Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 08.08.2001 - 5 U 670/01 - 6 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
Lebensversicherung: Abwarten des Abschlusses sachverständiger Ermittlungen durch …
Nötige Erhebungen sind diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs anstellen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und abschließend festzustellen (Senat, Urt. v. 08.08.2001 - Az.: 5 U 670/01 - ZfS 2002, 80, 81;… Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Auflage, § 11 VVG, Rdn 3).Hierzu gehört regelmäßig, dass der Versicherer den Abschluss eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens abwarten darf, sofern dort eine Feststellung der für die Leistungspflicht des Versicherers bedeutsamen Tatsachen erwartet werden kann (Senat, Urteil vom 08.08.2001 - Az.: 5 U 670/01 - a.a.O.).
Stellt der Versicherer keine oder keine nützlichen Erhebungen an oder zieht er die Erhebungen ohne Grund in die Länge, so ist für die Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären (Senat, Urt. v. 08.08.2001 - Az.: 5 U 670/01 - a.a.O.;… Senat, Urt. v. 20.09.1995 - Az.: 5 U 84/94-10 - VersR 1996, 1494, 1495).
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