Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.04.1986 - 5 U 191/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 15.04.1986 - 5 U 191/84
- OLG Frankfurt, 06.11.1990 - 5 U 191/84
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 169
- NJW-RR 1988, 64 (Ls.)
- ZIP 1986, 1244
- BB 1986, 1129
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.11.1990 - 5 U 191/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 15.04.1986 - 5 U 191/84
- OLG Frankfurt, 06.11.1990 - 5 U 191/84
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.1987 - II ZR 119/86
Auskunftspflichten einer Bank im Rahmen der Hauptversammlung; Erwerb eigener …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1990 - 5 U 191/84
(Der Kläger hatte Anfechtungsklage gegen verschiedene Hautversammlungsbeschlüsse der Beklagten erhoben. Das OLG hatte die Klage abgewiesen [ AG 1986, 233 ]. Nach Aufhebung dieses Urteils durch den BGH [BGHZ 101, 1 = AG 1987, 344 ] blieb es bei der Klageabweisung.).
- OLG Frankfurt, 13.01.2009 - 5 U 183/07
Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchliche Erhebung einer Anfechtungsklage; …
Missbräuchlichkeit einer aktienrechtlichen Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage ist höchstrichterlich angenommen worden, wenn der Kläger die Klage mit dem Ziel führt, die verklagte Gesellschaft in grob eigennütziger Weise zu einer Leistung zu veranlassen, auf die er keinen Anspruch hat und billigerweise auch nicht erheben kann (BGH vom 22.5.1989, II ZR 206/88 - BGHZ 109, 296, 311; BGH vom 14.10.1991, II ZR 249/90 - ZIP 1991, 1577; Senat vom 6.11.1990, 5 U 191/84 - AG 1991, 206; Hüffer, wie oben, § 245 Rz.22 bis 26).Ob solches grundsätzlich anzunehmen ist, wenn eine vorgetäuschte Initiative zum Abkauf der Klage von der Gesellschaft ausgeht und sie einen zunächst gutwilligen Kläger schließlich zum Vergleich geneigt macht (Senat vom 6.11.1990, 5 U 191/84 - AG 1991, 206), muss aus tatsächlichen Gründen nicht neu entschieden werden.
- OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 26 W 4/20 Rn. 62 Hinsichtlich des Tagesordnungspunkts Vorlage des Jahresabschlusses sind sämtliche Fragen erforderlich, die für das Verständnis bedeutender Bilanzansätze und Geschäftsvorfälle des vergangenen Geschäftsjahres wesentlich sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.11.1990 - 5 U 191/84, AG 1991, 206) und nicht schon aus dem in der Hauptversammlung vorgelegten Jahresabschluss selbst ersichtlich sind (…vgl. nur Hüffer/Koch, aaO, § 131 Rn. 30).
- OLG Frankfurt, 19.02.1991 - 5 U 5/86 Urteil vom 6.11.1990 - 5 U 191/84, WM 1990 S. 2121.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".