Rechtsprechung
| KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 31 Abs. 5
Zur Erwerbspflicht der Internet-Rechte bei einer kurzen, der Werbung dienenden Hördarbietung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kinski-Hörprobe im Internet - Verkäufer der CD mit Kinski-Rezitationen darf dieses Werbemittel einsetzen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Nutzungsrechte bei Internet-Hörproben
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Nutzungsrechte bei Internet-Hörproben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstellen von Hörprobem in das Internet; Surrogate für den Erwerb von Tonträgern; Verwertung von Tonträgeraufnahmen im Internet
Verfahrensgang
- LG Berlin - 16 O 83/02
- KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1415
- GRUR 2003, 1038
- K&R 2004, 348
- ZUM 2004, 379
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67
Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung - …
Auszug aus KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02
Da die Beklagte Inhaberin des Rechts zur Auswertung des Rezitationen auf dem Trägermedium CD ist, darf sie diese auch unter Berücksichtigung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten sachgerecht bewerben (vgl. BGH GRUR 1970, 40, 42 - Musikverleger), und zwar auch durch Hörproben, die lediglich als Kaufanreiz kurze Ausschnitte der einzelnen Werke wiedergeben, im Internet. - BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
SPIEGEL-CD-ROM
Auszug aus KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02
Es handelt hierbei nicht um eine zusätzliche Nutzung, die neben die von den damals vertragsschließenden Parteien ins Auge gefasste Form der Verwertung tritt und eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung erlaubt (BGH GRUR 1995, 212, 214 - Videozweitauswertung III; GRUR 2002, 248, 251 - SPIEGELCD-ROM). - BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00
"EROC III"; Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung
Auszug aus KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02
Diese Regel, nach der sich der Umfang des Nutzungsrechts im Zweifel nach dem mit seiner Einräumung verfolgten Zweck richtet, wird als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens verstanden und daher einhellig auch auf die Einwilligung der Inhaber von Leistungsschutzrechten angewandt (BGH GRUR 2003, 234, 236 - EROC III). - BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93
Videozweitauswertung III
Auszug aus KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02
Es handelt hierbei nicht um eine zusätzliche Nutzung, die neben die von den damals vertragsschließenden Parteien ins Auge gefasste Form der Verwertung tritt und eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung erlaubt (BGH GRUR 1995, 212, 214 - Videozweitauswertung III; GRUR 2002, 248, 251 - SPIEGELCD-ROM). - KG, 08.05.1990 - 5 U 3207/88
Urheberschutz bei einer wissenschaftlich sichtenden Tätigkeit; Für eine …
- LG Berlin, 04.08.2015 - 16 O 36/14
Mainzelmännchen - Urheberrechtsschutz für Musikwerk: GEMA-Einstufung für …
In gleicher Weise äußerte sich das KG zu Hörproben im Internet, die es als Marketinginstrument im Rahmen zulässiger Werbung für den Vertrieb derjenigen CDs ansah, denen sie entnommen worden waren (KG GRUR 2003, 1038 - Klaus-Kinski-Rezitationen).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Arzthaftung - Operationsbericht durch mitwirkende Oberärztin - Umfang der Dokumentationspflicht - Patientenaufklärung durch Arzt im Praktikum - medizinischer Standard bei chirurgischer Abtragung eines Rhinophyms - Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch wegen behaupteter feherhafter Operation des Rhinophyms; Wahlfreiheit des Operateurs für die anzuwendene Operationsmethode in Bezug auf die Entscheidung der Durchführung mit einem Laser oder einem Messer; Inhaltliche und formale Anforderungen an ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.11.2002 - 25 O 83/02
- OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03
Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Daran hat sich nichts geändert durch die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BGH vom 8.6.2004 (VI ZR 199/03 = VersR 2004, 1177 ) zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in zweiter Instanz im Arzthaftungsprozess. - BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91
Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Der Patient muss aber grundsätzlich darlegen, weshalb der späte Zeitpunkt der Aufklärung sein Entscheidungsrecht verkürzt hat (BGH NJW 1992, 2351; NJW 1994, 3009; OLG Karlsruhe VersR 2001, 860). - BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86
Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Die fehlende Dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme indiziert zwar ihr Unterbleiben (BGHZ 85, 212; BGHZ 99, 391; std. Rechtspr.).
- BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93
Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Der Patient muss aber grundsätzlich darlegen, weshalb der späte Zeitpunkt der Aufklärung sein Entscheidungsrecht verkürzt hat (BGH NJW 1992, 2351; NJW 1994, 3009; OLG Karlsruhe VersR 2001, 860). - BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97
Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Die Forderung der Rechtsprechung, dass eine Aufklärung im Normalfall nicht erst am Vorabend erfolgen soll (BGH NJW 1998, 1784; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 347; OLG Bremen VersR 2001, 340), rechtfertigt sich durch die Annahme regelmäßiger Überforderung des Patienten bei gravierenden Risiken, die seine Lebensführung entscheidend beeinträchtigen können. - BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80
Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der …
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Die fehlende Dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme indiziert zwar ihr Unterbleiben (BGHZ 85, 212; BGHZ 99, 391; std. Rechtspr.). - BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99
Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn sie gleichwertige Chancen, aber andersartige Risiken bieten (BGH NJW 1987, 2291; NJW 2000, 1788; OLG Hamm VersR 1993, 102; OLG Köln VersR 1999, 1484). - BGH, 10.03.1987 - VI ZR 88/86
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei Verletzung der ärztlichen …
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn sie gleichwertige Chancen, aber andersartige Risiken bieten (BGH NJW 1987, 2291; NJW 2000, 1788; OLG Hamm VersR 1993, 102; OLG Köln VersR 1999, 1484). - BGH, 24.01.1989 - VI ZR 170/88
Beweiserleichterung aufgrund Mängeln der ärztlichen Dokumentation
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Eine solche "Dokumentation der Dokumentation" widerspräche dem Grundsatz, dass die Dokumentation rein medizinischen Zwecken dient und nicht juristischen (BGH NJW 1989, 2330; NJW 1993, 2375; NJW 1994, 799). - BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie …
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Richtig ist, dass eine sachgerechte Aufklärung nur durch einen Arzt und nicht durch medizinisches Hilfspersonal zu erfolgen hat (BGH VersR 1981, 456, 457). - BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
- OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98
Fiktive Einwilligung trotz unzureichender (verspäteter) Aufklärung durch den Arzt
- OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90
Ärztliche Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation
- OLG Bremen, 21.12.1999 - 3 U 42/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …
- OLG Hamm, 20.01.1992 - 3 U 58/91
Beweislast bei Unauffindbarkeit von Röntgenaufnahmen
- OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 8 U 96/93
Wirksamkeit einer Einwilligung des Patienten
- OLG Köln, 05.06.2024 - 5 U 91/23
Schmerzensgeldanspruch nach einer Brustimplantatoperation; Fehlende Aufklärung …
Vor solchen medizinisch nicht indizierten Operationen ist über die Erfolgsaussichten und Risiken des Eingriffs besonders sorgfältig, umfassend und gegebenenfalls schonungslos aufzuklären (Urteil des Senats vom 27.04.2005 - 5 U 254/02, juris Rn. 46; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 31.03.2011 - 8 U 122/09, juris Rn. 24; OLG Dresden…, Beschluss vom 08.10.2019 - 4 U 1052/19, juris Rn. 8).
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