Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A 3 Sportback mit einem Motor der Baureihe EA 288 In einer Motorsteuerungssoftware hinterlegte Fahrkurvenerkennung Verspätete Angriffsmittel und Verteidigungsmittel
- rechtsportal.de
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A 3 Sportback mit einem Motor der Baureihe EA 288 In einer Motorsteuerungssoftware hinterlegte Fahrkurvenerkennung Verspätete Angriffsmittel und Verteidigungsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 29.09.2020 - 7 O 116/20
- OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20
Eine Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 der VO (EG) 715/2007 liegt nur dann vor, wenn sie die Höhe der Fahrzeugemissionen anhand von ihr ermittelter Fahrbedingungen verändert und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nur unter Bedingungen gewährleistet, die denen der Zulassungstests entsprechen (EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, NJW 2021, 1216, Rn. 99).Rn. 45 Ob in dem Fahrzeug des Klägers ein im Prüfstand und im realen Fahrbetreib gleichermaßen zur Anwendung kommendes Thermofenster vorliegt, bei dem die Abgasrückführung temperaturabhängig gesteuert wird und ab welchen Temperaturen die Abgasrückführung zurückgefahren wird, kann ebenso dahin stehen wie die Frage, ob dies unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 17.12.2020 - C 693/18 - (juris) in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.
- LG Aachen, 29.09.2020 - 7 O 116/20
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 29.09.2020 - 7 O 116/20 - wird zurückgewiesen.Rn. 20 unter Abänderung des am 29.09.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Aachen, Az. 7 O 116/20,.
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20
Denn nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19 - und vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20 - (juris) ist das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen nicht bereits deshalb als sittenwidrig zu qualifizieren, weil sie einen Fahrzeugtyp aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems ausgestattet und in den Verkehr gebracht haben.
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19
"VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20
Wird das Fahrzeug weiter genutzt, handelt es sich insoweit nicht um vergebliche Aufwendungen (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 8/20 -, juris Rn. 16). - BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20
Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20
Denn nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19 - und vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20 - (juris) ist das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen nicht bereits deshalb als sittenwidrig zu qualifizieren, weil sie einen Fahrzeugtyp aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems ausgestattet und in den Verkehr gebracht haben. - BGH, 10.07.2014 - IX ZR 197/12
Steuerberaterhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mandanten auf …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20
Dagegen besteht ein Feststellungsinteresse für einen künftigen Anspruch auf Ersatz eines allgemeinen Vermögensschadens regelmäßig dann nicht, wenn der Eintritt irgendeines Schadens noch ungewiss ist (BGH, Urteil vom 10.07.2014 - IX ZR 197/12 -, juris Rn. 11 mwN). - BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13
Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20
Rn. 66 Klageantrag zu 4): 0 EUR (vgl. BGH, B. vom 13.02.2013, Az. II ZR 46/13). - BGH, 19.01.2021 - VI ZR 8/20
Umfang der Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20
Wird das Fahrzeug weiter genutzt, handelt es sich insoweit nicht um vergebliche Aufwendungen (BGH…, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19 -, juris Rn. 24; Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 8/20 -, juris Rn. 16). - BGH, 20.06.2017 - XI ZR 109/17
Rückabwicklicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf; Maßgeblichkeit der …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20
Rn. 65 Klageantrag zu 3): 0 EUR (vgl. BGH, B. vom 20.06.2017, Az. XI ZR 109/17). - OLG Köln, 12.09.2019 - 15 U 234/18
Abgasskandal: Manipulationsverdacht bei aktuellen Dieselmotoren des Typs EA288
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20
Das von ihm vorgelegte Schreiben der Beklagten an das Kraftfahrt-Bundesamt vom 29.12.2015 sowie der Hinweisbeschluss des 15. Zivilsenates des Oberlandesgericht Köln vom 12.09.2019 (15 U 234/18) thematisierten eine Akustikfunktion schon zu einem frühen Zeitpunkt.
