Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08 - 35 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- versicherungsrechtsiegen.de
BU-Zusatzversicherung - Nichtangabe Pollenallergie im Antrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gegenüber Makler
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- KG, 11.03.2005 - 6 U 233/04
Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistiges Verschweigen eines Diagnosezwecken …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08
Denn die Beklagte hat nicht, wie ihr obliegt, bewiesen, dass der Kläger mit dem Verschweigen dieser gefahrerheblichen Umstände willentlich und wissentlich auf ihre Vertragsabschlussbereitschaft einwirken wollte und sich dabei bewusst war, dass die Beklagte möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen würde, wenn er die Wahrheit sagen würde (…vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 113/89, NJW-RR 1991, 411 (412);… Senat, Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01 - 39 -, VersR 2003, 890 (891); OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 463; KG, NJW-RR 2005, 1614 (1615); KG, NJW-RR 2005, 1616 (1617)).Indizien für arglistiges Handeln können insbesondere darin liegen, dass der Antragsteller schwerwiegende, jahrelang andauernde Störungen nicht angegeben hat, dass er Störungen verschwiegen hat, die noch relativ kurz vor Antragstellung bestanden haben, oder dass er zwar weniger schwere und länger zurückliegende Erkrankungen, nicht aber zeitnähere und schwerer wiegende mitgeteilt hat (…vgl. Senat, Urt. v., r+s 1997, 303; KG, NJW-RR 2005, 1616 (1618)).
- BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06
Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08
Zwar vertritt die Rechtsprechung immer wieder zu Recht, dass eine arglistige Täuschung des Versicherers durch einen Versicherungsmakler dem Versicherungsnehmer zuzurechnen ist (BGH Urt. v. 12.3.2008 - IV ZR 330/06 - VersR 2008, 809). - BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06
Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08
Irgendein Motiv, diesen Versicherungsschutz auf der Grundlage einer Täuschung der Beklagten aufzugeben, ist nicht erkennbar (vgl. zu dieser Überlegung im Rahmen der Arglistprüfung BGH, Urt. v. 27.2.2008 - IV ZR 270/06 - VersR 2008, 765).
- BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89
Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08
Denn die Beklagte hat nicht, wie ihr obliegt, bewiesen, dass der Kläger mit dem Verschweigen dieser gefahrerheblichen Umstände willentlich und wissentlich auf ihre Vertragsabschlussbereitschaft einwirken wollte und sich dabei bewusst war, dass die Beklagte möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen würde, wenn er die Wahrheit sagen würde (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 113/89, NJW-RR 1991, 411 (412);… Senat, Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01 - 39 -, VersR 2003, 890 (891); OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 463; KG, NJW-RR 2005, 1614 (1615); KG, NJW-RR 2005, 1616 (1617)). - KG, 08.04.2005 - 6 U 5/05
Berufsunfähigkeitsversicherung: Keine vorsätzliche Täuschung bei Nichtangabe …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08
Denn die Beklagte hat nicht, wie ihr obliegt, bewiesen, dass der Kläger mit dem Verschweigen dieser gefahrerheblichen Umstände willentlich und wissentlich auf ihre Vertragsabschlussbereitschaft einwirken wollte und sich dabei bewusst war, dass die Beklagte möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen würde, wenn er die Wahrheit sagen würde (…vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 113/89, NJW-RR 1991, 411 (412);… Senat, Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01 - 39 -, VersR 2003, 890 (891); OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 463; KG, NJW-RR 2005, 1614 (1615); KG, NJW-RR 2005, 1616 (1617)). - LG Bochum, 15.06.2004 - 2 O 102/04
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08
Denn die Beklagte hat nicht, wie ihr obliegt, bewiesen, dass der Kläger mit dem Verschweigen dieser gefahrerheblichen Umstände willentlich und wissentlich auf ihre Vertragsabschlussbereitschaft einwirken wollte und sich dabei bewusst war, dass die Beklagte möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen würde, wenn er die Wahrheit sagen würde (…vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 113/89, NJW-RR 1991, 411 (412);… Senat, Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01 - 39 -, VersR 2003, 890 (891); OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 463; KG, NJW-RR 2005, 1614 (1615); KG, NJW-RR 2005, 1616 (1617)). - OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92
Berufsunfähigkeit; Arglistig; Täuschung; Gesundheitsangabe; Teilanfechtung; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08
Indizien für arglistiges Handeln können insbesondere darin liegen, dass der Antragsteller schwerwiegende, jahrelang andauernde Störungen nicht angegeben hat, dass er Störungen verschwiegen hat, die noch relativ kurz vor Antragstellung bestanden haben, oder dass er zwar weniger schwere und länger zurückliegende Erkrankungen, nicht aber zeitnähere und schwerer wiegende mitgeteilt hat (vgl. Senat, Urt. v., r+s 1997, 303; KG, NJW-RR 2005, 1616 (1618)). - OLG Saarbrücken, 05.12.2001 - 5 U 568/01
Angabe des Hausarztes schließt Arglistanfechtung nicht aus
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08
Denn die Beklagte hat nicht, wie ihr obliegt, bewiesen, dass der Kläger mit dem Verschweigen dieser gefahrerheblichen Umstände willentlich und wissentlich auf ihre Vertragsabschlussbereitschaft einwirken wollte und sich dabei bewusst war, dass die Beklagte möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen würde, wenn er die Wahrheit sagen würde (…vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 113/89, NJW-RR 1991, 411 (412); Senat, Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01 - 39 -, VersR 2003, 890 (891); OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 463; KG, NJW-RR 2005, 1614 (1615); KG, NJW-RR 2005, 1616 (1617)).
- OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16
Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von …
Richtig ist zwar, dass die Annahme von Arglist im Einzelfall dadurch entkräftet werden kann, dass der Versicherungsnehmer keinen vernünftigen Anlass hatte, den Versicherer durch Täuschung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages zu bewegen, weil er bereits anderweitig Versicherungsschutz zu in etwa gleichen Bedingungen genoss (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 270/06, VersR 2008, 765; Senat, Urteil vom 16. Juni 2010 - 5 U 272/08 - 35, ZfS 2012, 704). - OLG Düsseldorf, 10.03.2017 - 4 U 191/15
Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der …
Rn. 54 Die vom Kläger zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogene Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 16.06.2010 (5 U 272/08, BeckRS 2012, 25491) betrifft, soweit dies anhand des veröffentlichen Urteils erkennbar ist, einen nicht mit dem hier zu entscheidenden Fall vergleichbaren Sachverhalt.Ein Motiv für den Kläger, diesen bereits bestehenden Versicherungsschutz auf der Grundlage einer Täuschung der Beklagten aufzugeben, mag schwer vorstellbar sein (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 16. Juni 2010 - 5 U 272/08 - 35, 5 U 272/08 -, Rn. 73, juris) - auch wenn der Kläger aufgrund seines Versuchs, über einen Bekannten einen alternativen Versicherungsschutz zu erlangen, der aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands fehlgeschlagen war, hinsichtlich der Gesundheitsangaben sensibilisiert war, was auch seine ausdrückliche Nachfrage an den Streitverkündeten zeigt.
Indizien für arglistiges Handeln können insbesondere darin liegen, dass der Antragsteller schwerwiegende, jahrelang andauernde Störungen nicht angegeben hat, dass er Störungen verschwiegen hat, die noch relativ kurz vor Antragstellung bestanden haben, oder dass er zwar weniger schwere und länger zurückliegende Erkrankungen, nicht aber zeitnähere und schwerer wiegende mitgeteilt hat (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 16. Juni 2010 - 5 U 272/08 - 35, 5 U 272/08 -, Rn. 71, juris, m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 101/17
Rücktrittsrecht des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Verstoß des …
Voraussetzung für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist somit, dass der Versicherungsnehmer mit wissentlich falschen Angaben von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeige- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 16.06.2010 - 5 U 272/08, ZfS 2012, 704 - juris Rn. 70).
- OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
Fahrzeugversicherung: Zurechenbarkeit der Arglist eines Erklärungsgehilfen bei …
Rn. 58 Die Zurechnung in vorliegendem Fall steht auch mit der Entscheidung des Senats vom 16.06.2010 - 5 U 272/08-35 - in Einklang. - OLG Hamm, 04.03.2020 - 20 U 3/20
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht: Arglistige Täuschung durch …
Zur Anfechtung nach § 123 BGB durch den Versicherer nach arglistiger Täuschung durch einen Versicherungsmakler: Die Täuschung ist dem Versicherungsnehmer (jedenfalls dann) zurechenbar, wenn der Makler gegenüber dem Versicherer als Verhandlungsgehilfe/Vertrauensperson des VN aufgetreten ist (Abgrenzung zu OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.06.2010 - 5 U 272/08).Rn. 15 Denn der vorliegende Fall liegt anders als der vom Oberlandesgericht Saarbrücken mit Billigung des Bundesgerichtshofs entschiedene Fall (vgl. dazu OLG Saarbrücken Urt. v. 16.6.2010 - 5 U 272/08, zfs 2012, 704 = juris Rn. 90 ff.; zum Hinweis des BGH siehe zfs 2012, 704 im Anschluss an das veröffentlichte Urteil des OLG Saarbrücken).
- LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12
Arglist des Maklers wird bei Mitunterzeichnung des Versicherungsantrags dem …
Eine solche Zurechnung kann allenfalls dann unterbleiben, wenn der Makler nur im Innenverhältnis zum Versicherungsnehmer tätig wird und nicht im Außenverhältnis zum Versicherer auftritt (OLG Saarbrücken, ZFS 2012, 704), wofür die Benennung als Vermittler im Antragsformular nicht ausreicht (BGH IV ZR 165/10). - OLG Hamm, 11.09.2019 - 20 U 30/19
Berufsunfähigkeitsversicherung - Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Rn. 53 Es trifft zwar zu, dass es gegen Arglist sprechen kann, wenn der Versicherungsnehmer auf die Angaben eines Vermittlers vertraut und deshalb bestimmte Angaben unterlässt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.06.2010 - 5 U 272/08, zfs 2012, 704).
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