Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 19.10.1994 - 5 U 390/94 - 31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
AVB; Sprachgebrauch; Auslegungsmöglichkeit; Einschleichen; Dieb
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 923
- VersR 1996, 578
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 108/97
Leistungspflicht aus einer Unfall-Zusatzversicherung ; Leistungen aus einer …
Gleichwohl kann der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendete Begriff dann in einem von der Rechtssprache abweichenden Sinn zu verstehen sein, wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 469 [BGH 09.12.1987 - IVa ZR 151/86]; BGH NJW-RR 1992, 793; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 578 [OLG Saarbrücken 19.10.1994 - 5 U 390/94 31]; Prölss/Martin, aa0, Vorbem. III A 4 m.w.N.).
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