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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.04.2019 - 5 U 1986/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,56499
OLG Dresden, 03.04.2019 - 5 U 1986/18 (https://dejure.org/2019,56499)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.04.2019 - 5 U 1986/18 (https://dejure.org/2019,56499)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. April 2019 - 5 U 1986/18 (https://dejure.org/2019,56499)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2019 - 5 U 1986/18
    Hier kann sich der Versuch einer außergerichtlichen Erledigung unter Zuhilfenahme des Rechtsanwalts anbieten (BGH, Urteil vom 17.09.2015, IX ZR 280/14).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2019 - 5 U 1986/18
    Ist das Mietverhältnis beendet und kann der Mieter bei trotz Abrechnungsreife nicht erteilter Abrechnungen nicht mehr durch das Geltendmachen eines Zurückbehaltungsrechtes an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen Druck auf den Vermieter ausüben, folgt aus einer ergänzenden Auslegung des Mietvertrages, dass er die Rückzahlung der Vorauszahlungen verlangen kann (BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 57/04).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2019 - 5 U 1986/18
    Jedenfalls entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass - wie auch im Wohnraummietrecht (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB) - der Vermieter dem Mieter die Abrechnung spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen hat (BGH, Urteil vom 27.01.2010, XII ZR 22/07).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2019 - 5 U 1986/18
    Seite6 a) Bei der Rückkehr zu dem Freistellungsanspruch handelt es sich nicht um eine Klageerweiterung, die an den Anforderungen des § 533 ZPO zu messen ist; vielmehr liegt ein Fall des § 264 Nr. 2 ZPO vor (BGH, Urteil vom 07.06.2001, I ZR 157/98).
  • AG Brandenburg, 05.06.2025 - 30 C 17/24

    Wann können die Vorauszahlungen erhöht werden?

    Anspruchsgrundlage ist hierbei der Mietvertrag in Gestalt der Vorauszahlungsabrede (BGH, Urteil vom 09.03.2005, Az.: VIII ZR 57/04; OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2023, Az.: 5 U 547/23; OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2019, Az.: 5 U 1986/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.04.2002, Az.: 5 W 235/02).
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