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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.04.2012 - 5 U 172/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13433
OLG Köln, 18.04.2012 - 5 U 172/11 (https://dejure.org/2012,13433)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.04.2012 - 5 U 172/11 (https://dejure.org/2012,13433)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. April 2012 - 5 U 172/11 (https://dejure.org/2012,13433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Behandlungsfehlers im Arzthaftungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 02.02.2011 - 5 U 15/09

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung einer Schwangeren hinsichtlich …

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2012 - 5 U 172/11
    Die Klägerinnen verweisen insoweit auch auf das Urteil des Senats vom 2.2.2011 [5 U 15/09]).

    Rn. 43 Richtig ist im Ansatz die Annahme der Klägerinnen, dass sich die weitere Behandlung des Beklagten als rechtswidrig dargestellt hätte, wenn er die Klägerin zu 2) nicht über die Möglichkeit einer Cerclage aufgeklärt hätte, soweit sich diese als eine echte Behandlungsalternative dargestellt hätte (BGH, VersR 2005, 836; Senat, Urteil vom 2.2.2011, 5 U 15/09 m.w.N.).

    Er hat damit der gegenteiligen Auffassung des erkennenden Senats, auf die die Klägerinnen sich stützen, widersprochen und das Urteil des Senats vom 2.2.2011 (5 U 15/09) aufgehoben.

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2012 - 5 U 172/11
    Rn. 43 Richtig ist im Ansatz die Annahme der Klägerinnen, dass sich die weitere Behandlung des Beklagten als rechtswidrig dargestellt hätte, wenn er die Klägerin zu 2) nicht über die Möglichkeit einer Cerclage aufgeklärt hätte, soweit sich diese als eine echte Behandlungsalternative dargestellt hätte (BGH, VersR 2005, 836; Senat, Urteil vom 2.2.2011, 5 U 15/09 m.w.N.).

    Er hat ferner eine Abgrenzung zu seiner Entscheidung vom 15.3.2005 (VI ZR 313/03, VersR 2005, 836) vorgenommen.

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung …

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2012 - 5 U 172/11
    Dass auch dann, wenn der Vorwurf des Patienten dahin geht, der Behandler habe die Aufklärung über eine mögliche Behandlungsalternative unterlassen, die Darlegungs- und Beweislast den allgemein geltenden Grundsätzen folgt und sich nicht nach den Grundsätzen über den hypothetischen Kausalverlauf richtet, hat der Bundesgerichtshof erst jüngst in aller Deutlichkeit klargestellt (Urteil vom 7.2.2012 - VI ZR 63/11).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2012 - 5 U 172/11
    Eine Gesamtbetrachtung ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, wenn es um die Gewichtung von als solchen feststehenden Behandlungsfehlern geht, nämlich bei der Beurteilung eines Behandlungsgeschehens als grob fehlerhaft (BGHZ 144, 296, 303; BGH NJW 2001, 2792; OLG Köln VersR 2003, 1444 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2012 - 5 U 172/11
    Eine Gesamtbetrachtung ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, wenn es um die Gewichtung von als solchen feststehenden Behandlungsfehlern geht, nämlich bei der Beurteilung eines Behandlungsgeschehens als grob fehlerhaft (BGHZ 144, 296, 303; BGH NJW 2001, 2792; OLG Köln VersR 2003, 1444 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 5 U 106/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Urologie, …

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2012 - 5 U 172/11
    Eine Gesamtbetrachtung ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, wenn es um die Gewichtung von als solchen feststehenden Behandlungsfehlern geht, nämlich bei der Beurteilung eines Behandlungsgeschehens als grob fehlerhaft (BGHZ 144, 296, 303; BGH NJW 2001, 2792; OLG Köln VersR 2003, 1444 jeweils m.w.N.).
  • LG Köln, 13.07.2011 - 25 O 154/07
    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2012 - 5 U 172/11
    Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 13.7.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 154/07 - wird zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12

