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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 06.05.2008

Rechtsprechung
   OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35792
OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05 (https://dejure.org/2008,35792)
OLG München, Entscheidung vom 04.03.2008 - 5 U 4081/05 (https://dejure.org/2008,35792)
OLG München, Entscheidung vom 04. März 2008 - 5 U 4081/05 (https://dejure.org/2008,35792)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05
    Die Beklagte zu 1) haftet dem Kläger aufgrund der von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze, die an ein typisiertes Vertrauen des Anlegers auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Prospektverantwortlichen gemachten Angaben anknüpfen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. hierzu z.B. BGHZ 123, 106, 109 m.w.N. und Urteil vom 14.06.2007, III ZR 125/06 ) für den dem Kläger durch die Zeichnung der Kommanditeinlage entstandenen Schaden.

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, ständige Rechtsprechung, vgl. hierzu z.B. BGH, Urteil vom 14.06.2007, III ZR 125/06 , Seite 6 f. des amtlichen Umdrucks m.w.N.

    Anknüpfungspunkt für die Haftung ist die Einflussnahme auf die Gesellschaft bei der Initiierung des in Frage stehenden Prospekts, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.06.2007, III ZR 125/06, Seite 12 f. des amtlichen Umdrucks m.w.N.

    Hier liegt allerdings eine Verbindung mehrerer wesentlicher Tätigkeiten vor, die auf eine erhebliche Einwirkung in tatsächlicher Hinsicht hinweisen, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.06.2007, III ZR 125/06 , Seite 14 des amtlichen Umdrucks.

  • BGH, 31.10.2007 - III ZR 297/05

    Voraussetzungen der Prospekthaftung

    Auszug aus OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05
    Der erkennende Senat schließt sich dieser Auffassung, die der BGH zwischenzeitlich in einer Reihe weiterer Entscheidungen bestätigt hat (vgl.z.B. Beschluss vom 31.10.2007, III ZR 297/05 ) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung an.

    Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass der Kläger sich das Prospektprüfungsgutachten hätte aushändigen lassen, vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14.06.2007, III ZR 300/05 , sowie Beschluss vom 31.10.2007, III ZR 297/05 .

    Daraus ist zu entnehmen, dass Anleger den Drittschutz grundsätzlich nur dann in Anspruch nehmen können, wenn sie das Gutachten für ihre Zwecke angefordert und auf diese Weise zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht haben, vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 31.10.2007, III ZR 297/05 , Seite 4 des amtlichen Umdrucks.

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …

    Auszug aus OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05
    In diesem Zusammenhang war die Beklagte im Rahmen der objektgerechten Beratung insbesondere verpflichtet, den Kläger über alle Umstände und Risiken, die für die Anlageentscheidung Bedeutung hatten, richtig und vollständig zu informieren, vgl. hierzu BGHZ 74, 103.

    Sie hat sich jedoch zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufklärungspflichten des Prospektes bedient und sich diesen inhaltlich zu Eigen gemacht und hat damit für die Richtigkeit der Prospektangaben einzustehen, ständige Rechtsprechung, vgl. hierzu BGHZ 74, 103, 109; 83, 222, 227,OLG Karlsruhe WM 99, 1059, 1063, Siol in Bankrechtshandbuch, 3. Aufl., Rn. 41 ff. zu § 45.

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05
    Nimmt, wie hier, ein Anlageinteressent bei einer konkreten Anlageentscheidung die Hilfe eines Kreditinstituts in Anspruch und lässt sich dieses auf eine Beratung ein, so kommt auch ohne eine entsprechende ausdrückliche Abrede und ohne Vereinbarung eines Entgelts ein Beratungsvertrag zustande, ständige Rechtsprechung, vgl. hierzu BGHZ 123, 126/28; 100, 117 /22; NJW 00, 3275.
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer …

    Auszug aus OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05
    Zwar ist es in der Regel ausreichend, wenn die beratende Bank dem Kunden einen vollständigen und richtigen, d.h. den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Prospekt aushändigt, vgl. hierzu BGH NJW-RR 06, 1345; WM 07, 1608.
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines …

    Auszug aus OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05
    Zwar ist es in der Regel ausreichend, wenn die beratende Bank dem Kunden einen vollständigen und richtigen, d.h. den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Prospekt aushändigt, vgl. hierzu BGH NJW-RR 06, 1345; WM 07, 1608.
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05
    Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass der Kläger sich das Prospektprüfungsgutachten hätte aushändigen lassen, vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14.06.2007, III ZR 300/05 , sowie Beschluss vom 31.10.2007, III ZR 297/05 .
  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder …

