Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.12.1964 - 5 U 237/62 |
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Papierfundstellen
- NJW 1965, 761
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.10.1953 - I ZR 111/53
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.1964 - 5 U 237/62
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 7, 187 = NJW 52, 1369; BGHZ 11, 4 = NJW 54, 105; BGHZ 20, 151 = NJW 56, 869) umfaßt die in der widerspruchslosen Entgegennahme eines Bestätigungsschreibens liegende stillschweigende Genehmigung des Bestätigungsschreibens grundsätzlich auch die in ihm ausdrücklich in Bezug genommenen Geschäftsbedingungen, selbst wenn sie dem Bestätigungsschreiben nicht beigefügt und dem Empfänger auch sonst nicht bekannt waren (BGHZ 7, 187 = NJW 52, 1369).Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben ist nämlich nach der Rechtsprechung ausnahmsweise dann nicht als Zustimmung zu werten, wenn der Inhalt des Bestätigungsschreibens arglistig entstellt ist oder sich so weit von dem Inhalt des vorher Abgesprochenen entfernt, daß der Absender nicht mehr mit einem Einverständnis des Empfängers rechnen kann (BGHZ 7, 190 = NJW 52, 1369; BGHZ 11, 4 = NJW 54, 105; BGH, BB 61, 954; NJW 63, 1922; LZ 23, 344; RGZ 95, 50; 129, 349; OLG Köln, MDR 63, 138).
Maßgebend ist vielmehr, daß der Bestätigende sich selbst nicht in gutem Glauben befunden hat (BGHZ 11, 4 = NJW 54, 105).
- BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51
Schiedsklausel durch Bezugnahme auf AGB in kfm. Bestätigungsschreiben vereinbart
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.1964 - 5 U 237/62
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 7, 187 = NJW 52, 1369; BGHZ 11, 4 = NJW 54, 105; BGHZ 20, 151 = NJW 56, 869) umfaßt die in der widerspruchslosen Entgegennahme eines Bestätigungsschreibens liegende stillschweigende Genehmigung des Bestätigungsschreibens grundsätzlich auch die in ihm ausdrücklich in Bezug genommenen Geschäftsbedingungen, selbst wenn sie dem Bestätigungsschreiben nicht beigefügt und dem Empfänger auch sonst nicht bekannt waren (BGHZ 7, 187 = NJW 52, 1369).Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben ist nämlich nach der Rechtsprechung ausnahmsweise dann nicht als Zustimmung zu werten, wenn der Inhalt des Bestätigungsschreibens arglistig entstellt ist oder sich so weit von dem Inhalt des vorher Abgesprochenen entfernt, daß der Absender nicht mehr mit einem Einverständnis des Empfängers rechnen kann (BGHZ 7, 190 = NJW 52, 1369; BGHZ 11, 4 = NJW 54, 105; BGH, BB 61, 954; NJW 63, 1922; LZ 23, 344; RGZ 95, 50; 129, 349; OLG Köln, MDR 63, 138).
- BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 61/62
Anwendbarkeit der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.1964 - 5 U 237/62
Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben ist nämlich nach der Rechtsprechung ausnahmsweise dann nicht als Zustimmung zu werten, wenn der Inhalt des Bestätigungsschreibens arglistig entstellt ist oder sich so weit von dem Inhalt des vorher Abgesprochenen entfernt, daß der Absender nicht mehr mit einem Einverständnis des Empfängers rechnen kann (BGHZ 7, 190 = NJW 52, 1369; BGHZ 11, 4 = NJW 54, 105; BGH, BB 61, 954; NJW 63, 1922; LZ 23, 344; RGZ 95, 50; 129, 349; OLG Köln, MDR 63, 138).
- BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54
Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.1964 - 5 U 237/62
Im vorliegenden Fall fehlt es in dem Schreiben der Beklagten v. 31.10.1961, das als echtes Bestätigungsschreiben (nicht etwa nur als Auftragsbestätigung im Sinne von BGHZ 18, 212 = NJW 55, 1794) anzusehen ist, schon an einer ausreichenden Bezugnahme der gesamten Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. - BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.1964 - 5 U 237/62
Wird die für das Erfüllungsgeschäft erforderliche Genehmigung endgültig versagt - das ist geschehen, nachdem der Widerspruch der Klägerin durch Bescheid des Regierungspräsidenten zurückgewiesen wurde -, dann ist dieser Umstand als nachfolgende Unmöglichkeit der vereinbarten Leistung anzusehen (RG, JW 36, 573; BGHZ 37, 240 = NJW 62, 1715; Palandt, § 275 Anm. 9 b). - BGH, 03.03.1956 - IV ZR 314/55
Unterschlagung eines Bestätigungsschreibens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.1964 - 5 U 237/62
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 7, 187 = NJW 52, 1369; BGHZ 11, 4 = NJW 54, 105; BGHZ 20, 151 = NJW 56, 869) umfaßt die in der widerspruchslosen Entgegennahme eines Bestätigungsschreibens liegende stillschweigende Genehmigung des Bestätigungsschreibens grundsätzlich auch die in ihm ausdrücklich in Bezug genommenen Geschäftsbedingungen, selbst wenn sie dem Bestätigungsschreiben nicht beigefügt und dem Empfänger auch sonst nicht bekannt waren (BGHZ 7, 187 = NJW 52, 1369). - BGH, 23.06.1961 - I ZR 105/59
Fernsprechbuch
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.1964 - 5 U 237/62
Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben ist nämlich nach der Rechtsprechung ausnahmsweise dann nicht als Zustimmung zu werten, wenn der Inhalt des Bestätigungsschreibens arglistig entstellt ist oder sich so weit von dem Inhalt des vorher Abgesprochenen entfernt, daß der Absender nicht mehr mit einem Einverständnis des Empfängers rechnen kann (BGHZ 7, 190 = NJW 52, 1369; BGHZ 11, 4 = NJW 54, 105; BGH, BB 61, 954; NJW 63, 1922; LZ 23, 344; RGZ 95, 50; 129, 349; OLG Köln, MDR 63, 138).
- LG Darmstadt, 03.11.2025 - 18 O 25/23
Notwendiger Inhalt eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens
Unredlichkeit liegt etwa dann vor, wenn der Absender den Empfänger mit dem Schreiben gleichsam überrumpeln will, zum Beispiel indem er den Inhalt des vermeintlichen Vertragsschlusses bewusst falsch wiedergibt (vgl. BGH, Urteil vom 26.6.1963 - VIII ZR 61/62; Urteil vom 30.10.1990 - IX ZR 239/89;OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.1964 - 5 U 237/62). - LG Münster, 28.09.2005 - 16 O 27/03
AGB-Einbeziehung durch Abdruck auf der Rückseite von kfm. Bestätigungsschreiben?
Da es an einem solchen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlt, genügt es nicht, dass ihr Inhalt auf der Rückseite abgedruckt war (vgl. OLG E2 NJW 1965, 761, 762; OLG I ZIP 1984, 1241, 1242;… Erman-Hefermehl/Werner, AGBG, 10. Auflage, § 2, Randnummer 44; Fischer, BB 1995, 2493). - BGH, 27.06.1969 - I ZR 114/67
Ersatz von Verladekosten - Portzahlung einer Repräsentantenvergütung - Anspruch …
arglistig entstellt bestätigt worden sind (vgl. RGZ 95, 48 [50]; 103, 401 [405]; 129, 347 [149]; BGHZ 7, 187 [190]; 11, 1 [4]; 40, 42 = NJW 1963, 1922; NJW 1964, 1951; LM Nr. 14 zu § 346 (D) HGB; BB 1955, 941; 1961, 954; OLG Düsseldorf NJW 1965, 761 [OLG Düsseldorf 30.12.1964 - 5 U 237/62] ).
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