    Umfang der Aufklärungspflicht über den Off-Label-Use eines Medikaments

    Für den Einwand der hypothetischen Kausalität bei rechtmäßigem Alternativverhalten, der in der Darlegungs- und Beweislast der Behandlerseite liegt, ist erst Raum, wenn feststeht, dass das vom Schädiger zu verantwortende Verhalten kausal geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 313/03; OLG Köln, Urteil vom 18. April 2012 - 5 U 172/11 -, Rn. 37, juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang …

    Denn sie folgt auch dann den allgemein geltenden Grundsätzen und richtet sich nicht nach den Grundsätzen über den hypothetischen Kausalverlauf (BGH, VersR 2015, 1293 ff., Tz. 9, juris; BGH, NJW 2012, 850 f. Tz. 10 ff., juris; OLG Köln, MedR 2013, 47 ff., juris Tz. 37).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2023 - 7 U 115/22

    Auswahl eines Facharztes für Neurochirurgie als gerichtlicher Sachverständiger …

    Zu beachten ist insoweit auch, dass der Grundsatz, dass der Zeitpunkt der Behandlung hinsichtlich des medizinischen Standards maßgeblich ist, eine Ausnahme erfährt, wenn sich eine Behandlung ausnahmsweise aufgrund neuerer medizinischer Erkenntnisse erst im Nachhinein als ordnungsgemäß, weil fachlich begründbar darstellt (OLG Köln, MedR 2013, 47 ff., juris Tz. 29 m.w.N.;… Staudinger/Gutmann (2021), BGB, § 630a, Rn. 152).
  • OLG Dresden, 14.01.2025 - 4 U 2630/22
    Aber auch wenn der Vorwurf des Patienten dahin geht, der Behandler habe die Aufklärung des Patienten über eine mögliche Behandlungsalternative unterlassen, folgt die Darlegungs- und Beweislast den allgemein geltenden Grundsätzen und richtet sich nicht nach denen über den hypothetischen Kausalverlauf (BGH…, Beschluss vom 16.06.2015, VI ZR 332/14, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 7.02.2012 - VI ZR 63/11, Rz 10, juris; OLG Köln, Urteil vom 18.04.2012 - 5 U 172/11 -, Rn. 37, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 17.02.2016 - 7 U 32/13 -, Rn. 33 - 35, juris;… Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, Rn. 147 ff m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2020 - 14 U 103/11

    Mehrstufige Kausalitätsprüfung bei Diagnosefehler des …

    Jedoch kann eine Behandlung, die dem bei ihrer Durchführung geltenden medizinischen Standard widerspricht, einem Arzt nicht als fehlerhaft vorgeworfen werden, wenn sie nach später gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnis ordnungsgemäß erscheint (vgl. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 18. April 2012, 5 U 172/11, juris Rn. 29).
  • OLG Dresden, 30.09.2019 - 4 U 1291/19

    Aufklärung vor einer Kniegelenkspunktion

    Auch wenn der Vorwurf des Patienten dahin geht, der Behandler habe die Aufklärung des Patienten über eine mögliche Behandlungsalternative unterlassen, folgt die Darlegungs- und Beweislast den allgemein geltenden Grundsätzen und richtet sich nicht nach den Grundsätzen über den hypothetischen Kausalverlauf (BGH…, Beschluss vom 16.06.2015, VI ZR 332/14, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 7.02.2012 - VI ZR 63/11, Rz 10, juris; OLG Köln, Urteil vom 18. April 2012 - 5 U 172/11 -, Rn. 37, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 17. Februar 2016 - 7 U 32/13 -, Rn. 33 - 35, juris;… Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, Rn. 147 ff m.w.N.).
  • OLG Dresden, 19.10.2018 - 4 U 955/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Eintritts eines Schadens aufgrund …

    Auch wenn der Vorwurf des Patienten dahin geht, der Behandler habe die Aufklärung des Patienten über eine mögliche Behandlungsalternative unterlassen, folgt die Darlegungs- und Beweislast den allgemein geltenden Grundsätzen und richtet sich nicht nach den Grundsätzen über den hypothetischen Kausalverlauf (BGH…, Beschluss vom 16.06.2015, VI ZR 332/14, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 7.02.2012 - VI ZR 63/11, Rz 10, juris; OLG Köln, Urteil vom 18. April 2012 - 5 U 172/11 -, Rn. 37, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 17. Februar 2016 - 7 U 32/13 -, Rn. 33 - 35, juris;… Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, Rn. 147 ff m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - 7 U 182/16

