 174/97 für Straßenverkehrssicherungspflichten; 1 W 286/98 für sonstige Verkehrssicherungspflichten).
  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei winterlichen Straßenverhältnissen …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09
    Das Oberlandesgericht Hamm hat die Anforderungen dahingehend näher konkretisiert, dass aus dem Kreis der zu bestreuenden Gehflächen tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht, herauszunehmen sind; den streupflichtigen Gehwegen muss eine notwendige Erschließungsfunktion in diesem Sinne zukommen, dass die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wichtigen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) für Fußgänger zu jeder Jahreszeit erreichbar sind, d. h. diejenigen Wege, die bei vernünftiger Beurteilung nach Verkehrsbedeutung und äußerer Anlage auch im Winter als wesentliche Verbindungen erscheinen (Urt.v.30.09.2003, 9 U 86/03, NZV 2004, 645 ).
  • BGH, 17.12.2009 - III ZR 3/08

    Umfang der Aufklärungspflichten eines in ein Kapitalanlageprojekt eingebundenen …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09
    Inhalt und Umfang der Pflichten richten sich nach den Umständen des Einzelfalles; Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges sind ebenso zu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs (BGH, Urt.v.09.10.2003, III ZR 3/08, NJW 2003, 3622 f.).
  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 80/79

    Schuldhafte Verursachung der Verletzung eines Fußgängers durch Verletzung der …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist diese Vorschrift dann nicht anwendbar, wenn ein Amtsträger durch Verletzung der ihm als hoheitliche Aufgabe obliegende Streupflicht die Verletzung eines Fußgängers schuldhaft verursacht hat (Urt.v.30.10.1980, III ZR 80/79, NJW 1981, 682 ).
  • OLG Rostock, 24.09.1998 - 1 U 174/97
    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09
    Angesichts der klaren Bestimmung des StrWG kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. 5 U 10/08 für Räum- und Streupflicht) eine Verkehrssicherungspflicht des Amtes auch dann nicht in Betracht, wenn sich die Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer Pflichten der Verwaltungsorganisation des übergeordneten Amtes bedient bzw. letzteres die Aufgaben der Gemeinde wahrnimmt (so schon 1. Zivilsenat, 1 U 174/97 für Straßenverkehrssicherungspflichten; 1 W 286/98 für sonstige Verkehrssicherungspflichten).
  • OLG Rostock, 15.11.2022 - 7 W 55/22

    Antrag auf Durchführung des selbstständiges Beweisverfahrens: …

    Eine eigene Zuständigkeit des Amtes im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben seiner amtsangehörigen Gemeinden und damit seine Prozessführungsbefugnis und Parteifähigkeit in einem zivilprozessualen Verfahren ist begründet, wenn eine Gemeinde dem Amt eine solche Aufgabe durch einen entsprechenden Willensakt übertragen hat (Fortführung OLG Rostock, Urteil vom 21. Mai 2010 - 5 U 145/09, VerkMitt 2011, Nr. 3).

    Rn. 12 b. Eine eigene Zuständigkeit des Amtes im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben seiner amtsangehörigen Gemeinden kann allerdings begründet sein, wenn eine Gemeinde dem Amt eine solche Aufgabe durch einen entsprechenden Willensakt übertragen hat (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 21.05.2010, Az.: 5 U 145/09, - zitiert nach juris -, Rn. 18).

  • OLG München, 29.11.2012 - 1 U 2931/12

    Verkehrssicherungspflicht: Streu- und Räumpflicht der Gemeinde für einen Gehweg; …

    Sofern einem Gehweg eine notwendige Erschließungsfunktion in dem Sinne zukommt, dass die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wesentlichen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) für Fußgänger zu jeder Jahreszeit erreichbar sind, muss der Weg bestreut werden (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 645; OLG Rostock BeckRS 2010, 17377; OLG Brandenburg BeckRS 2008, 12536).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2013 - 15 U 4/12

    Streu- und Räumpflicht der Gemeinde auf Fußgängerweg

    Rn. 34 Fußgängerwege innerhalb einer geschlossenen Ortslage sind grundsätzlich zu räumen und zu streuen, wenn sie nicht nur eine Freizeit-, sondern auch eine Erschließungsfunktion in dem Sinne haben, dass sie in Bezug auf die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wesentlichen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) die Erreichbarkeit sichern (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03, NJW 2003, 3622, 3623; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.11.2003 - 1 U 62/03, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 8/07, juris; OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2003 - 9 U 86/03, NZV 2004, 645; OLG München, Urteil vom 29.11.2012 - 1 U 2931/12, r + s 2013, 201, 202; OLG Rostock, Urteil vom 21.05.2010 - 5 U 145/09, juris).
  • OLG Rostock, 10.12.2025 - 6 U 12/23

    Haftung für Amtspflichtverletzungen von Amts-Mitarbeitern

    Rn. 34 Die Revision ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO im Hinblick auf die Abweichung zur Rechtsprechung des 5. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Rostock in den zitierten Entscheidungen (OLG Rostock…, Urt. vom 24.09.1998 - 1 U 174/97, OLGR 1999, 112;… Urt. vom 04.04.2008 - 5 U 10/08; OLG Rostock, Beschluss vom 20.04.2010 - 5 W 14/10; s. auch Urteil vom 21.05.2010 - 5 U 145/09, BeckRS 2010, 17377) zuzulassen.
  • LG Gießen, 23.06.2014 - 2 O 487/12
    Er bleibt verpflichtet, jeweils einzelfallbezogen, die Einhaltung der sich aus der Straßenbaulast und den Verkehrssicherungspflichten ergebenden Maßnahmen des Dritten zu kontrollieren (z.B. OLG Hamm, Urt. v. 09.06.1998, 9 U 129/97; LG Wiesbaden, Urt. v. 18.12.2009, 2 O284/08; OLG Rostock, Urt. v. 21.05.2010, 5 U 145/09, sämtlich rech.
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