- OLG München, 27.07.2023 - 35 U 5534/22
Kein Schadensersatz wegen Verwendung eines Thermofensters
Rn. 9 Die Rechtsprechung des Senats steht im Einklang mit derjenigen weiterer Senate des Oberlandesgerichts München (OLG München, Urteil vom 30. Juli 2021 - 24 U 6281/20, juris; Urteil vom 15. Juni 2021 - 9 U 5466/20, BeckRS 2021, 47470) und anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteile vom 16. Dezember 2021 - 8 U 41/21 vom 17. Dezember 2021 - 8 U 54/21; OLG Dresden, Urteile vom 5. November 2021 - 9a U 2510/20; vom 22. Dezember 2022 - 4 U 1415/22 [Euro 6, SCR]; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Oktober 2021 - 11 U 153/20; Beschluss vom 4. Januar 2023 - 24 U 24/22; OLG Koblenz, Urteile vom 5. August 2021 - 1 U 632/20; vom 4. Januar 2023 - 13 U 1428/22 [Euro 6, NSK]; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteile vom 22. Juli 2021 - 11 U 125/20; vom 11. Januar 2022 - 7 U 84/21; OLG Köln, Urteil vom 21. Juli 2021 - 5 U 183/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 8 U 143/21; OLG Saarbrücken, Urteil vom 5. Januar 2022 - 2 U 61/21).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 17.03.2021 - 5 U 183/20 |
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 03.11.2020 - 2 O 532/19
- OLG Naumburg, 17.03.2021 - 5 U 183/20
- BGH, 26.10.2021 - VIII ZR 139/21
- BGH, 03.05.2022 - VIII ZR 139/21
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 30.11.2021 - 21 O 345/20 Jedenfalls nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen kommt dieser "Servicekomponente" jedoch nur eine untergeordnete wirtschaftliche Funktion zu (vgl. ähnlich gelagert OLG Köln, Urteil vom 22.09.2021- 17 U 25/21; OLG Naumburg, Urteil vom 17.03.2021, 5 U 183/20, BI.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 05.02.2021 - 5 U 183/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Erneuerbare Energien: Vergütungsanspruch für Stromeinspeisung aus einer Wasserkraftanlage; Bewirtschaftungsziel der Mindestwasserführung; Beurteilungsspielraum des Umweltgutachters bei der Prüfung des ökologisches Zustands eines Fließgewässers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 21.04.2020 - 24 O 253/19
- OLG Stuttgart, 15.01.2021 - 5 U 183/20
- OLG Stuttgart, 05.02.2021 - 5 U 183/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.01.2017 - 7 B 3.16
Kriterien für die Festsetzung der erforderlichen Mindestwasserführung
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2021 - 5 U 183/20
Rn. 46 Der zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands erforderliche Mindestwasserabfluss soll sich nach den hydrologischen Gegebenheiten vor Ort und den ökologischen Erfordernissen im Einzelfall richten und ist eine Einzelfallentscheidung (…Riedel in BeckOK Umweltrecht, 56. Edition Stand: 01.01.2020, § 33 Rn. 9 BT-Drs. 16/12275, 60; BVerwG, Beschl. v.26.01.2017 - 7 B 3.16). - VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
wasserrechtliche Plangenehmigung, Umgehungsgerinne an einer Staustufe, bestehende …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2021 - 5 U 183/20
"Hierzu können z.B. auch Maßnahmen zur nachträglichen Erhöhung der Restwassermenge dienen, um einen Mindestabfluss im benutzten Gewässer zu erhalten, so dass keine nicht mehr ausgleichbaren Beeinträchtigungen der biologischen Beschaffenheit des Gewässers auftreten" (VGH München, Urt. v. 05.07.2005 - 8 B 04.356). - OLG Naumburg, 02.09.2010 - 1 U 37/10
Erneuerbare Energien: Zusätzliche Förderung nach dem EEG 2009 bei Modernisierung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2021 - 5 U 183/20
Rn. 61 Wenn man die gerichtliche Überprüfbarkeit der Bescheinigung unterstellt und die in der Bescheinigung zu beantwortende Frage, ob ein guter ökologischer Zustand erreicht oder eine wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustands gegeben ist, einem Beurteilungsspielraum des Gutachters unterliegt, kann die gerichtliche Überprüfung diesbezüglich nur als Plausibilitätsprüfung ausgestaltet sein (in den bisher zu dieser Frage veröffentlichten Gerichtsentscheidungen wird überwiegend davon ausgegangen, dass die Bescheinigung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Überzeugungskraft gerichtlich überprüfbar ist, vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 02.09.2010 - 1 U 37/10;… OLG Dresden, Urt. v. 03.07.2012 - 9 U 1568/11; OLG Hamm, Beschl. v. 26.09.2018 - 30 U 4718; die Clearingstelle zum EEG hat in ihrem als Anlage K 8 vorgelegten Votum 2010/18 eigene "formale Mindestanforderungen" formuliert). - OLG Dresden, 03.07.2012 - 9 U 1568/11