    Arzthaftung: Verspätete Indikation für einen Kaiserschnitt bei Verdacht auf ein …

    Denn sie folgt auch dann den allgemein geltenden Grundsätzen und richtet sich nicht nach den Grundsätzen über den hypothetischen Kausalverlauf (BGH, VersR 2015, 1293 ff., Tz. 9, juris; BGH, NJW 2012, 850 f. Tz. 10 ff., juris; OLG Köln, MedR 2013, 47 ff., Juris Tz. 37; Senat, AHRS 2498/319, juris Tz. 24).
  • LG Köln, 07.02.2017 - 3 O 286/15

    Schadensersatzanspruch und Zahlung von Schmerzensgeld wegen ärztlicher …

    Eine echte Behandlungsalternative liegt jedoch nur dann vor, wenn sich diese als eine Behandlung mit anderen Risiken, aber gleichwertigen Chancen darstellt (OLG Köln, Urteil vom 18.04.2012, Az. 5 U 172/11, Rn. 34, juris).
  • OLG Naumburg, 28.07.2017 - 1 U 140/16

    Arzthaftung: Ursächlichkeit unterlassener Aufklärung für die Verschlechterung des …

    Rn. 137 OLG Köln (Urteil vom 20.7.2011 - 5 U 83/09 - [z.B. MedR 2012, 405];… Rn. 26 in der Zitierung nach juris; Urteil vom 18.4.2012 - 5 U 172/11 - [z.B. ArztR 2013, 44];… Rn. 29 in der Zitierung nach juris) im Verhältnis zu: BGH, Urteil vom 18.3.2002 - VI ZR 266/02 - [z.B. MDR 2003, 685]; Rn. 19 in der Zitierung nach juris) - Stichworte: Subjektive Entscheidungsfreiheit vs. objektives Informationsbedürfnis.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.2012 - I-5 U 172/11   

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https://dejure.org/2012,99155
OLG Hamm, 10.09.2012 - I-5 U 172/11 (https://dejure.org/2012,99155)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2012 - I-5 U 172/11 (https://dejure.org/2012,99155)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2012 - I-5 U 172/11 (https://dejure.org/2012,99155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11
    Die Bank darf grundsätzlich davon ausgehen, dass sich der Kunde, soweit er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um die gewählte Anlageform beurteilen zu können, der Hilfe von Fachleuten bedient hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Urteil des BGH v. 16.05.2006, Az.: XI ZR 6/04, NJW 2006, 2099, Tz. 41).

    Die Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung wird vermutet, wenn die Bank mit dem Verkäufer/Vermittler in institutionalisierter Weise zusammenwirkt, die Finanzierung vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wird und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermittlers nach den Umständen des Falls evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (ständige Rechtsprechung des BGH seit dem Urteil vom 16.05.2006, Az.: XI ZR 6/04, NJW 2006, 2099).

    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrags oder konkreter Vertriebsabsprachen bestehen oder sich daraus ergeben, dass den vom Verkäufer eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden oder daraus, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objekts vermittelt haben (vgl. Urteil des BGH v. 16.05.2006, Az.: XI ZR 6/04, NJW 2006, 2099, Tz. 53).

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11
    Dies wird angenommen, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung der finanzierten Immobilie einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen muss (vgl. Urteil des BGH v. 29.04.2008, Az.: XI ZR 221/07 NJW-RR 2008, 1226).

    Denn die Kenntnis der Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufobjekts wird auch im Fall des institutionalisierten Zusammenwirkens der Bank mit dem Verkäufer oder Vermittler der Anlage nicht vermutet (vgl. Urteil des BGH v. 29.04.2008, Az.: XI ZR 221/07, NJW-RR 2008, 1226).

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11
    Beide Klagen können miteinander verbunden werden (vgl. Urteil des BGH v. 30.03.2010, Az.: XI ZR 200/09, NJW 2010, 2041;… Herget in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 767, Rn. 7, Stichwort "bei unwirksamem Titel").

