Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.10.1989 - 5 U 33/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsansprüche aus einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung durch Eintritt des Versicherungsfalls; Versicherungsschutz für dem Versicherer später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betroffene Wagnis gemeldete Versicherungsfälle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.12.1988 - 24 O 230/88
- OLG Köln, 26.10.1989 - 5 U 33/89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 226/80
Rechtsnatur der Anmeldefrist
Auszug aus OLG Köln, 26.10.1989 - 5 U 33/89
Rn. 16 Obwohl es sich bei der Frist in § 4 Abs. 4 ARB um eine Ausschlußfrist handelt, auf die die Verjährungsvorschriften nicht anwendbar sind, läßt die Rechtsprechung in den Fällen, in denen der Versicherunesnehmer erst nach Ablauf der Zweijahresfrist Kenntnis vom Versicherungsfall erlangt, ebenso wie bei einer Fristversäumnis nach § 12 Abs. 3 VVG einen Entschuldigungsbeweis durch den Versicherungsnehmer zu (…Harbauer a.a.O., Rdnr. 217 zu § 4;… Prölss-Martin VVG, 24. Aufl., Anm. 8 b zu § 12; BGH VersR 1982, 567). - OLG Köln, 21.02.1985 - 5 U 207/84
Fälligkeit von Geldleistungen des Versicherers; Rechtsschutzversicherung; …
Auszug aus OLG Köln, 26.10.1989 - 5 U 33/89
Rn. 25 Im übrigen wären auch bei einer außergerichtlichen Einigung der Wegerechtsangelegenheit Rechtskosten entstanden, so daß auch von daher eine fristgerechte Meldung des Versicherungsfalles an die Beklagte geboten war (vgl. dazu Senat VersR 1986, 805; anders bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung LG Augsburg r + s 88, 301). - LG Augsburg, 27.05.1988 - 7 S 4104/87
Auszug aus OLG Köln, 26.10.1989 - 5 U 33/89
Rn. 25 Im übrigen wären auch bei einer außergerichtlichen Einigung der Wegerechtsangelegenheit Rechtskosten entstanden, so daß auch von daher eine fristgerechte Meldung des Versicherungsfalles an die Beklagte geboten war (vgl. dazu Senat VersR 1986, 805; anders bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung LG Augsburg r + s 88, 301).
- BGH, 15.04.1992 - IV ZR 198/91
Ausschlußfrist für nach Vertragsende gemeldete Fälle in der …
§ 4 Abs. 4 ARB bestimmt deshalb eine Ausschlußfrist für die Meldung von Versicherungsfällen (…vgl. Harbauer, aaO;… Böhme, Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 4 Rdn. 65; OLG Köln, r + s 1989, 362) und regelt zugleich, daß diese Frist in dem Zeitpunkt in Lauf gesetzt wird, in dem der Versicherungsvertrag für das betroffene Wagnis endet. - OLG Köln, 22.03.2011 - 9 U 177/10
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers
Rn. 7 Die Klausel des § 4 Abs. 4 ARB 75 beinhaltet nach ganz herrschender Meinung, welcher auch der Senat folgt, eine Ausschlussfrist (vgl. BGH NJW 1992, 2233; OLG Bamberg, VersR 2004, 906 = r+s 2003, 109; OLG Köln, 5. ZS, r+s 1989, 362;… Harbauer/Maier, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., § 4 ARB 2000 Rn. 151;… van Bühren/Plote, ARB, 2. Aufl., § 4 Rn. 55).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Falsche Angaben des Versicherungsnehmers über anderweitig bestehende Unfallversicherungen; Unterbliebene oder unvollständige Angabe anderweitiger Unfallversicherungen in der Schadensanzeige; Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer bei Abgabe der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 18.04.1989 - 14 O 2486/88
- OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
Papierfundstellen
- VersR 1990, 1142
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80
Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
Dazu gehört die von der Beklagten in ihrem Schadensanzeigeformular gestellte Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungen (BGH VersR 82, 182, 183 OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff;… Grimm § 15 AUB Rdn. 16 m.w.N.;… Prölss Martin 24. Aufl. § 15 AUB Anm. 3).Die Frage der Beklagten nach derartigen Versicherungen war von dem Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (…Grimm § 15 AUB Rdn. 17), wobei richtige und lückenlose Angaben erforderlich sind (BGH NJW 63, 487; BGH VersR 82, 182 ff; Prölss Martin § 34 VVG Anm. II B).
