Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.11.1990 - 5 U 54/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 648
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 29.06.2016 - 13 U 1665/15
Rechtstellung des gutgläubigen Empfängers einer unentgeltlichen Leistung des …
c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die von einigen Oberlandesgerichten aufgegriffen wurde, kommt eine Entreicherung auch dann in Betracht, wenn nachgewiesen ist, dass das gesamte Aktivvermögen des Leistungsempfängers soweit abgesunken ist, dass es den Bereicherungsanspruch nicht mehr deckt (…BGH, Urt. v. 28.06.1956 - II ZR 78/54, MDR 1957, 598, 599;… BGH, Urt. v. 19.03.1958 - V ZR 62/57, NJW 1958, 1725, 1726;… OLG Nürnberg, Urt. v. 06.06.1989 - 3 U 275/89, NJW-RR 1989, 1137; OLG Köln, Urteil vom 22.11.1990 - 5 U 54/90, VersR 1991, 648, 649). - VG Kassel, 25.03.2004 - 7 E 2757/01 In einem solchen Fall kommt es auch nicht darauf an, ob Aufwendungen erspart wurden (vgl. zu diesem Kriterium BGH, Urteil vom 28. Juni 1956, Az: II ZR 78/54, LM Nr. 7 zu § 818 Abs. 3 BGB; OLG Köln, Urteil vom 22. November 1990, Az: 5 U 54/90 -, m.w.N.).
- LG Arnsberg, 14.11.2000 - 3 S 191/00
Leistungspflicht des Versicherers bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit; Wegfall …
Insoweit ist jedoch die Beklagte beweispflichtig (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 648; BGH VersR 1976, 432;… Prölss/Martin, a.a.O., Rdn. 16).
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