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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 5 U 39/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,62857
OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 5 U 39/17 (https://dejure.org/2018,62857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2018 - 5 U 39/17 (https://dejure.org/2018,62857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 5 U 39/17 (https://dejure.org/2018,62857)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2017 - 23 U 23/16

    Ergänzende Auslegung eines Bauvertrages hinsichtlich der Verpflichtung zur …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 5 U 39/17
    Das entspricht nicht dem, was die Parteien zur Vergütungshöhe vereinbart haben (zu einem entsprechenden Sachverhalt: OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.11.2017, I-23 U 23/16).

    Hätten die Parteien Kenntnis von der Regelungslücke gehabt, hätten sie statt der fehlgeschlagenen Direktabführung der Umsatzsteuer durch die Beklagte nach dem Vertragszweck und bei sachgemäßer Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart, dass die Beklagte den Steuerbetrag an die Zedentin leistet (so auch: OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.11.2017, I-23 U 23/16;… OLG Köln, Urt. v. 04.08.2016, 7 U 177/15;… LG Düsseldorf, Urt. v. 20.06.2017, 7 O 166/16;… LG Düsseldorf, Urt. v. 14.12.2017, 14e O 222/16;… LG Wuppertal, Urt. v. 26.01.2016, 7 O 236/16).

    Wenn die Zedentin die Steuerschuldnerin ist, die Beklagte aber vertragsintern die Zahlung der Umsatzsteuer übernommen hat, kann der Vertrag nur in der Weise durchgeführt werden, dass die Beklagte den Steuerbetrag an die Zedentin leistet; eine andere Variante erscheint bei fehlgeschlagener Direktabführung der Umsatzsteuer durch die Beklagte nicht denkbar (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.11.2017, I-23 U 23/16).

  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 5 U 39/17
    Deshalb sei auch die neuere Entscheidung des BFH vom 23.02.2017 (V R 16/16, V R 24/16) argumentativ zumindest auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Nach der - nach dem angefochtenen Urteil - ergangenen Entscheidung des BFH (Urt. v. 23.02.2017, V R 16/16, V R 24/16) ist inzwischen anerkannt, dass die Übergangsregelung des § 27 Abs. 19 UStG, die § 176 AO einschränkt, eine wirksame Grundlage für Änderungen des Umsatzsteuerbescheids gegenüber dem leistenden Unternehmer jedenfalls dann ist, wenn letzterem -wie hierein abtretbarer zivilrechtlicher Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (…BFH a.a.O.).

  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 5 U 39/17
    Rn. 6 Mit Urteil vom 22.08.2013 (V R 37/10) hat der Bundesfinanzhof die Regelungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen enger ausgelegt als die bisherige Verwaltungsauffassung.

    Mit dem Urteil vom 22.08.2013 (V R 37/10) hat der BFH deutlich gemacht, dass ein Bauträger kein Umsatzsteuerschuldner gemäß § 13 b UStG ist, weil er keine bauwerksbezogene Werklieferung oder sonstige Leistung erbringe.

  • LG Kassel, 09.03.2017 - 11 O 4079/16
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 5 U 39/17
    Dies ergibt sich auch aus der vertraglichen Risikoverteilung: Im Verhältnis der Vertragsparteien hat die Beklagte als vertraglich festgelegte Steuerschuldnerin das aus der Unklarheit der steuerrechtlichen Lage folgende Risiko zu tragen; die Zedentin ist vertraglich so zu stellen, wie sich dies bei Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zu § 13 b UStG a.F. ergeben hätte (LG Kassel, Urkunden-Vorbehaltsurteil v. 09.03.2017, 11 O 4079/16).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 318/99

    "Videofilmverwertung"; Nachforderung nachträglich erhobener Mehrwertsteuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 5 U 39/17
    Diese ist also unselbständiger Teil des zu zahlenden Entgelts (BGH, Urt. v. 28.02.2002, I ZR 318/99).
  • OLG Köln, 04.08.2016 - 7 U 177/15

    Anspruch des Unternehmers auf Zahlung der Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 5 U 39/17
    Hätten die Parteien Kenntnis von der Regelungslücke gehabt, hätten sie statt der fehlgeschlagenen Direktabführung der Umsatzsteuer durch die Beklagte nach dem Vertragszweck und bei sachgemäßer Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart, dass die Beklagte den Steuerbetrag an die Zedentin leistet (…so auch: OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.11.2017, I-23 U 23/16; OLG Köln, Urt. v. 04.08.2016, 7 U 177/15;… LG Düsseldorf, Urt. v. 20.06.2017, 7 O 166/16;… LG Düsseldorf, Urt. v. 14.12.2017, 14e O 222/16;… LG Wuppertal, Urt. v. 26.01.2016, 7 O 236/16).
  • LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 103/15

    Verjährung des Zahlungsanspruchs der auf die Rechnungen entfallenen Umsatzsteuer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 5 U 39/17
    Das zeigt sich in der bereits angeführten tatsächlichen Handhabung, indem die Zedentin die Nettorechnungen unter ausdrücklichem Hinweis auf § 13 b UStG a.F. erstellte und die Beklagte die Umsatzsteuer tatsächlich abführte (…LG Düsseldorf, Urt. v. 14.12.2017, 14e O 222/16; LG Köln, Urt. v. 30.10.2015, 7 O 103/15).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 5 U 147/19

    Ansprüche von Werkunternehmern gegen einen Bauträger; Erstattung gezahlter …

    Vor Ergehen des BFH-Urteils vom 22.08.2013 von Bauunternehmern mit Bauträgern geschlossene Verträge sind ergänzend dahingehend auszulegen, dass ein Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn in Höhe des Umsatzsteuerbetrags gegen den Bauträger besteht, wenn beide Vertragsparteien übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers nach § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG a.F. ausgegangen sind, der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat und wegen eines Erstattungsverlangens des Bauträgers für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen (BGH…, Urteil vom 10.01.2019 - VII ZR 7/18, juris, Rn. 22; BGH…, Urteil vom 10.01.2019 - VII ZR 6/18, juris, Rn. 22; BGH…, Urteil vom 17.05.2018 - VII ZR 157/17, juris, Rn. 18 ff.; BFH…, Urteil vom 23.01.2019 - XI R 21/17, juris, Rn. 23, 24; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2018 - 5 U 39/17, unter II. 5.) a.) [n.v.]).

    Diese tatsächliche Handhabung belegt das entsprechende Verständnis der Parteien (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2018 - 5 U 39/17, unter II. 3.) [n.v.]).

  • OLG Naumburg, 26.10.2018 - 12 W 64/18

    Rechtsweg für den Anspruch auf Herausgabe von an Gewässern zweiter Ordnung …

    Rn. 18 Der Anspruch der Klägerin ist nicht vergleichbar mit den vorgelegten Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts 5 U 39/17 vom 10. April 2018, weil es sich dort bei der Beklagten nicht um einen zur Unterhaltung nach dem Wassergesetz verpflichteten Verband handelte.
  • LG Münster, 20.11.2019 - 212 O 134/18
    Dabei kommt es auf steuerrechtliche Erwägungen grundsätzlich nicht an (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2018 - 5 U 39/17).
  • LG Münster, 26.09.2018 - 16 O 356/17

    Abtretung der Umsatzsteuerforderungen aus Bauverträgen des Bauträgers mit …

    Grundsätzlich sind derartige steuerrechtlichen Erwägungen nämlich unbeachtlich (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2018 in 5 U 39/17), da die streitgegenständlichen Forderungen nämlich nicht auf der steuerrechtlichen Festsetzung beruhen, sondern Folge der Auslegung des Bauvertrages sind.
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