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2021 - 5 U 183/20
Rn. 61 Wenn man die gerichtliche Überprüfbarkeit der Bescheinigung unterstellt und die in der Bescheinigung zu beantwortende Frage, ob ein guter ökologischer Zustand erreicht oder eine wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustands gegeben ist, einem Beurteilungsspielraum des Gutachters unterliegt, kann die gerichtliche Überprüfung diesbezüglich nur als Plausibilitätsprüfung ausgestaltet sein (…in den bisher zu dieser Frage veröffentlichten Gerichtsentscheidungen wird überwiegend davon ausgegangen, dass die Bescheinigung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Überzeugungskraft gerichtlich überprüfbar ist, vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 02.09.2010 - 1 U 37/10; OLG Dresden, Urt. v. 03.07.2012 - 9 U 1568/11; OLG Hamm, Beschl. v. 26.09.2018 - 30 U 4718; die Clearingstelle zum EEG hat in ihrem als Anlage K 8 vorgelegten Votum 2010/18 eigene "formale Mindestanforderungen" formuliert).
- OLG Stuttgart, 26.10.2022 - 3 U 384/20
Nachweis der Voraussetzungen der erhöhten Einspeisevergütung
Rn. 20 Die Klägerin und der Streithelfer verweisen zur Begründung ihrer Auffassung auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 05. Februar 2021 - 5 U 183/20 -, welches zu einem inhaltlich fast völlig gleich gelagerten Sachverhalt ergangen sei.Die Klägerin beruft sich in diesem Zusammenhang auf das als Anlage BK1 zur Berufungsbegründung vom 16.02.2021 vorgelegte Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart - 5 U 183/20 - vom 05. Februar 2021.
Ihre Wasserkraftanlage gilt demnach ab dem 22.4.2011 als nach § 23 Abs. 2 EEG modernisiert" ( OLG Stuttgart, Urteil vom 05. Februar 2021 - 5 U 183/20 -, S. 23/24), so dass eine ausdrückliche Erklärung vorlag, die man in Zusammenschau mit einer sodann folgenden jahrelangen vorbehaltlosen Zahlung der erhöhten Vergütung zwanglos als eine solche rechtsgeschäftliche Erklärung auslegen kann.
Rn. 70 Zwar entspricht diese Auffassung der von mehreren Obergerichten vertretenen Ansicht, dass einerseits dem Netzbetreiber kein eigenes Prüfungsrecht in Ansehung der Bewirtschaftungsziele zukomme, sondern der Umweltgutachter (bzw. die Wasserbehörde) über das Ausmaß der ökologischen Verbesserungen zu entscheiden habe, wobei ihm ein weiter Beurteilungsspielraum zustehe (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 2. September 2010 - 1 U 37/10 -, juris, Rn. 52 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 05. Februar 2021 - 5 U 183/20 , S. 19); dass aber andererseits unabhängig von der Frage, ob die Regelbeispiele des § 23 Abs. 5 S. 2 EEG 2009 eine widerlegliche Vermutung dafür begründen, dass der ökologische Zustand durch die Maßnahme verbessert wird (…so z.B. Clearingstelle EEG, Votum 2013/21 vom 10.06.2013, Rn. 45 - abrufbar unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ sites/default/files/Votum_2013_21.pdf), der Nachweis nicht durch irgendeine Bescheinigung erbracht werden könne.
Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat diese Frage in seiner Entscheidung letztlich offengelassen, aber für den Fall einer Überprüfbarkeit diese jedenfalls nur eingeschränkt im Sinne einer Plausibilitätsprüfung bejaht ( OLG Stuttgart, Urteil vom 05. Februar 2021 - 5 U 183/20 -, S. 19).
Rn. 81 In Übereinstimmung mit dem 5. Zivilsenat des OLG Stuttgart hält der erkennende Senat eine solche Verbesserung für wesentlich, weil dem Anlagenbetreiber der finanzielle Anreiz durch die erhöhte Vergütung auch dann zugutekommen soll, wenn ein ökologisch guter Zustand aufgrund der Maßnahme letztlich (noch) nicht erreicht wird (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 05. Februar 2021 - 5 U 183/20 -, Anl. BK1).
