Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11 - 44 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur Schadensminderungsobliegenheit nach einem Wildunfall
- rabüro.de
Zur Schadensminderungsobliegenheit nach einem Wildunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wildunfall und die Weiterfahrt zum nächsten Parkplatz
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 12.07.2011 - 14 O 42/11
- OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11 - 44
- OLG Saarbrücken, 17.02.2012 - 5 U 313/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95
Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (…BGH, Urt. v. 25.03.2003 - VI ZR 161/02 - NJW 2003, 1929; BGH, Urt. v. 18.12.1996 - IV ZR 321/95 - VersR 1997, 351).Allerdings muss von einem Fahrzeugführer grundsätzlich erwartet werden, auch auf unerwartete Ereignisse sachgerecht zu reagieren (BGH, Urt. v. 18.12.1996 - IV ZR 321/95 - VersR 1997, 351).
- BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH, Urt. v. 25.03.2003 - VI ZR 161/02 - NJW 2003, 1929;… BGH, Urt. v. 18.12.1996 - IV ZR 321/95 - VersR 1997, 351). - BGH, 14.03.2006 - X ZR 46/04
Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm im Rahmen des Mitverschuldens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
Fahrlässigkeit setzt Vorhersehbarkeit der Gefahr voraus, gegen die der Geschädigte Vorkehrungen treffen sollte, und Vermeidbarkeit des abzuwendenden Ereignisses (BGH, Urt. v. 14.03.2006 - X ZR 46/04 - NJW-RR 2006, 965).
- BGH, 06.05.1985 - II ZR 162/84
Anspruch gegen den Kaskoversicherer bei Verstoß gegen die …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
Handlungen, die eine Lebensgefahr begründen, sind nicht zu verlangen (BGH, Urt. v. 06.05.1985 - II ZR 162/84 - VersR 1985, 730). - BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02
Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die Voraussetzungen im jeweiligen Bedingungswerk für den Versicherungsfall erfüllt sind (BGH, Urt. v. 29.09.2004 - IV ZR 162/02 - VersR 2005, 110). - BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90
Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
Anders ist der Fall nur zu beurteilen, wenn das Verhalten des Fahrzeugführers völlig überzogen ist (BGH, Urt. v. 18.12.1991 - IV ZR 204/90 - VersR 1992, 349) und dem ersten Ereignis die Folgen der hinzutretenden Ursache billigerweise nicht mehr zugerechnet werden können. - OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für einen Leitungswasserschaden
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
Eine Einschränkung der Kausalität, wie z. B. in A.2.2.3 durch das Erfordernis der "unmittelbaren Einwirkung" findet sich in A.2.2.4 beim Zusammenstoß mit Tieren nicht (entsprechend auch OLG Köln, VersR 2011, 1439 zu § 1 AWB 87 - "durch Leitungswasser"). - BGH, 17.10.1990 - IV ZR 197/89
Schadensersatzansprüche gegen den Makler auf Grund einer gescheiterten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
Ein adäquater Kausalzusammenhang ist dann anzunehmen, wenn eine Handlung oder Unterlassung im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und deshalb nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung des eingetretenen Erfolgs geeignet war (BGH, Urt. v. 17.10.1990 - IV ZR 197/89 - VersR 1990, 1396).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 17.02.2012 - 5 U 313/11 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 12.07.2011 - 14 O 42/11
- OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
- OLG Saarbrücken, 17.02.2012 - 5 U 313/11
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung; …
Die Angabe des Verfahrenswerts in der Klageschrift ist nicht mehr als ein Indiz für den Wert des Interesses an der Abwehr der Persönlichkeitsrechtsverletzung und unterliegt einer selbstständigen Überprüfung durch das Gericht (vgl. Senat, Beschl. v. 17.2.2012 - 5 U 313/11;… Toussaint in: Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, Kostenrecht, Ed. 23, 2018, § 48 GKG, Rdn. 40). - OLG Saarbrücken, 19.10.2022 - 5 U 17/22
Unterlassung vermeintlich ehrverletzender Behauptungen: Präklusion von Rügen; …
Auch die Angabe des Verfahrenswerts in der Klageschrift ist nicht mehr als ein Indiz für den Wert des Interesses an der Abwehr der Persönlichkeitsrechtsverletzung und unterliegt einer selbständigen Überprüfung durch das Gericht (Senat, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 5 U 58/18, AGS 2019, 116; Beschluss vom 17. Februar 2012 - 5 U 313/11; allgemein Hüßtege, in;… Thomas/Putzo, ZPO 43. Aufl., § 2 Rn. 17). - LG Koblenz, 04.03.2024 - 14 O 784/23
Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Bezug auf eine Klage auf Unterlassung einer …
Als Richtschnur hierfür kann in der Regel die in solchen Fällen für die Bestimmung des Gebührenstreitwerts geltende Vorschrift in § 48 Abs. 2 GKG herangezogen (…BeckOK KostR/Toussaint GKG § 48 Rn. 37) und in Ermangelung tatsächlicher Anknüpfungspunkte für eine hiervon abweichende Schätzung in Anlehnung an § 23 Abs. 3 S. 2 RVG sowohl für den Zuständigkeits- und Rechtsmittel- als auch für den Gebührenstreitwert grundsätzlich ein Betrag von 5.000,00 EUR festgesetzt werden (BGH BeckRS 2015, 20307: zwischen etwa 5.000,00 EUR und 15.000,00 EUR je selbstständiger, inhaltsverschiedener Äußerung), wobei allerdings anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls stets zu prüfen bleibt, ob dieser Betrag dem Gewicht der in Rede stehenden Streitigkeit gerecht wird (BGH GRUR-RS 2020, 34934; OLG Saarbrücken BeckRS 2012, 11757; LG München II BeckRS 2019, 13929). - LG München II, 09.07.2019 - 2 T 2032/19
Streitwert einer Klage auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in einer …
Die Angabe des Verfahrenswerts in der Klageschrift ist nicht mehr als ein Indiz für den Wert des Interesses an der Abwehr der Persönlichkeitsrechtsverletzung und unterliegt einer selbstständigen Überprüfung durch das Gericht (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 17.2.2012 - 5 U 313/11;… Toussaint in: Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, Kostenrecht, Ed. 23, 2018, § 48 GKG, Rdn. 40; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 05. Dezember 2018 - 5 U 58/18 -, Rn. 26, juris).
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