    Auszug aus OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05
    Voraussetzung für die Haftung der Beklagten zu 3) ist allerdings, dass für sie bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennbar war, dass bestimmte falsch oder unvollständig wiedergegebene Tatsachen für den Beteiligungsentschluss des Kapitalanlegers von wesentlicher Bedeutung waren, vgl. hierzu BGHZ 71, 284, 291; 72, 382, 388; 79, 337, 345, Siol a.a.O. Rn. 64.
  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

    Auszug aus OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05
    Nimmt, wie hier, ein Anlageinteressent bei einer konkreten Anlageentscheidung die Hilfe eines Kreditinstituts in Anspruch und lässt sich dieses auf eine Beratung ein, so kommt auch ohne eine entsprechende ausdrückliche Abrede und ohne Vereinbarung eines Entgelts ein Beratungsvertrag zustande, ständige Rechtsprechung, vgl. hierzu BGHZ 123, 126/28; 100, 117 /22; NJW 00, 3275.
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines …

    Auszug aus OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05
    Die Beklagte zu 3) hatte damit eine besondere Pflicht, den Kläger über Prospektfehler und Bedenken aufzuklären, vgl. hierzu BGH NJW-RR 86, 1102, NJW 92, 2148, 2149.
  • BGH, 31.10.2007 - III ZR 258/05

    Voraussetzungen der Schutzwirkung eines Prospektprüfungsberichts

  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 76/84

    Stillschweigender Abschluss eines Beratungsvertrages - Haftung nach den …

  • OLG Karlsruhe, 10.11.1998 - 3 U 7/98

    Fehlerhafte Beratung einer Bank bei Vermittlung der Beteiligung an einem …

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines …

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

    Die Beschwerden der Beklagten zu 1 und 3 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 4. März 2008 - 5 U 4081/05 - werden zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 14 U 98/08

    Aufklärungspflicht der Bank über Provisionen bei Beteiligung an Medienfonds

    Zu ihnen gehört auch die hier geltend gemachte Schadensersatzleistung im Zusammenhang mit der Zug-um-Zug gegen Schadensersatz vorzunehmende Rückgabe der Rechte aus der Beteiligung (vgl. die Urteile des OLG Frankfurt vom 14.5.2008, 23 U 175/06 und 23 U 177/05 bei Juris; OLG München Urteil vom 4.3.2008, 5 U 4081/05).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 23 U 121/06

    Kapitalanlage: Prospekthaftung bei einem Filmfonds

    Zu ihnen gehören auch die hier geltend gemachten Schadensersatzleistungen im Zusammenhang mit der Zug um Zug vorzunehmenden Rückgabe der Rechte aus der Beteiligung (vgl. auch Senat, Urteile vom 14.5.2008, 23 U 175/06 und 23 U 177/05 - bei juris; OLG München, Urteil vom 4.3.2008, 5 U 4081/05, Bl. 850ff d.A.).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Zustandekommen des Beratungsvertrages bei …

    Zu ihnen gehört auch die hier geltend gemachte Schadensersatzleistung im Zusammenhang mit der Zug-um-Zug gegen Schadensersatz vorzunehmende Rückgabe der Rechte aus der Beteiligung (vgl. die Urteile des OLG Frankfurt vom 14.5.2008, 23 U 175/06 und 23 U 177/05 bei Juris; OLG München Urteil vom 4.3.2008, 5 U 4081/05).
  • LG Köln, 12.01.2012 - 30 O 524/10

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Bezug auf eine …

    Rn. 84 Zu den Betriebseinnahmen gehören auch die hier geltend gemachten Schadensersatzleistungen im Zusammenhang mit der Zug-um-Zug gegen Schadensersatz vorzunehmende Rückgabe der Rechte aus der Beteiligung (vgl. die Urteile des OLG Frankfurt vom 14.5.2008, 23 U 175/06 und 23 U 177/05;… OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.10.2009- 14 U 98/08; OLG München Urteil vom 4.3.2008, 5 U 4081/05).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.05.2008 - 5 U 4081/05   

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OLG München, 06.05.2008 - 5 U 4081/05 (https://dejure.org/2008,47965)
OLG München, Entscheidung vom 06.05.2008 - 5 U 4081/05 (https://dejure.org/2008,47965)
OLG München, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 5 U 4081/05 (https://dejure.org/2008,47965)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 144/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kosten eines …

    Die Beschwerde der Beklagten zu 3 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Ergänzungsurteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 6. Mai 2008 - 5 U 4081/05 - wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 18.02.2009 - 20 U 3899/06

    Anlageberatung: Schadensersatz wegen fehlerhaften Beteiligungsprospekts bei …

    Der Zeuge H. wurde zu diesen Fragen u.a. am 11.09.2007 vor dem 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (Az.: 5 U 4081/05), am 28.01.2008 vor dem 17. Zivilsenat (Az.: 17 U 2374/05) und am 11.06.2008 vor dem 15. Zivilsenat (Az.: 15 U 1775/06) angehört.
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