- OLG Karlsruhe, 27.07.2021 - 4 U 219/20
Erneuerbare Energien: Anforderungen und gerichtliche Überprüfung der …
Rn. 18 Soweit die Klägerin und der Streithelfer meinen, dem Urteil des OLG Stuttgart vom 5. Februar 2021 ( 5 U 183/20 ) sei zu entnehmen, dass die Bescheinigung einer gerichtlichen Überprüfung entzogen sei, trifft dieser Einwand nicht zu.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 15.01.2021 - 5 U 183/20 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 21.04.2020 - 24 O 253/19
- OLG Stuttgart, 15.01.2021 - 5 U 183/20
- OLG Stuttgart, 05.02.2021 - 5 U 183/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.01.2017 - 7 B 3.16
Kriterien für die Festsetzung der erforderlichen Mindestwasserführung
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2021 - 5 U 183/20
Der zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands erforderliche Mindestwasserabfluss soll sich nach den hydrologischen Gegebenheiten vor Ort und den ökologischen Erfordernissen im Einzelfall richten und ist eine Einzelfallentscheidung (…Riedel in BeckOK Umweltrecht, 56. Edition Stand: 01.01.2020, § 33 Rn. 9 BT-Drs. 16/12275, 60; BVerwG, Beschl. v.26.01.2017 - 7 B 3.16). - VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
wasserrechtliche Plangenehmigung, Umgehungsgerinne an einer Staustufe, bestehende …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2021 - 5 U 183/20
"Hierzu können z.B. auch Maßnahmen zur nachträglichen Erhöhung der Restwassermenge dienen, um einen Mindestabfluss im benutzten Gewässer zu erhalten, so dass keine nicht mehr ausgleichbaren Beeinträchtigungen der biologischen Beschaffenheit des Gewässers auftreten" (VGH München, Urt. v. 05.07.2005 - 8 B 04.356). - OLG Naumburg, 02.09.2010 - 1 U 37/10
Erneuerbare Energien: Zusätzliche Förderung nach dem EEG 2009 bei Modernisierung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2021 - 5 U 183/20
Wenn man die gerichtliche Überprüfbarkeit der Bescheinigung unterstellt und die in der Bescheinigung zu beantwortende Frage, ob ein guter ökologischer Zustand erreicht oder eine wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustands gegeben ist, einem Beurteilungsspielraum des Gutachters unterliegt, kann die gerichtliche Überprüfung diesbezüglich nur als Plausibilitätsprüfung ausgestaltet sein (in den bisher zu dieser Frage veröffentlichten Gerichtsentscheidungen wird überwiegend davon ausgegangen, dass die Bescheinigung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Überzeugungskraft gerichtlich überprüfbar ist, vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 02.09.2010 - 1 U 37/10;… OLG Dresden, Urt. v. 03.07.2012 - 9 U 1568/11; OLG Hamm, Beschl. v. 26.09.2018 - 30 U 4718; die Clearingstelle zum EEG hat in ihrem als Anlage K 8 vorgelegten Votum 2010/18 eigene "formale Mindestanforderungen" formuliert). - OLG Dresden, 03.07.2012 - 9 U 1568/11
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2021 - 5 U 183/20
Wenn man die gerichtliche Überprüfbarkeit der Bescheinigung unterstellt und die in der Bescheinigung zu beantwortende Frage, ob ein guter ökologischer Zustand erreicht oder eine wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustands gegeben ist, einem Beurteilungsspielraum des Gutachters unterliegt, kann die gerichtliche Überprüfung diesbezüglich nur als Plausibilitätsprüfung ausgestaltet sein (…in den bisher zu dieser Frage veröffentlichten Gerichtsentscheidungen wird überwiegend davon ausgegangen, dass die Bescheinigung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Überzeugungskraft gerichtlich überprüfbar ist, vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 02.09.2010 - 1 U 37/10; OLG Dresden, Urt. v. 03.07.2012 - 9 U 1568/11; OLG Hamm, Beschl. v. 26.09.2018 - 30 U 4718; die Clearingstelle zum EEG hat in ihrem als Anlage K 8 vorgelegten Votum 2010/18 eigene "formale Mindestanforderungen" formuliert).
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