Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.06.1991 - 5 U 196/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.10.1990 - 25 O 407/89
- OLG Köln, 20.06.1991 - 5 U 196/90
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1362
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86
Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 5 U 196/90
Rn. 31 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, sind Erwerbstätigkeiten nur dann nicht vergleichbar, wenn sie einen spürbaren wirtschaftlichen und/oder sozialen Abstieg des Versicherten bedeuten und deutlich geringere Fähigkeiten und Kenntnisse erfordern als der bisherige Beruf; die BUZ garantiert dagegen ein unveränderliches Einkommens- und Lohnniveau noch eine in allen Beziehungen dem bisherigen Beruf entsprechende Erwerbstätigkeit; gewisse Umstellungen müssen daher hingenommen werden, wobei für einen früher selbständig Tätigen auch die Aufnahme einer Tätigkeit in abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar ist (vgl. BGH VersR 1986, 1113 ff.; 1988, 234 ff.;… ferner Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung, Rdn. 16 ff. zu § 2 BUZ). - BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89
Keine Obliegenheit des Versicherten in der BUZ zur Ausnutzung eines …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 5 U 196/90
Rn. 39 Der Kläger übt nach alledem eine Erwerbstätigkeit aus, die im Sinne von § 20 Abs. 1 der Ergänzenden Bestimmungen seiner Lebensstellung, seinen Kenntnissen und Fähigkeiten angemessen ist, und zwar nicht etwa solchen Kenntnissen und Fähigkeiten, die erst nach Eintritt der Berufsunfähigkeit neu hinzuerworben wurden (die bei einer Verweisung auf eine Vergleichstätigkeit grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben haben, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nichts anderes vorsehen, vgl. BGH VersR 1990, 885 f. , sondern bereits vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten.
- OLG Karlsruhe, 30.12.2011 - 12 U 140/11
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit
Rn. 36 c) Soweit die Beklagte unter Berufung auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln (Urteil vom 20. Juni 1991 - 5 U 196/90,VersR 1991, 1362) und Saarbrücken (Urteil vom 31. Januar 1996 - 5 U 374/95, NJW-RR 1997, 791) die Auffassung vertritt, bei dem Berufsvergleich müssten diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten unberücksichtigt bleiben, die der Versicherte gerade wegen seiner Berufsunfähigkeit nicht mehr nutzen könne, weil es ansonsten überhaupt keine vergleichbare Tätigkeit im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen mehr gebe, vermag der Senat dem nicht zu folgen.Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Juni 1991 (5 U 196/90, VersR 1991, 1362) kann der verallgemeinerungsfähige Rechtssatz entnommen werden, dass in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei dem Vergleich zwischen dem früheren und dem neuen Beruf im Rahmen einer Verweisungsklausel Kenntnisse und Fähigkeiten, die der Versicherte aufgrund der zur Berufsunfähigkeit führenden Krankheiten verloren hat, generell nicht zu berücksichtigen seien.
- OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Nichtvorhandenseins eines …
Es liegt aber in der Natur der Sache, dass die Verweisungsberufe nicht in jeder Hinsicht mit den ursprünglich ausgeübten Berufen identisch sein können, denn sonst würde die Verweisung leer laufen (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 1362, 1363). - OLG Köln, 22.06.2005 - 5 U 196/04
BUZ-Versicherung, Befristung eines Leistungsanerkenntnisses
Der Senat stellt klar, dass er an seiner Entscheidung vom 20. Juni 1991 (5 U 196/90, VersR 1991, 1362) nicht weiter festhält, soweit darin die Zulässigkeit eines befristeten Leistungsanerkenntnisses aufgrund der Regelung in § 23 (1) EB-BUZ bejaht worden ist. - OLG Hamm, 02.09.1992 - 20 U 82/92
Verweisungsmöglichkeit; Vergleichsberufe; Bäcker; Konditor; Mehlellergie; Asthma …
Es kann unerörtert bleiben, ob der Senat der Auffassung des OLG Köln (VersR 1991, 1362) folgen könnte, ein selbständiger Bäckermeister könne auf die konkret ausgeübte Tätigkeit eines städtischen Vollziehungsbeamten verwiesen werden.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.10.1991 - 5 U 196/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbegrenzte Haftung für abhandengekommenen Luftfrachtbrief und daraus resultierender Schadensersatzanspruch
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.06.1990 - 5 O 10/90
- OLG Frankfurt, 15.10.1991 - 5 U 196/90
- OLG Frankfurt, 15.10.1992 - 5 U 196/90
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.1982 - VI ZR 286/80
Haager Protokoll - Leichtfertigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.1991 - 5 U 196/90
Eine unlimitierte Haftung der Beklagten würde - abgesehen von dem Fall des Vorsatzes - erfordern, daß der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung des Luftfrachtführers oder seiner Leute verursacht worden ist, die leichtfertig und in dem Bewußtsein begangen wurde, daß Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH NJW 1982, 1218 [BGH 12.01.1982 - VI ZR 286/80]).Die Vorschrift verlangt vielmehr, daß diese sich in besonders krasser Weise über die Sicherungsinteressen der ihnen anvertrauten Personen oder Güter hinweggesetzt haben (BGH NJW 1982, 1218 [BGH 12.01.1982 - VI ZR 286/80]).
Die letztere reicht jedoch für die Annahme einer unlimitierter Haftung nach Artikel 25 WA in der Fassung des Haager Protokolls nicht aus (BGH NJW 1982, 1218 [BGH 12.01.1982 - VI ZR 286/80]).
- BGH, 10.05.1974 - I ZR 61/73
Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Schadensersatzregelung des Warschauer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.1991 - 5 U 196/90
Ein Zeitraum von bis zu drei Minuten ist nicht vergleichbar mit dem entschiedenen Fall (BGH VersR 1974, 766, 768), bei dem das Frachtgut bis zu drei Stunden unbeaufsichtigt auf der Laderampe stand.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.10.1992 - 5 U 196/90 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Warschauer Abkommen (WA) Art. 25
Anforderungen an den Nachweis grober Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.06.1990 - 5 O 10/90
- OLG Frankfurt, 15.10.1991 - 5 U 196/90
- OLG Frankfurt, 15.10.1992 - 5 U 196/90
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