    Während die Bank ein anerkennenswertes Interesse an raschem Zugriff auf das Schuldnervermögen habe, werde der Schuldner durch vollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe hinreichend geschützt (vgl. Urteil des BGH v. 30.03.2010, a.a.O., Tz. 27 ff.).

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ausreichend, dass der Anspruchsteller einen bestimmten Verkehrswert behauptet, den er nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (vgl. Beschluss des BGH v. 02.04.2009, Az.: V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236).

    In dem bereits genannten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 02.04.2009, Az.: V ZR 177/08, spricht dieser zwar die 14-fache Jahresnettomiete an, lässt aber ausdrücklich offen, ob der Verkehrswert der Wohnung sich tatsächlich so berechnen lässt (Tz. 13).

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11
    Denn der Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben wird - die notarielle Urkunde vom 21.08.2006 -, lautet auf die Beklagte; sie ist daher ohne Rücksicht auf ihre materielle Berechtigung als beitreibende Gläubigerin die richtige Beklagte (vgl. Urteil des BGH v. 09.12.1991, Az.: V ZR 218/83, NJW 1985, 809).

    Rn. 26 Den Urteilen des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 26.10.1984 (Az.: V ZR 218/83, NJW 1985, 809) und vom 05.07.1991 (Az.: V ZR 343/89, NJW-RR 1992, 61) lässt sich die Unzulässigkeit der Vollstreckungsstandschaft im vorliegenden Fall nicht entnehmen.

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11
    Rn. 51 Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Bank keine sekundäre Darlegungslast zu ihrem Kenntnisstand hinsichtlich des Verkehrswerts der finanzierten Wohnung trifft (vgl. Urteil des BGH v. 26.06.2007, Az.: XI ZR 277/05, NJW 2007, 2989).
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11
    Rn. 93 Eine Zurechnung gemäß § 278 BGB kommt nicht in Betracht, da der Vermittler im Verhältnis zu der nicht in den Vertrieb eingeschalteten Bank allenfalls Erfüllungsgehilfe im Rahmen der Anbahnung des Kreditvertrags ist, nicht aber für Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung stehen (vgl. Urteil des BGH v. 15.03.2005, Az.: XI ZR 135/04, NJW 2005, 1576).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2005 - 9 U 73/05

    Finanzierter Immobilienkauf: Voraussetzungen für die Annahme einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11
    Diese von der Rechtsprechung zwischen den unmittelbar am Erwerbsgeschäft Beteiligten aufgestellte Vermutung kann nicht auf die finanzierende Bank übertragen werden, da sich diese zur Rentabilität des Erwerbs keine Gedanken machen muss (Beschluss des OLG Frankfurt/Main v. 10.05.2005, Az.: 9 U 73/05, BeckRS 2011, 20306).
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11
    Rn. 68 Soweit die Kläger sich darauf berufen, der Vermittler Y habe ihnen erklärt, dass sich die von ihm vertriebene "Anlage doch wunderbar rechne" und eine "sichere gewinnbringende Anlage", etwa im Gegensatz zu Anlagen im Kapitalbereich, sei, liegt darin schon nach Klägervortrag keine Täuschung über die Angemessenheit des gegenwärtigen Kaufpreises, sondern eine rein marktschreierische Anpreisung, die eine Prognose für die Zukunft trifft und ersichtlich rein werbenden Charakter besitzt (vgl. Urteil des BGH v. 13.03.2007, Az.: XI ZR 159/05, NJOZ 2007, 4234, Tz. 27).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11
    Wie der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einer späteren Entscheidung klargestellt hat, bedarf es einer solchen Rückabtretung dann nicht, wenn der Zedent durch den Zessionar ermächtigt worden ist, nach wie vor - wie es der Vollstreckungstitel ausweist - Leistung an sich zu verlangen (vgl. Urteil des BGH v. 09.12.1992, Az.: VIII ZR 218/91, NJW 1993, 1396).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 343/89

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsstandschaft

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden …

  • OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01

    Zulässige Vollstreckungsstandschaft bei materiellrechtlicher …

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