Der Kläger hat somit die ihm bei der Abgabe der Schadensanzeige obliegende Aufklärungspflicht nicht erfüllt - daß die Beklagte sich Kenntnis von den anderen Versicherungen beschaffen konnte und auch beschafft hat, ist insoweit nicht von Bedeutung (BGH VersR 82, 182 ff; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff;… Grimm § 15 AUB Rdn. 17) - und damit eine Obliegenheitsverletzung im Sinne von § 17 AUB, § 6 Abs. 3 VVG begangen.
Dem steht die auch im Rahmen der Unfallversicherung geltende Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 82, 182; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff) nicht entgegen.
Danach tritt bei einer, wie hier, folgenlos gebliebenen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann ein, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (BGH VersR 82, 182 ff; BGH VersR 84, 228), wobei für das Fehlen des letzteren der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist.
- OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
Dazu gehört die von der Beklagten in ihrem Schadensanzeigeformular gestellte Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungen (BGH VersR 82, 182, 183 OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff;… Grimm § 15 AUB Rdn. 16 m.w.N.;… Prölss Martin 24. Aufl. § 15 AUB Anm. 3).Der Kläger hat somit die ihm bei der Abgabe der Schadensanzeige obliegende Aufklärungspflicht nicht erfüllt - daß die Beklagte sich Kenntnis von den anderen Versicherungen beschaffen konnte und auch beschafft hat, ist insoweit nicht von Bedeutung (BGH VersR 82, 182 ff; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff;… Grimm § 15 AUB Rdn. 17) - und damit eine Obliegenheitsverletzung im Sinne von § 17 AUB, § 6 Abs. 3 VVG begangen.
Dem steht die auch im Rahmen der Unfallversicherung geltende Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 82, 182; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff) nicht entgegen.
Die unterbliebene bzw. unvollständige Angabe anderweitiger Unfallversicherungen in der Schadensanzeige ist generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (BGH VersR 82, 187; OLG Saarbrücken VersR 87, 98;… Grimm § 17 AUB Rdn. 5).
- BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
Ein vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers wird im Rahmen von § 17 AUB, § 6 Abs. 3 VVG vermutet (…Grimm § 17 AUB Rdn. 10; Prölss Martin § 6 VVG Anm. 14; BGH VersR 84, 228).Danach tritt bei einer, wie hier, folgenlos gebliebenen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann ein, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (BGH VersR 82, 182 ff; BGH VersR 84, 228), wobei für das Fehlen des letzteren der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist.
Unter diesen Umständen kann das in der unterbliebenen Anzeige aller Versicherungen liegende Fehlverhalten des Klägers nicht als ein solches bewertet werden, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 84, 228; Urteil des Senats vom 3.2.1988 - 5 U 65/87 - ), so daß den Kläger auch ein erhebliches Verschulden trifft.
- BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84
Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
Diese zum Risiko des Versicherers gehörende Gefahr ist umso größer, je höher die Versicherungssummen sind, die im Einzelfall zu erwarten sind, wie dies insbesondere bei Mehrfachversicherungen des gleichen Risikos der Fall ist (vgl. BGH NJW 85, 1563;… Grimm§ 17 AUB Rdn. 5). - BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
Die unterbliebene bzw. unvollständige Angabe anderweitiger Unfallversicherungen in der Schadensanzeige ist generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (BGH VersR 82, 187; OLG Saarbrücken VersR 87, 98;… Grimm § 17 AUB Rdn. 5). - BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
Da die Beklagte den Kläger, wie schließlich für die Leistungsfreiheit auch erforderlichen der Schadensanzeige unmißverständlich und nicht zu übersehen über die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben belehrt hat (vgl. BGH NJW 73, 365;… Grimm § 17 AUB Rdn. 4), steht dem Kläger nach alledem ein Anspruch auf die von ihm begehrte Versicherungsleistung nicht zu. - BGH, 03.12.1962 - II ZR 47/60
Rückgriff des Haftpflichtversicherers gegen den mitversicherten Fahrer
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
Die Frage der Beklagten nach derartigen Versicherungen war von dem Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (…Grimm § 15 AUB Rdn. 17), wobei richtige und lückenlose Angaben erforderlich sind (BGH NJW 63, 487; BGH VersR 82, 182 ff; Prölss Martin § 34 VVG Anm. II B). - OLG Saarbrücken, 03.02.1988 - 5 U 65/87
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
Unter diesen Umständen kann das in der unterbliebenen Anzeige aller Versicherungen liegende Fehlverhalten des Klägers nicht als ein solches bewertet werden, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 84, 228; Urteil des Senats vom 3.2.1988 - 5 U 65/87 - ), so daß den Kläger auch ein erhebliches Verschulden trifft.
- OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Leistungsfreiheit eines Unfallversicherers wegen der Obliegenheitsverletzung des …
Als sachdienlich anerkannt ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungsverträgen (BGH VersR 82, 182, 183; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142 [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] ; nunmehr auch OLG Hamm VersR 1988, 371; RuS 1988, 347 unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung in VersR 1985, 469).Der Kläger hat, was erforderlich gewesen wäre (BGH VersR 1963, 134 [BGH 03.12.1962 - II ZR 47/60] ; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142 [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] ), die in der Schadensanzeige (Bl. 227 d.A.) unter Nr. 10 gestellte Frage nach weiteren Unfallversicherungen nicht vollständig und damit nicht richtig beantwortet.
Ein vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers wird vermutet (OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142 [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] m.w.N.).
Die Beklagte kann sich auf Leistungsfreiheit nach § 6 Abs. 3 VVG jedoch nur berufen, wenn die Obliegenheitsverletzung geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (BGH VersR 82, 182, 183; VersR 77, 1021, 1022; VersR 70, 241, 242; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142, 1143) [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] .
Die unzureichende und teilweise unvollständige Angabe der anderweitigen Versicherungen war auch generell geeignet, die Interessen der Beklagten ernsthaft zu gefährden (OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142, 1143) [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] .
- OLG Saarbrücken, 22.08.1990 - 5 U 21/90
Leistungsanspruch gegenüber einer Berufshaftpflichtversicherung von Architekten; …
Vorsatz im Sinne von § 6 Abs. 111 VVG erfordert das Wollen der Obliegenheitsverletzung im Bewußtsein der Verhaltensnorm, wobei bedingter Vorsatz genügt (Prölss-Martin § 6 VVG Anm. 12; Senatsurteil vom 06.12.1989 - 5 U 33/89 - ).Von einem geringen Verschulden in diesem Sinne kann nur dann gesprochen werden, wenn ein Fehlverhalten vorliegt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 84, 228; Senatsurteil vom 06.12.1989 - 5 U 33/89 - ).
Die somit begründete Leistungsfreiheit der Beklagten ist schließlich auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Klägerüber die Folgen einer Obliegenheitsverletzung nicht ordnungsgemäß belehrt wurde (vgl. BGH NJW 73, 365; Senatsurteil vom 06.12.89 - 5 U 33/89 - ).
- OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06
Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in …
Beim Bestehen mehrerer Unfallversicherungen besteht aber regelmäßig Anlass für weitere diesbezügliche Aufklärungen und Ermittlungen, denn in diesem Fall ist der Anreiz, fingierte Unfallanzeigen einzureichen, besonders hoch (…vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1981 - IVa ZR 133/80, VersR 1982, 182 (183);… OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.06.1985 - 2 U 167/83, VersR 1987, 98 (99); Senat, Urt. v. 06.12.1989 - 5 U 33/89, VersR 1990, 1142 f;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 31.07.1992 - 3 U 18/90, VersR 1993, 569 (570); OLG Köln, VersR 1995, 1435 (1436);… Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 9 AUB 94, Rdnr. 9).
- OLG Köln, 31.03.2009 - 20 U 217/08
Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Verletzung der …
- OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89
Streit um die Entschädigung aus einer Unfallversicherung; Folgenlosigkeit einer …
In dem Offenlassen dieser Frage liegt ein Verschweigen derartiger, anderweit bestehender Unfallversicherungen (BGH VersR 82, 182), was dann als Obliegenheitsverletzung zu werten ist, wenn es sich bei der Frage nach solchen Versicherungen um eine von der Beklagten erbetene und von dem Kläger als Versicherungsnehmer richtig und lückenlos zu erteilende (vgl. BGH VersR 82, 182 f; Senatsurteil vom 6.12.1989 - 5 U 33/89 - ) sachdienliche Auskunft im Sinne von § 15 II Nr. 4 AUB gehandelt hat. - OLG Saarbrücken, 14.10.1992 - 5 U 12/92
Anspruch eines Architekten auf Versicherungsschutz aus einer …
Vorsatz im Sinne von § 6 Abs. 3 VVG erfordert das Wollen der Obliegenheitsverletzung im Bewußtsein der Verhaltensnorm, wobei bedingter Vorsatz genügt (OLG Saarbrücken, VersR 1991/872 und VersR 1990/1142; Prölls/Martin, § 6 VVG Anm. 12).
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