Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Entschädigung aus einer Unfallversicherung; Folgenlosigkeit einer Obliegenheitsverletzung wegen Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht hinsichtlich des Bestehens weiterer Unfallversicherungen; Sachdienlichkeit einer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 22.09.1989 - 14 O 898/89
- OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89
Papierfundstellen
- VersR 1990, 1143
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80
Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89
In dem Offenlassen dieser Frage liegt ein Verschweigen derartiger, anderweit bestehender Unfallversicherungen (BGH VersR 82, 182), was dann als Obliegenheitsverletzung zu werten ist, wenn es sich bei der Frage nach solchen Versicherungen um eine von der Beklagten erbetene und von dem Kläger als Versicherungsnehmer richtig und lückenlos zu erteilende (vgl. BGH VersR 82, 182 f; Senatsurteil vom 6.12.1989 - 5 U 33/89 - ) sachdienliche Auskunft im Sinne von § 15 II Nr. 4 AUB gehandelt hat.Dazu gehört die Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungen (BGH VersR 82, 182 f; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 f; OLG Hamm VersR 88, 371;… Grimm § 15 AUB Rdn. 16; Prölls-Martin § 15 AUB Anm. 3 m.w.N.).
Der Kläger hat die Beantwortung dieser Frage in der Schadensanzeige offengelassen und damit die unstreitig bestehenden anderweitigen Unfallversicherungen, wie dargelegt, verschwiegen (BGH VersR 82, 182, 183).
Auf die hiernach gemäß § 17 AUB, § 6 Abs. 111 VVG an sich gegebene Leistungsfreiheit der Beklagten kann sich die Beklagte dem auch ordnungsgemäß belehrten Kläger (vgl. hierzu BGH NJW 73, 365;… Grimm § 17 AUB Rdn. 4) gegenüber aber deshalb nicht berufen, weil der Leistungsfreiheit die auch im Rahmen der Unfallversicherung geltende, von dem Senat geteilte Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 82, 182; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 f) entgegensteht.
Danach tritt bei einer, wie hier, folgenlos gebliebenen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann ein, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (BGH VersR 82, 182 f; VersR 84, 228), wobei für das Fehlen des letzteren der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist.
Zwar ist dies grundsätzlich der Fall (BGH VersR 82, 182 f; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 f).
- OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89
Dazu gehört die Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungen (BGH VersR 82, 182 f; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 f; OLG Hamm VersR 88, 371;… Grimm § 15 AUB Rdn. 16; Prölls-Martin § 15 AUB Anm. 3 m.w.N.).Auf die hiernach gemäß § 17 AUB, § 6 Abs. 111 VVG an sich gegebene Leistungsfreiheit der Beklagten kann sich die Beklagte dem auch ordnungsgemäß belehrten Kläger (vgl. hierzu BGH NJW 73, 365;… Grimm § 17 AUB Rdn. 4) gegenüber aber deshalb nicht berufen, weil der Leistungsfreiheit die auch im Rahmen der Unfallversicherung geltende, von dem Senat geteilte Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 82, 182; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 f) entgegensteht.
Zwar ist dies grundsätzlich der Fall (BGH VersR 82, 182 f; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 f).
- BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89
Ein vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers wird im Rahmen von § 17 AUB, § 6 Abs. 111 VVG vermutet (BGH VersR 84, 228).Danach tritt bei einer, wie hier, folgenlos gebliebenen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann ein, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (BGH VersR 82, 182 f; VersR 84, 228), wobei für das Fehlen des letzteren der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist.
- OLG Hamm, 30.09.1987 - 20 U 58/87
Unfallversicherung; Schadensanzeige; Vertragsantrag
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89
Dazu gehört die Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungen (BGH VersR 82, 182 f; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 f; OLG Hamm VersR 88, 371;… Grimm § 15 AUB Rdn. 16; Prölls-Martin § 15 AUB Anm. 3 m.w.N.).Dies gilt nach Meinung des Senats entgegen der von dem OLG Hamm (VersR 88, 371) vertretenen Auffassung auch dann, wenn in dem Vertragsantragsformular noch nicht nach derartigen Versicherungen gefragt worden war, wie dies hier nach Lage der Dinge der Fall ist.
- BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84
Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89
Diese zum Risiko des Versicherers gehörende Gefahr ist umso größer, je höher die Versicherungssummen sind, die im Einzelfall zu erwarten sind, wie dies insbesondere bei Mehrfachversicherungen des gleichen Risikos der Fall ist (vgl. BGH NJW 85, 1563; Senatsurteil vom 6.12.1989 - 5 U- 44/89 - Grimm § 17 AUB Rdn 5). - BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89
Auf die hiernach gemäß § 17 AUB, § 6 Abs. 111 VVG an sich gegebene Leistungsfreiheit der Beklagten kann sich die Beklagte dem auch ordnungsgemäß belehrten Kläger (vgl. hierzu BGH NJW 73, 365;… Grimm § 17 AUB Rdn. 4) gegenüber aber deshalb nicht berufen, weil der Leistungsfreiheit die auch im Rahmen der Unfallversicherung geltende, von dem Senat geteilte Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 82, 182; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 f) entgegensteht. - OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
Falsche Angaben des Versicherungsnehmers über anderweitig bestehende …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89
In dem Offenlassen dieser Frage liegt ein Verschweigen derartiger, anderweit bestehender Unfallversicherungen (BGH VersR 82, 182), was dann als Obliegenheitsverletzung zu werten ist, wenn es sich bei der Frage nach solchen Versicherungen um eine von der Beklagten erbetene und von dem Kläger als Versicherungsnehmer richtig und lückenlos zu erteilende (vgl. BGH VersR 82, 182 f; Senatsurteil vom 6.12.1989 - 5 U 33/89 - ) sachdienliche Auskunft im Sinne von § 15 II Nr. 4 AUB gehandelt hat.
- OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 14 U 26/06
Private Unfallversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei …
Während ein Teil der Rechtsprechung in diesem Fall Leistungsfreiheit des Versicherers verneint (vgl. OLG Saarbrücken VersR 1990, 1143; OLG Frankfurt VersR 1996, 701), führt nach anderer Auffassung in der Unfallversicherung das Verschweigen anderweitiger Unfallversicherungen auch dann zur Leistungsfreiheit, wenn das Unfallereignis völlig eindeutig und unstreitig ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 1998, 1148; OLG Frankfurt RuS 2002, 37). - OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06
Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in …
Das berechtigte Interesse der Beklagten ist auch nicht deshalb entfallen, weil das Unfallereignis unstreitig ist und die Beklagte selbst davon ausgeht, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, bzw. der Eintritt des Versicherungsfalls aus anderen Gründen völlig unzweifelhaft feststeht (so Senat, Urt. v. 28.02.1990 - 5 U 57/89, VersR 1990, 1143 (1144); OLG Karlsruhe, VersR 1997, 955 (956); a. A. OLG Frankfurt, r+s 2002, 37; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1148;… Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 10 AUB 94, Rdnr. 11). - OLG Saarbrücken, 12.11.2008 - 5 U 122/08
Rechtsfolgen der Verneinung weiterer Unfallversicherungen in der Schadensanzeige …
Nach einer älteren Entscheidung des Senates (Urteil vom 28.02.1990 - 5 U 57/89, VersR 1990, 1143, 1144; ebenso OLG Karlsruhe, VersR 1997, 955, 956; OLG Frankfurt/M., VersR 1996, 701, 702; OLG Hamm, r+s 1986, 267, 268; a.A. OLG Frankfurt/M., r+s 2002; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1148; OLG Köln, VersR 1995, 1435, 1437;… Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., § 8 AUB 99 Rdn. 5;… Mangen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 47 Rdn. 151, 37;… Knappmann, in: Prölss/Martin, aaO., § 9 AUB 94 Rdn. 10) ist das Verschweigen einer anderweit bestehenden Unfallversicherung dann nicht generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, wenn das Unfallgeschehen als solches unstreitig ist und der Versicherer selbst davon ausgeht, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. - OLG Frankfurt, 14.02.2001 - 7 U 182/96
Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung des Versicherers auf …
Damit könnte es an der Relevanz des Obliegenheitsverstoßes bereits dann fehlen, wenn wie hier unzweifelhaft feststeht, daß der Versicherte einen unter den Versicherungsschutz fallenden Unfall erlitten hat (vgl. OLG Saarbrücken VersR 90, 1143; OLG Hamm r + s 86, 267). - OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97
Leistungsfreiheit wegen Verschweigens weiterer Unfallversicherungen; Völlig …
Die Gefahr der Vortäuschung des Versicherungsfalls oder sonstiger Voraussetzungen zu Grund und Höhe ist aber umso größer, je höher die Versicherungssummen sind und/oder bei - hier an sich zulässiger - Mehrfachversicherung des gleichen Risikos (so BGH NJW 1985, 1563, 1564 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 691/84]; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1143, 1144) [OLG Saarbrücken 28.02.1990 - 5 U 57/89].
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Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1989 - L 5 U 57/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Kein UV-Schutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO bei einem tödlichen Verkehrsunfall infolge Alkoholgenusses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unfallversicherung; Unfall; Heimweg; Wegeunfall; Wesentlich; Ursache; Zusammenhang; Verkehrswidrigkeit; Verkehrsteilnehmer; Wegegefahr; Verkehrsuntüchtigkeit; Alkohol
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 15.11.1988 - S 18 (16) U 181/86
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1989 - L 5 U 57/89
Wird zitiert von ...
- BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
Alkohol und Dienstunfall
Damit könnte die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - je nachdem, wie drohend die Gefahrensituation nach dem ersten Verkehrsunfall und wie schwierig vermeidbar der zweite zu bewerten ist - auch für den zweiten Unfall die rechtlich allein wesentliche Ursache sein (…BSG 2 RU 35/82, a.a.O.; so auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10. Oktober 1989 - L 5 U 57/89, HV-Info 1/1990, 75;… Brackmann a.a.O. S. 488e).
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