Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.09.1995 - 5 U 174/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Schriftliche Belehrung Kontrolluntersuchung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 823, 831, 847
Schriftliche Belehrung Kontrolluntersuchung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Schriftliche Belehrung über notwendige Kontrolluntersuchung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Krankenhausträger; Schwerer Behandlungsfehler; Organisationsfehler; Frühgeborenenabteilung; Universitätsklinik; Entlassung von Zwillingen; Schriftlicher Hinweis auf augenärztliche Kontrolle; Retrolentale Fibroplasie; Verhinderung einer Erblindung; Schmerzensgeld; Ärztin ...
Verfahrensgang
- LG Aachen, 09.02.1994 - 4 O 517/90
- OLG Köln, 28.09.1995 - 5 U 174/94
Papierfundstellen
- VersR 1996, 856
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93
Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben …
Auszug aus OLG Köln, 28.09.1995 - 5 U 174/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( vgl. BGH NJW 1988, 1513, 1514 sowie aus neuerer Zeit BGH NJW 1995, 778/779), der sich der Senat in der Vergangenheit bereits angeschlossen hat ( vgl. etwa VersR 1992, 1003/1004), können dem geschädigten Patienten für die Frage der Kausalität Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast zugute kommen, wenn dem behandelnden Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist und das grobe Versäumnis generell geeignet war, den eingetretenen Mißerfolg herbeizuführen (… vgl. dazu auch Laufs, Arztrecht, 5. Aufl. Rdn. 599 m.w.N.). - BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81
Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen …
Auszug aus OLG Köln, 28.09.1995 - 5 U 174/94
Rn. 114 So liegt es hier: Die Entlassung der Klägerin ohne die dringend notwendige Absicherung einer lückenlosen ambulanten augenärztlichen Nachsorge , noch dazu, nachdem schon die im letzten Konsilbericht vorgeschlagene Kontrolluntersuchung längst überfällig war, stellte ein Fehlverhalten dar, welches aus objektiver Sicht bei Anlegung eines für einen auf einer Früh- und Neugeborenenstation tätigen Facharzt für Kinderheilkunde geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabes nicht mehr zu verstehen ist, weil ein derartiger Fehler einem solchen Facharzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. dazu BGH NJW 1983, 2080, 2081). - BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87
Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen …
Auszug aus OLG Köln, 28.09.1995 - 5 U 174/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( vgl. BGH NJW 1988, 1513, 1514 sowie aus neuerer Zeit BGH NJW 1995, 778/779), der sich der Senat in der Vergangenheit bereits angeschlossen hat ( vgl. etwa VersR 1992, 1003/1004), können dem geschädigten Patienten für die Frage der Kausalität Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast zugute kommen, wenn dem behandelnden Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist und das grobe Versäumnis generell geeignet war, den eingetretenen Mißerfolg herbeizuführen (… vgl. dazu auch Laufs, Arztrecht, 5. Aufl. Rdn. 599 m.w.N.).
- BGH, 03.12.1985 - VI ZR 106/84
Begriff des groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Köln, 28.09.1995 - 5 U 174/94
Für die Beurteilung eines ärztlichen Verhaltens als eines " groben" Fehlers kommt es dabei nur darauf an, ob es eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstieß (BGH VersR 1986, 366/367). - BGH, 07.07.1987 - VI ZR 146/86
Pflichten des Arztes bei mehreren Behandlungsalternativen mit unterschiedlichem …
Auszug aus OLG Köln, 28.09.1995 - 5 U 174/94
Darüber hinaus hätten die auf einer solchen Station in jahrelangem Umgang mit den Eltern der kleinen Patienten gesammelten Erfahrungen jedem Facharzt signalisiert, daß die schon für "Normalfälle" geforderte eindeutige Dokumentation der Weiterreichung von Therapievorschlägen (vgl. dazu etwa BGH NJW 1987, 2927 ) bei den vorliegenden schwierigen häuslichen Startbedingungen in besonderem Maße abgesichert sein mußte. - OLG Köln, 12.06.1991 - 27 U 25/90
Ein trübes Punktat ist schnell bakteriologisch zu untersuchen
Auszug aus OLG Köln, 28.09.1995 - 5 U 174/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( vgl. BGH NJW 1988, 1513, 1514 sowie aus neuerer Zeit BGH NJW 1995, 778/779), der sich der Senat in der Vergangenheit bereits angeschlossen hat ( vgl. etwa VersR 1992, 1003/1004), können dem geschädigten Patienten für die Frage der Kausalität Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast zugute kommen, wenn dem behandelnden Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist und das grobe Versäumnis generell geeignet war, den eingetretenen Mißerfolg herbeizuführen (… vgl. dazu auch Laufs, Arztrecht, 5. Aufl. Rdn. 599 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2005 - 6 A 2171/02
Wann trifft den Chefarzt ein Organisationsverschulden für Fehler nachgeordneter …
Mit Urteil vom 9. Februar 1994 - 4 O 517/90 - verurteilte das Landgericht (LG) Aachen die RWTH X und die Ärztin Dr. U als Gesamtschuldner zur Zahlung von 158.920,68 DM (8.920,68 DM Schadensersatz, 150.000,00 DM Schmerzensgeld) nebst 4 v.H. Zinsen seit dem 00.00.00. Die hiergegen gerichtete Berufung der RWTH X wurde mit (rechtskräftigem) Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 28. September 1995 - 5 U 174/94 - zurückgewiesen. - BGH, 21.02.2008 - VI ZR 88/07
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Revision
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Februar 2007 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO; vgl. OLG Hamm VersR 1996, 756; OLG Köln VersR 1996, 856; OLG Oldenburg OLGR Oldenburg 1997, 113; OLG Karlsruhe VersR 2000, 229; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2005, 273). - OLG Stuttgart, 13.04.1999 - 14 U 17/98
Sichere Abklärung der Lage des Kindes bei der Eingangsuntersuchung einer vor der …
Bei einem organisatorischen Mangel handelt es sich um ein Versäumnis, welches - entgegen der Auffassung des Landgerichts - im Fall eines groben Organisationsfehlers eine Beweislastumkehr zu rechtfertigen vermag (…vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht 3. Aufl. Rn. 253 m.w.N.; BGH v. 10.11.70 - VI ZR 83/69 = VersR 1971, 227 = AHRS 6575/3; BGH v. 14.12.93 - VI ZR 67/93 = VersR 1994, 480 = AHRS 2500/119 - personelle Ausstattung eines Entbindungsteams; v. 01.02.94 - VI ZR 65/93 = VersR 1994, 562 = AHRS 3030/101 - Wärmflaschen, in beiden Fällen Organisationsmängel verneint; v. 16.04.96 - VI ZR 190/95 = VersR 1996, 976 - keine ausreichende Vorsorge des Belegkrankenhauses dagegen, daß Pflegepersonal ärztliche Aufgaben übernimmt; OLG Hamm VersR 1994, 729 = AHRS 3060/30, unzureichende personelle Besetzung einer Station mit psychisch Kranken; OLG Köln VersR 1996, 856 - unzureichende Organisation der Unterrichtung von Eltern Frühgeborener über notwendige Kontrolluntersuchungen).
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