Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 10.11.2015 - 5 U 428/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- medizinrechtsiegen.de
Aufklärungspflicht vor Reposition einer Schulterluxation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der ärztlichen Aufklärung über Behandlungsalternativen vor Reposition einer Schulterluxation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ärztliche Aufklärungspflicht vor Reposition einer Schulterluxation
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ärztliche Aufklärungspflicht vor Reposition einer Schulterluxation
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 108 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Reposition oder Operation einer Schulterluxation/Röntgenbild ohne Patientendaten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der ärztlichen Aufklärung über Behandlungsalternativen vor Reposition einer Schulterluxation
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.03.2015 - 10 O 42/13
- OLG Koblenz, 10.11.2015 - 5 U 428/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation
Auszug aus OLG Koblenz, 10.11.2015 - 5 U 428/15
Nur wenn für den konkreten Behandlungsfall mehrere gleichermaßen indizierte Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen zur Verfügung stehen, besteht für den Patienten eine echte Wahlmöglichkeit, die es gebietet, dem Selbstbestimmungsrecht folgend, ihm die Entscheidung darüber zu lassen, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH NJW 2006, 2477 ; BGH NJW 2005, 1718 ; BGH NJW 1989, 1533 ). - BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Koblenz, 10.11.2015 - 5 U 428/15
Nur wenn für den konkreten Behandlungsfall mehrere gleichermaßen indizierte Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen zur Verfügung stehen, besteht für den Patienten eine echte Wahlmöglichkeit, die es gebietet, dem Selbstbestimmungsrecht folgend, ihm die Entscheidung darüber zu lassen, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH NJW 2006, 2477 ; BGH NJW 2005, 1718 ; BGH NJW 1989, 1533 ). - BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 10.11.2015 - 5 U 428/15
Solange dieser eine Therapie anwendet, die dem aktuellen medizinischen Standard entspricht, muss er dem Patienten im Allgemeinen nicht ungefragt erläutern, welche Alternativen theoretisch in Betracht kommen und mit welchen Vorzügen oder Nachteilen diese jeweils verbunden sind (BGH NJW 1988, 763 ). - BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 10.11.2015 - 5 U 428/15
Nur wenn für den konkreten Behandlungsfall mehrere gleichermaßen indizierte Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen zur Verfügung stehen, besteht für den Patienten eine echte Wahlmöglichkeit, die es gebietet, dem Selbstbestimmungsrecht folgend, ihm die Entscheidung darüber zu lassen, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH NJW 2006, 2477 ; BGH NJW 2005, 1718 ; BGH NJW 1989, 1533 ).
- OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 1 U 81/21
Arzt- und Krankenhaushaftung: Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung des …
Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGH…, Urteil vom 15.3.2005 - VI ZR 313/03, bei Juris Rn. 10;… Urteil vom 7.4.1992 - VI ZR 224/91, bei Juris Rn. 7 ; OLG Brandenburg…, Urteil vom 7.7.2022 - 12 U 8/22, bei Juris Rn. 28; OLG Köln…, Urteil vom 28.4.2021 - 5 U 151/18, bei Juris Rn. 77; OLG Koblenz, Urteil vom 10.11.2015 - 5 U 428/15, bei Juris Rn. 22 f.; OLG Hamm…, Urteil vom 21.1.2014 - 26 U 101/12, Juris Rn. 48 f.; OLG München…, Urteil vom 21.1.2010 - 1 U 3647/09, bei Juris Rn. 41) bzw. wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGH…, Urteil vom 7.12.2021 - VI ZR 277/19 , bei Juris Rn. 7;… Urteil vom 28.8.2018 - VI ZR 509/17, bei Juris Rn. 23;… Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 125/13, bei Juris Rn. 6;… Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12, bei Juris Rn. 8;… Urteil vom 17.5.2011 - VI ZR 69/10, bei Juris Rn. 10;… Urteil vom 14.9.2004 - VI ZR 186/03, bei Juris Rn. 9;… Urteil vom 22.9.1987 - VI ZR 238/86, bei Juris Rn. 13; OLG Hamm…, Urteil vom 15.2.2022 - 26 U 21/21, bei Juris Rn. 30; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 1.7.2021 - 8 U 165/20, bei Juris Rn. 45).
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