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Rechtsprechung
   KG, 03.07.2012 - 5 U 15/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19818
KG, 03.07.2012 - 5 U 15/12 (https://dejure.org/2012,19818)
KG, Entscheidung vom 03.07.2012 - 5 U 15/12 (https://dejure.org/2012,19818)
KG, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 5 U 15/12 (https://dejure.org/2012,19818)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Haftung des Admin-C für unerbetene E-Mail-Werbung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Störerhaftung des Admin-C

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Störerhaftung eines Admin-C für unerbetene E-Mail-Werbung als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung des Admin-C bei Spam-Mails

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Admin-C haftet nicht für Spam-Mails

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Admic-C haftet nicht als Störer für Email-Spam der über Domain verschickt wird

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Admin-C haftet nicht für unerlaubte Werbe-Mails

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Haftet der Admin-C auch für Spam?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Admin-C haftet nicht für Spam-Mails

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Admin-C haftet für unerlaubte Werbe-Mails

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung des Admin-C für Spam

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Admin-C haftet nicht immer für unerlaubt übermittelte E-Mail-Werbung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Admin-C für Spam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung des Admin-C für Werbe-E-Mails

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3044
  • MDR 2012, 1112
  • MMR 2012, 680
  • K&R 2012, 687
  • ZUM 2012, 966
  • afp 2012, 457
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus KG, 03.07.2012 - 5 U 15/12
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 2012, 304, Tz. 49 - Basler Haar-Kosmetik).

    Der Umstand, dass nach den Bestimmungen der DENIC ein ausländischer Antragsteller eine Domain nur registrieren lassen kann, wenn er eine inländische Person als Admin-C benennt (BGH GRUR 2012, 304, Tz. 50 - Basler Haar-Kosmetik), ändert daran im Streitfall nichts.

    Denn vorliegend geht das zu unterbindende Unrecht weder von der Domain als solcher aus (z.B. wegen Namensrechtsverletzung, vgl. etwa BGH GRUR 2012, 304, Tz. 50 - Basler Haar-Kosmetik), noch von dem Inhalt des mit der Domain aufrufbaren Internetauftritts (z.B. wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, vgl. etwa KG [10. Zs.] MMR 2006, 392 f).

  • KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05

    Keine Haftung des Admin-C

    Auszug aus KG, 03.07.2012 - 5 U 15/12
    Denn vorliegend geht das zu unterbindende Unrecht weder von der Domain als solcher aus (z.B. wegen Namensrechtsverletzung, vgl. etwa BGH GRUR 2012, 304, Tz. 50 - Basler Haar-Kosmetik), noch von dem Inhalt des mit der Domain aufrufbaren Internetauftritts (z.B. wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, vgl. etwa KG [10. Zs.] MMR 2006, 392 f).
  • LG Hamburg, 29.01.2016 - 324 O 456/14

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verlinkung auf einen kritischen Vergleich mit …

    Mithin kommt es auf die Frage, ob eine Haftung des Admin C für den hier vorliegenden Sachverhalt überhaupt in Betracht kommt, nicht an (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 09. November 2011 - I ZR 150/09 -, Rn. 63, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 20. März 2006 - 10 W 27/05 -, Rn. 19, juris; KG Berlin, Urteil vom 03. Juli 2012 - 5 U 15/12 -, Rn. 10, juris; OLG Köln, Urteil v. 8.04.2014, I -15 U 199/11 - juris Abs. 68 ff).
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