Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- agz-rnk.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Frage, ob die Voraussetzungen für ein Grundurteil vorliegen; Feststellungsanträge als nicht entscheidbar in derartigen Urteilen; Voraussetzung einer Zurückverweisung bei Grundsatzurteilen; Situationen, in denen das Berufungsgericht den Grund voll zu erledigen hat, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 27.02.2004 - 10 O 216/03
- OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04
Zur Begründung ist ausgeführt, der im Aufklärungsversäumnis liegende Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ergebe einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz (OLGR Jena 1998, 33-35 = MDR 1998, 536 - 538). - OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 844/03
Schmerzensgeldanspruch wegen mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04
Der Senat hat zu der Frage, welche Folgen ein bloßes Aufklärungsversäumnis hat, in seinem Urteil vom 1. April 2004 (5 U 844/03) folgendes ausgeführt:. - BGH, 23.10.1952 - III ZR 231/51
Streitwert eines Rentenanspruchs aus Aufopferung
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04
Daher ist anerkannt, dass über einen Feststellungsantrag nicht durch Grundurteil entschieden werden darf (vgl. BGH NJW 1953, 184 und BGH VersR 1975, 253, 254).
- OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03
Schmerzensgeld; Geldentschädigung; nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04
Vor diesem Hintergrund ist der in dem Aufklärungsversäumnis liegende Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Patienten nicht derart bedeutsam, dass die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes gerechtfertigt erscheint (ebenso OLG Dresden in NJW 2004, 298-299).". - BGH, 02.12.1974 - II ZR 33/73
Beweislast - Beweiswürdigung - Backbordpassage - Geeigneter Weg - Berg- und …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04
Daher ist anerkannt, dass über einen Feststellungsantrag nicht durch Grundurteil entschieden werden darf (vgl. BGH NJW 1953, 184 und BGH VersR 1975, 253, 254). - BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61
Möglichkeit der Einschränkung der Haftung eines Kraftfahrers gegenüber einem …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04
Nur wenn das Berufungs-gericht die Klageabweisung der ersten Instanz missbilligt, hat es den Grund voll zu erledigen, bevor es zurückverweist (vgl. BGH VersR 1962, 252, 253/254).
- OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16
Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei verfahrensfehlerhafter …
Hielte man in einem derartigen Fall das Berufungsgericht für verpflichtet, den gesamten Anspruchsgrund zu erledigen, hätte der Verfahrensfehler des Gerichts erster Instanz zur Folge, dass der Rechtsstreit insgesamt in die Berufungsinstanz verlagert und die angefochtene Entscheidung damit der Sache nach wie ein Schlussurteil behandelt würde (OLG Koblenz, Urteil vom 24.06.2004, 5 U 331/04, juris Tz. 12;… Althammer in: Stein /Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 538 Rz. 37;… Ball in Musielak /Voit, a. a. O., § 538 RZ. 28;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl, § 304 Rz. 23). - OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 153/13
Berücksichtigungsfähigkeit von gewissen Strommengen im aktuellen …
Im Übrigen spricht für eine Analogie, dass in beiden Fällen noch Feststellungen zur Höhe erforderlich sind, die hier wie da zweckmäßigerweise zunächst in der ersten Instanz getroffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1981 - I ZR 34/79, juris Tz. 50; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 U 331/04, juris Tz. 12). - OLG Koblenz, 13.11.2014 - 5 U 825/14
Umfang der zahnärztlichen Aufklärungspflicht vor einer Implantatversorgung
Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine unvollständige Aufklärung als solche kein selbständiger Haftungstatbestand ist (vgl. Senatsurteil vom 24.06.2004, 5 U 331/04, in GesR 2004, 411 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 25.06.2024 - 8 U 107/23
Tatsachen für Anspruchsgrund und -höhe identisch: Grundurteil unzulässig!
Der Erlass eines unzulässigen Grundurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der das Berufungsgericht zur Zurückverweisung der Sache berechtigt (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - VIII ZR 61/95 - OLG Koblenz, Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 U 331/04 - Musielak/Voit/Ball, ZPO, 20. Aufl., § 538 Rn. 28).
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