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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.07.1989 - 5 U 30/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9159
OLG Oldenburg, 04.07.1989 - 5 U 30/89 (https://dejure.org/1989,9159)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.07.1989 - 5 U 30/89 (https://dejure.org/1989,9159)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 5 U 30/89 (https://dejure.org/1989,9159)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.1989 - 5 U 30/89
    Die fehlende konkrete Erinnerung kann angesichts der Vielzahl vergleichbarer Fallgestaltungen und der vergangenen Zeit dann nicht zu Lasten des Arztes gehen (vgl. BGH VersR 1986, 970).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.1992 - 5 U 24/92

    Anforderungen an einen Anspruch eines Versicherten gegen den Versicherer auf …

    Der Täter braucht die Folgen der Tat nicht in allen Einzelheiten vorausgesehen zu haben (Senatsurteil vom 18.10.1989 - 5 U 30/89 - BGH VersR 1954/361; OLG Düsseldorf VersR 1977/745, 746; Prölls/Martin, § 4 AHB Anm. 7).

    Diese mehr auf das typische ausgerichteten Vorstellungen des Täters über die möglichen Folgen einer Handlung stecken alsdann den Rahmen dafür ab, welche Folgen noch vom Vorsatz umfaßt sind und welche nicht (Senatsurteil vom 18.10.1989 - 5 U 30/89 -).

    Welche generalisierende, auf das typische gerichtete Vorstellung der Täter (Versicherungsnehmer) bei der Tatausführung tatsächlich hatte, ist im Hinblick auf die Tatsituation, die Art der Tatausführung und die sonstigen Umstände auf Grund der Lebenserfahrung zu erschließen (Senatsurteil vom 18.10.1989 - 5 U 30/89), wobei Schlüsse auf die Willensrichtung des Täters nicht nur die Vorgeschichte der Tat, sondern auch das Verhalten des Täters unmittelbar danach zulassen (…Brück/Möller/Johannsen, 8. Aufl., Bd. IV Anm. G. 225).

    Der Bruch eines Fußknöchels etwa, verursacht durch den sich an den Schlag anschließenden Sturz, liegt außerhalb des Bereichs derjenigen allgemeinen Vorstellung, die man ohne weiteres mit der erforderlichen Sicherheit bei jemandem annehmen kann, der einem ändern heftig ins Gesicht schlägt (OLG Düsseldorf VersR 1977/745; Senatsurteil vom 18.10.1989 - 5 U 30/89 -).

  • OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 152/89

    Untersuchungsmethode; Diagnose; Arzt; Katheterangiographie; Schlaganfall; …

    Mit dem dokumentierten Aufklärungsumfang haben sie den von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten Aufklärungsstandard zur Unterrichtung über die Natur des Eingriffs "im großen und ganzen" erfüllt (vgl. insoweit nur BGH VersR 1988, 485, Senat Urteil vom 04.07.1989 - 5 U 30/89).
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