Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.11.2012 - 5 U 465/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch "garantierter Pauschalfestpreis" schützt nicht vor Nachträgen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vergütung für Nachträge auch bei garantiertem Pauschalfestpreis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch ein "garantierter Pauschalfestpreis" schützt nicht vor Nachträgen! (IBR 2013, 198)
Sonstiges
- 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Vergütung für Nachträge auch bei garantiertem Pauschalfestpreis // Geänderte und zusätzliche Leistungen sind auch bei einer Pauschalpreisabrede besonders zu vergüten.
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 22.03.2012 - 9 O 210/11
- LG Koblenz, 09.05.2012 - 9 O 210/11
- OLG Koblenz, 14.11.2012 - 5 U 465/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 528
- NZBau 2013, 235
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06
Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2012 - 5 U 465/12
Eine entsprechende Vereinbarung hätte aber strengen Anforderungen genügen und deutlich gefasst sein müssen (BGHZ 176, 23 ). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2012 - 5 U 465/12
Dabei handelt es sich um die Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Gebots rechtlichen Gehörs, demzufolge ein Verfahrensbeteiligter erkennen können muss, auf welchen Sachvortrag es für die anstehende gerichtliche Entscheidung ankommt (BVerfGE 84, 188 ). - BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06
Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen
Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2012 - 5 U 465/12
§ 139 ZPO verlangt, eine Partei, die die Rechtslage aus der Perspektive des Gerichts falsch beurteilt, auf die vorhandene Divergenz aufmerksam zu machen und gegebenenfalls erneut zu informieren, wenn ein dieserhalb erteilter Hinweis nicht richtig aufgenommen worden ist (BGH MDR 2008, 813 ). - BGH, 12.09.2002 - VII ZR 81/01
Abrechnung einer geändert ausgeführten Leistung
Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2012 - 5 U 465/12
Im Ansatz gestaltete sich die Lage - das war auch dem protokollierten Hinweis des Landgerichts zu entnehmen - wie folgt: Trotz der Pauschalpreisabrede im Vertrag vom 17.06.2009 mussten außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungskatalogs liegende Arbeiten auch dann, wenn sie preislich nicht wesentlich ins Gewicht fielen, gesondert vergütet werden (arg. § 2 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B 2006, vgl. BGH NJW-RR 2003, 14 und Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 1543). - OLG Frankfurt, 13.06.2003 - 5 U 159/02
Stellung des Zurückverweisungsantrages im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2012 - 5 U 465/12
Im Hinblick darauf ist es ohne ausschlaggebende Bedeutung, dass der Antrag auf Zurückverweisung nur hilfsweise gestellt worden ist (OLG-R Düsseldorf 2004, 138; OLG-R Frankfurt 2003, 388).
- OLG Celle, 17.07.2013 - 14 U 202/12
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verkennung des Kerns des …
Rn. 38 Dass der Antrag auf Zurückverweisung nur hilfsweise gestellt worden ist, ist dabei ohne Bedeutung (OLG Koblenz, Urteil v. 14. November 2012, 5 U 465/12 unter Verweis auf OLGR Düsseldorf 2004, 138; OLGR Frankfurt 2003, 388), da eine Sachentscheidung des Senats im Sinne des Hauptantrags mangels Entscheidungsreife des Rechtsstreits nicht möglich ist. - OLG Naumburg, 21.11.2013 - 1 U 28/13
Berufung im Zivilverfahren: Gehörsverletzung durch mangelhafte Würdigung des …
Das gilt auch im Falle einer Pauschalpreisvereinbarung (OLG Koblenz NJW-RR 2013, 528, 529; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.4.2010, 4 U 146/08 - zitiert in juris). - OLG Koblenz, 21.09.2020 - 3 U 490/20
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Gleiches gilt für den Verweis auf das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14.11.2012, Aktenzeichen 5 U 465/12.
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