Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.02.2007 - 5 U 212/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1210
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05
Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2007 - 5 U 212/06
§ 12 Abs. 3 S. 1 VVG gilt auch für den Fall einer Ablehnung eines Anspruchs auf weitere Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach einer Leistungseinstellung gem. § 7 BB-BUZ (BGH VersR 2006, 102 [103]).
- LG Köln, 25.03.2009 - 20 O 178/06
Bauleistungsversicherung: Unvorhersehbarkeit des Schadenseintritts
Rn. 51 Dahinstehen kann insoweit, ob die nicht drucktechnisch hervorgehobene Belehrung, die erstmals unter dem 18.08.2004 (Bl. 29 des Anlagenbandes) überhaupt ausgesprochen wurde, geeignet ist, die Folgen der vorgenannten Gesetzesbestimmung auszulösen (vgl. zum Streitstand OLG Oldenburg, VersR 2007, 233; OLG Köln, B. vom 26.02.2007, Az.: 5 U 212/06; OLG Koblenz, RuS 2005, 257; OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 25), wobei das Gericht eher dazu neigt, wegen der schwerwiegenden Folgen einer Fristversäumnis zumindest dann eine drucktechnische Hervorhebung als erforderlich anzusehen, wenn - wie hier - die Belehrung im fortlaufenden Text enthalten ist und sich dahinter noch die Formel "Mit freundlichen Grüßen" befindet. - LG Dortmund, 14.01.2009 - 22 O 159/07
Inanspruchnahme eines Versicherers aus einer Fahrzeugversicherung; …
Einer drucktechnischen Hervorhebung der Klagefrist bedurfte es dabei nach zutreffender Ansicht nicht (OLG Oldenburg VersR 2007, 233; OLG Köln VersR 2007, 1210; anderer Ansicht für eine "beschönigende" Belehrung: OLG Koblenz VersR 2006, 823).
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Rechtsprechung
| SG Würzburg, 26.07.2007 - S 5 U 212/06 |
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 26.07.2007 - S 5 U 212/06
- LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 329/07
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 329/07
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - gesetzliche …
Rn. 12 Hiergegen hat der Kläger am 24.10.2005 Klage zum SG (S 5 U 212/06 ZVW) erhoben und weiterhin die Gewährung einer Verletztenrente nach einer MdE in Höhe von 40 v.H. seit 01.05.1993 und die Aufhebung des Abfindungsbescheids vom 18.08.1998 begehrt.Anschließend hat im Auftrag des SG der Landesarzt für Sehbehinderte und Blinde in Baden-Württemberg, Prof. Dr. B.,, aufgrund ambulanter Untersuchung des Klägers in seinem Gutachten vom 28.03.2007 (S 5 U 212/06 ZVW) die Auffassung vertreten, dass die unfallbedingte MdE mit 35 v.H. korrekt bewertet worden sei.
Rn. 22 Der Senat hat 3 Band Akten der Beklagten, 3 Band Akten des SG (S 5 U 212/06 ZVW. S 5 U 355/05, S 11 U 23/08 ER) sowie die Akte des Gerichts mit dem Az: L 17 B 192/08 U ER beigezogen.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 01.11.2007 - 5 U 212/06 |
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 01.11.2007 - 5 U 212/06
- VerfGH Berlin, 22.01.2008 - VerfGH 6/08
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