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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 5 U 249/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10000
OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 5 U 249/91 (https://dejure.org/1992,10000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.1992 - 5 U 249/91 (https://dejure.org/1992,10000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - 5 U 249/91 (https://dejure.org/1992,10000)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenpflicht: Untersuchung der Grundwasserverhältnisse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Architekt wegen unterlassener Bodenuntersuchungen? (IBR 1993, 21)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2008 - 23 U 58/07

    Anforderungen an Planung und Bauüberwachung eines Architekten im Hinblick auf …

    Eine ggf. notwendige Drainage ist so zu gestalten, dass ein Eindringen von Wasser in Kellerräume, sei es als Grundwasser oder sei es als Oberflächenwasser, mit Sicherheit verhindert wird (BGH, Urteil vom 23.11.1961, VII ZR 251/60, NJW 1962, 390; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.1992, 5 U 249/91, OLGR 1992, 301; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.1990, 22 U 203/89, BauR 1992, 536.

    Scheidet eine Versickerung auf dem Grundstück im Hinblick auf die Bodenverhältnisse aus, muss sich der Architekt eine zeitlich unbefristete Genehmigung der zuständigen Behörde zur Ableitung des Drainagewassers in die Kanalisation besorgen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.1992, 5 U 249/91, OLGR 1992, 301).

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00

    Zur Berücksichtigung der Bodenverhältnisse bei der Planung

    Eine Drainage ist so zu gestalten, dass ein Eindringen von Wasser in Kellerräume, sei es als Grundwasser oder sei es als Oberflächenwasser, mit Sicherheit verhindert wird (BGH Schäfer/Finnern Z.3.01, Bl. 153/164; BGH NJW 1962, 390; OLG Düsseldorf BauR 1992, 536; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 300; OLG Celle Schäfer/Finnern Z.3.01, Bl. 191).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.1995 - 22 U 65/95

    Neuerliche Mängelrüge nach zugestandener Mangelbeseitigung

    Da mithin die Wandlung bisher nicht vollzogen ist, ist für die Begründetheit des Wandlungsanspruchs des Klägers die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Berufungsverhandlung maßgebend (vgl. das Senatsurteil vom 10.4.92 - 22 U 238/91 - OLGR Düsseldorf 1992, 300).
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