Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.11.1991 - 5 U 50/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 04.07.2024 - 9 U 49/24 Die Pflicht des Versicherers zur unverzüglichen Prüfung der Erfolgsaussichten und der Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung dient der zügigen Klärung der Ansprüche des Versicherungsnehmers aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag und spiegelt die demselben Zweck dienende Obliegenheit des Versicherungsnehmers wider, den Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls umfassend und wahrheitsgemäß zu unterrichten (hier: § 17 Abs. 5 ARB 94), bei deren Verletzung der Versicherer nach § 17 Abs. 6 ARB 94 von der Verpflichtung zur Leistung frei werden kann (…vgl. auch BGH, a.a.O., r+s 2003, 363, 364 f.) Dieser Prüfungszeitraum ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung in der Regel mit zwei bis drei Wochen zu bemessen (…vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 09.07.1997 - 7 U 210/96 -, NJW-RR 1997, 1386, 1387; OLG Köln, Urt. v. 07.11.1991 - 5 U 50/91 -, r+s 1991, 419, 420).
- LG Itzehoe, 02.08.2019 - 3 O 41/19
Rechtsschutz BU Ablehnung: Wann die Versicherung ihr Recht auf Verweigerung …
Zwar gibt es hierfür keine starre Frist, in Rechtsprechung und Literatur wird aber regelmäßig auf eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen ab vollständiger Information des Rechtsschutzversicherers abgestellt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.07.1997 - 7 U 210/96 - NJW-RR 1997, 1386, 1387; OLG Köln, 07.11.1991 - 5 U 50/91- r+s 1991, 419, 420;… Schmitt in Harbauer, Rechtsschutzversicherung: ARB, 9. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn. 7 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 29.10.1991 - 5 U 50/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1504
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 30.04.1991 - 5 U 120/90
Schwangerschaft, Dokumentationsmängel, Eph-gestose, Eigendokumentation, …
Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.1991 - 5 U 50/91
Sie ist notwendige Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung und der Respektierung seines Persönlichkeitsrechts und zielt keinesfalls, wie die Kammer anzunehmen scheint, auf eine Sicherung der Beweise für eine haftungsrechtliche Auseinandersetzung (Senat, Urteil vom 30.04.1991 - 5 U 120/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
Schadensersatz wegen einer (angeblich) fehlgeschlagenen Sterilisation; …
Sie ist notwendige Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung und der Respektierung seines Persönlichkeitsrechts und zielt keinesfalls auf eine Sicherung der Beweise für eine haftungsrechtliche Auseinandersetzung (Senat, Urteile vom 30.04.1991 -5 U 120/90- und vom 29.10.1991 -5 U 50/91-).
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