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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7387
OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01 (https://dejure.org/2002,7387)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.05.2002 - 5 U 272/01 (https://dejure.org/2002,7387)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 5 U 272/01 (https://dejure.org/2002,7387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Substantiierungspflicht des Patienten im Arzthaftungsrechtsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast des Patienten bei einem Behandlungsfehler; Erfolgsaussichten einer Rüge nach § 139 der Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01
    Von daher bestehen keine Bedenken gegen die Verwertbarkeit des Gutachtens als qualifizierten Parteivortrag der Beklagten (vgl. BGH NJW 1993, 2382 ff.; SenU v. 07.06.00 - 5 U 255/90 -, infolge Nichtannahmebeschluss des BGH vom 26.09.01 - IV ZR 182/00 - rechtskräftig).
  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01
    Es genügt, wenn er den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht sowie die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (vgl. BGHZ 98, 368; NJW 1981, 630, 631; VersR 1981, 752;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 580; Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - 5 U 212/00).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 220/79

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers - …

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01
    Es genügt, wenn er den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht sowie die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (vgl. BGHZ 98, 368; NJW 1981, 630, 631; VersR 1981, 752;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 580; Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - 5 U 212/00).
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die …

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01
    Es genügt, wenn er den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht sowie die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (vgl. BGHZ 98, 368; NJW 1981, 630, 631; VersR 1981, 752;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 580; Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - 5 U 212/00).
  • BGH, 18.02.1987 - IVa ZR 196/85

    Anspruch auf Zahlung eines Betrags aus der Unfalltod-Versicherungssumme bei …

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01
    Zwar besteht eine solche Hinweispflicht (BGH VersR 1987, 1007); die Rüge aus § 139 ZPO könnte aber nur Erfolg haben, wenn die Klägerin zumindest im Berufungsrechtszug dargelegt hätte, was sie im Falle der rechtzeitigen Hinweiserteilung ergänzend vorgetragen hätte.
  • OLG Oldenburg, 27.05.1997 - 5 U 3/97

    Anforderungen an die Darlegungslast und Beweislast in Arzthaftungsprozessen; …

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01
    Bei hier vorliegender schriftlicher Einwilligungserklärung (in den Behandlungsunterlagen weißer DIN A 4 -Umschlag) entspricht es der vom BGH gebilligten Praxis, ergänzend von Amts wegen den aufklärenden Arzt als Partei zum Inhalt des Aufklärungsgespräches zu vernehmen (vgl. auch OLG Oldenburg, VersR 1998, 1156).
  • OLG Köln, 13.06.2001 - 5 U 212/00
    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01
    Es genügt, wenn er den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht sowie die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (vgl. BGHZ 98, 368; NJW 1981, 630, 631; VersR 1981, 752;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 580; Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - 5 U 212/00).
  • OLG Köln, 05.09.2014 - 5 U 61/14

    Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrages im Arzthaftungsprozess

    Der Vortrag muss mindestens in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (OLG Köln, Urteil vom 27.05.2002, Az. 5 U 272/01, Tz. 3; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2004, Az. 8 U 96/03, Tz.16, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 31.07.2002 - 5 U 46/02

    Beobachtungspflicht nach Herz-Kreislauf-Schock eines Pferdes

    Von daher bestehen keine Bedenken gegen die Verwertung des außergerichtlich eingeholten Gutachtens als qualifizierten Sachvortrag des Beklagten (vgl. dazu BGH, NJW 1993, 2382 ff; Senatsurt. v. 7. Juni 2000 - 5 U 255/90 [die dagegen eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26. September 2001 nicht angenommen - IV ZR 182/00); Senatsurt. v. 27. Mai 2002 - 5 U 272/01).
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