Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.02.1984 - 5 U 145/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 2896
- MDR 1984, 763
- VersR 1985, 294
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 04.02.2014 - 5 U 63/12
Bauvertrag: Vorschuss für Nachbesserung
Eine solche ist gegenüber einem anderen nur dann im Sinne von § 130 Abs. 1 BGB abgegeben, wenn sie an ihn gerichtet ist (vgl. BGH vom 28.2.1989, XI ZR 80/88 - NJW 1989, 1671, reSp. unten; Senat 5 U 145/83 - MDR 1984, 763;… Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl. 2013, § 130 Rz.4). - BGH, 18.10.1989 - IVa ZB 15/89
Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts
Von dieser in Rechtsprechung und Schrifttum mit unterschiedlicher Begründung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt Rpfl 1971, 228 und NJW 1984, 2896; Vollkommer Rpfl 1971, 229; Münzberg, NJW 1984, 2871;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 47. Aufl. § 518 Anm. 1Bb;… Zöller/Schneider, ZPO 15. Aufl. § 518 Rdn. 25) geht auch der Berufungsrichter im Ansatz aus. - OLG Karlsruhe, 25.03.1988 - 10 U 198/87
Angebot an unbestimmte Personen über unbestimmte Objekte
Zum Inhalt einer empfangsbedürftigen Willenserklärung gehört auch der Adressat, an den sie sich richten soll (BGH NJW 1979, 2032; OLG Frankfurt NJW 1984, 2896).
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