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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 14.05.1987

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.10.1986 - 5 U 35/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9532
OLG Hamburg, 29.10.1986 - 5 U 35/86 (https://dejure.org/1986,9532)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.10.1986 - 5 U 35/86 (https://dejure.org/1986,9532)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Oktober 1986 - 5 U 35/86 (https://dejure.org/1986,9532)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 915
  • VersR 1987, 593
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 14.05.1987 - 5 U 35/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7128
OLG Bamberg, 14.05.1987 - 5 U 35/86 (https://dejure.org/1987,7128)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.05.1987 - 5 U 35/86 (https://dejure.org/1987,7128)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. Mai 1987 - 5 U 35/86 (https://dejure.org/1987,7128)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 339
  • Rpfleger 1987, 520
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bamberg, 10.12.1987 - 4 W 54/87

    Zuerkennung einer Stundungsentschädigung und Anordnung einer Auszahlung für ein …

    Bei der Entschädigung des Sachverständigen für die Erstellung des schriftlichen Gutachtens, das am 7. November 1986 in Auftrag gegeben worden ist, ist das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen in der Fassung vom 26.11.1979 anzuwenden (vgl. OLG Bamberg, Az. 5 U 35/86 sowie Az. 4 W 25/87).

    Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg wendet sich in seinem Beschluß vom 14.5.1987 (RPfleger 1987, 339 = Der Sachverständige 1987, 183) auch deshalb gegen eine generelle Zubilligung des Höchstzuschlags für Berufssachverständige, weil in einer Zeit anhaltender Preisstabilität eine Spanne verbleiben müsse, um nach längerem Zeitablauf und Wiedereinsetzender, fortschreitender Geldentwertung eine Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Höchstgrenze von 50 % vornehmen zu können; denn es sei nicht zu erwarten, daß der Gesetzgeber das ZSEG jährlich ändere.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2005 - 2 L 276/02

    Zur Entschädigung eines Sachverständigen im Übergangsrecht

    Allerdings ist streitig, ob die Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung zum Zwecke der Erläuterung seines Gutachtens (§ 411 Abs. 3 ZPO) einen neuen Auftrag darstellt mit der Folge, dass er für die mündliche Erläuterung des bereits schriftlich vorliegenden Gutachtens nach neuem Recht zu entschädigen ist (bejahend die herrschende Meinung: OLG Bamberg, Beschl. v. 14.05.1987 - 5 U 35/86 -, JurBüro 1987, 1820; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.11.1987 - 13 W 153/87 -, JurBüro 1988, 661; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.10.1996 - 10 W 102/96 -, KostRspr.
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 5 S 1/96
    Darüber hinaus beruft sich Bach in der zuletzt genannten Fundstelle maßgeblich auf eine Entscheidung des OLG Bamberg vom 14. Mai 1987 (Az.: 5 U 35/86; JurBüro 1987, 1820), die ihrerseits die restriktive Auslegung des § 3 Abs. 3 b Halbsatz 2 ZSEG mit zwischenzeitlich längst veralteter Literatur zu begründen versucht.
  • OLG Bamberg, 22.10.1987 - Ws 432/87
    Es ist nicht Sinn und Zweck des Zuschlags, einen Spielraum für künftige allgemeine Preissteigerungen vorzuhalten (gegen OLG Bamberg, Rpfleger 1987, 339 = Der Sachverständige 1987, 183).
  • OLG Koblenz, 16.09.1988 - 13 WF 841/88
    Zuschlag für Berufssachverständige | 1. Durch den Zuschlag für Berufssachverständige gemäß ZSEG § 3 Abs. 3 S 1 Buchst b (juris: ZuSEG) soll die Differenz zwischen der nach ZSEG § 3 Abs. 2 zu gewährenden Grundvergütung und dem Entgelt, das der Sachverständige für eine entsprechende Leistung in der freien Wirtschaft oder in sonstigen Bereichen außerhalb der Rechtspflege erzielt hätte, auf ein erträgliches und für ihn annehmbares Maß reduziert werden (vergleiche OLG Bamberg, 1987-05-14, 5 U 35/86, Rpfleger 1987, 339).
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