Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.06.1991 - 5 U 171/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsberaterhaftung.de (Leitsatz)
Berufshaftpflichtversicherung
Papierfundstellen
- VersR 1993, 86
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer als …
Rn. 15 Der vereinbarte Ausschluss des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos, z.B. als geschäftsführender Treuhänder, wie in Ziffer B. V. 1 (1) BBR der AVB-WB, ist wirksam (BGH, Urteil vom 30.1.1986 - IV ZR 86/78- zu § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen für Rechtsanwälte, VersR 1980, 353; OLG München, Urteil vom 30.1.1987 - 21 U 3798 -, veröffentlicht in VersR 1989, 1293 unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.11.1987 - IVa ZR 89/87 - OLG Köln, Urteil vom 6.6.1991 - 5 U 171/90, veröffentlicht in VersR 1993, 86 ff. unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6.5.1992 - IV ZR 220/91).Wird der Versicherungsnehmer wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, die bei der Anbahnung des Treuhandvertrages begangen worden ist, unterfällt auch dies dem Risikoausschluss "unternehmerische Tätigkeit" (OLG Köln, Urteil vom 06. Juni 1991 - 5 U 171/90 -, juris).
Der Bundesgerichtshof hat die gegen die Entscheidung des 5. Zivilsenats des OLG Köln eingelegte Revision durch Beschluss vom 6.5.1992 (IV ZR 220/91) nicht angenommen (Anm. der Redaktion der Zeitschrift VersR 1993, 86).
- OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
Wirksamkeit des Ausschlusses des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten …
Rn. 14 Der vereinbarte Ausschluss des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos, z.B. als geschäftsführender Treuhänder, wie in Ziffer B. V. 1 (1) BBR der AVB-WB, ist wirksam (BGH, Urteil vom 30.1.1986 - IV ZR 86/78- zu § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen für Rechtsanwälte, VersR 1980, 353; OLG München, Urteil vom 30.1.1987 - 21 U 3798 -, veröffentlicht in VersR 1989, 1293 unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.11.1987 - IVa ZR 89/87 - OLG Köln, Urteil vom 6.6.1991 - 5 U 171/90, veröffentlicht in VersR 1993, 86 ff. unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6.5.1992 - IV ZR 220/91).Wird der Versicherungsnehmer wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, die bei der Anbahnung des Treuhandvertrages begangen worden ist, unterfällt auch dies dem Risikoausschluss "unternehmerische Tätigkeit" (OLG Köln, Urteil vom 06. Juni 1991 - 5 U 171/90 -, juris).
Der Bundesgerichtshof hat die gegen die Entscheidung des 5. Zivilsenats des OLG Köln eingelegte Revision durch Beschluss vom 6.5.1992 (IV ZR 220/91) nicht angenommen (Anm. der Redaktion der Zeitschrift VersR 1993, 86).
- OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 206/15
Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater wegen einer …
Rn. 14 Der vereinbarte Ausschluss des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos, z.B. als geschäftsführender Treuhänder, wie in Ziffer B. V. 1 (1) BBR der AVB-WB, ist wirksam (BGH, Urteil vom 30.1.1986 - IV ZR 86/78- zu § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen für Rechtsanwälte, VersR 1980, 353; OLG München, Urteil vom 30.1.1987 - 21 U 3798 -, veröffentlicht in VersR 1989, 1293 unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.11.1987 - IVa ZR 89/87 - OLG Köln, Urteil vom 6.6.1991 - 5 U 171/90, veröffentlicht in VersR 1993, 86 ff. unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6.5.1992 - IV ZR 220/91).Wird der Versicherungsnehmer wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, die bei der Anbahnung des Treuhandvertrages begangen worden ist, unterfällt auch dies dem Risikoausschluss "unternehmerische Tätigkeit" (OLG Köln, Urteil vom 06. Juni 1991 - 5 U 171/90 -, juris).
Der Bundesgerichtshof hat die gegen die Entscheidung des 5. Zivilsenats des OLG Köln eingelegte Revision durch Beschluss vom 6.5.1992 (IV ZR 220/91) nicht angenommen (Anm. der Redaktion der Zeitschrift VersR 1993, 86).
- OLG Köln, 05.07.2022 - 9 U 93/21
Ansprüche gegen einen Berufshaftpflichtversicherer; Eröffnung eines …
Demgemäß ist etwa zur Risikoausschlussklausel der "unternehmerischen Tätigkeit" entschieden worden, dass auch die Pflichtverletzung bei Anbahnung eines Vertragsverhältnisses erfasst wird (…vgl. Senat, Beschl. v. 16.06.2016 - 9 U 206/15 -, zit. nach juris Rn. 21; OLG Köln, VersR 1993, 86 - Revision vom BGH nicht angenommen). - OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 107/01
Amtshaftungsprozess: Wahrung des Unterschriftserfordernis durch …
Die Zivilgerichte sind an verwaltungsgerichtliche Urteile, die zwischen den Parteien ergangen sind, im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden (BGH VersR 1985, 472 = BGHZ 93, 87; VersR 1993, 86).
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