Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 70/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 276 BGB; § 823 BGB
Vasektomie; Entfernung von Samenleiterabschnitten; Aufklärung über Versagerrisiko; Sterilisation eines Mannes; Rekanalisation - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vasektomie; Entfernung von Samenleiterabschnitten; Aufklärung über Versagerrisiko; Sterilisation eines Mannes; Rekanalisation
Papierfundstellen
- VersR 1994, 1348
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 14.02.1991 - 8 U 42/90
Fehlgeschlagene Sterilisation beim Mann
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 70/93
Die Gutachter stimmen völlig darin überein, daß der Beklagte mit der sogar histologisch abgesicherten - was nach der obergerichtlichen Rechtsprechung noch nicht einmal unbedingt erforderlich war (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 317 ff) - Entfernung von zwei Samenleiterabschnitten von jedenfalls 18 mm bzw. 20 mm die Vasektomie den medizinischen Behandlungsregeln entsprechend durchgeführt hat.Eine Verletzung dieser Pflicht hat die Patientenseite zu beweisen, wobei eine Einverständniserklärung dafür sprechen kann, daß über die Möglichkeit eines Mißerfolges gesprochen und die Notwendigkeit von weiteren Vorsorgemaßnahmen (postoperative spermographische Untersuchungen, Anwendung zusätzlicher Verhütungsmittel) deutlich gemacht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 317 ff).
- BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83
Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 70/93
Ein erforderliches Aufklärungsgespräch kann dadurch - worauf die Berufung zu Recht hinweist - grundsätzlich nicht ersetzt werden; ebensowenig wird damit zu belegen sein, daß der Patient das Formular auch gelesen und auch verstanden hat (vgl. BGH VersR 1985, 361; Steffen, Neue Entwicklungsrichtlinien der BGH. - OLG Hamm, 05.02.1992 - 3 U 3/91
Spätrekanalisation nach Durchtrennung des Samenleiters
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 70/93
Die Resektion in dem genannten Umfang entspricht in jedem Fall dem für diesen Sterilisationseingriff medizinisch gebotenen Vorgehen (zustimmend OLG München, OLG Rp 1993, 175 f: 15 mm bis 17 mm Gewebe), das auch noch bei wesentlich geringeren Gewebeanteilen eingehalten wird (OLG Hamm VersR 1993, 484 f: 5 mm Gewebe! Revision von BGH nicht angenommen durch Beschluß vom 06.10.1992 - VI ZR 64/92).
- OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
Schadensersatz wegen einer (angeblich) fehlgeschlagenen Sterilisation; …
Rn. 9 erforderlichen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 317 [OLG Düsseldorf 14.02.1991 - 8 U 42/90]; Senatsurteil vom 26.10.1993 -5 U 70/93 = VersR 1994, 1348)- Entfernung von zwei Samenleiterabschnitten von jedenfalls 10 mm bzw. 16 mm die Vasektomie den medizinischen Behandlungsregeln entsprechend durchgeführt hat.Auch hat der Kläger nicht bewiesen, dass der Beklagte ihn über die Möglichkeit einer späteren Rekanalisation und damit auf das Wiederauftreten seiner Fertilität einschließlich einer aus der Literatur bekannten, wenn auch geringen Versagerquote bei dem beabsichtigten Sterilisationseingriff hinzuweisen (BGH NJW 1981, 630, 2002; Senat a.a.O. VersR 1994, 1348).
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass über die Möglichkeit von Spätrekanalisationen bis Ende der 80er-Jahre noch nicht aufzuklären war, weil diese Möglichkeit in der medizinischen Wissenschaft erst von etwa diesem Zeitpunkt an als reale und nicht nur hypothetische Entwicklung erkannt und diskutiert wurde (…OLG Hamm a.a.O., VersR 1993, 484, 485 [OLG Hamm 05.02.1992 - 3 U 3/91]: Eingriff 1987, Refertilität nach einem Jahr; Senatsurteil VersR 1994, 1348 unter Hinweis auf eine medizinische Untersuchung aus dem Jahre 1989).
- OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
Schwangerschaft; Zwilling; Schwangerschaftsabbruch; Aufklärungspflicht
In Bezug auf das Risiko eines Schwangerschaftsfortbestandes hätte die Klägerin, um selbst - bestimmte Entscheidungen über den Behandlungsfortgang treffen zu können, eine entsprechende therapeutische Aufklärung von den Ärzten erhalten müssen, damit das Erreichen des Behandlungszieles auch in Anbetracht des genannten Mißerfolgsrisikos sichergestellt werden konnte (vgl. zu der Sicherheitsaufklärung betreffend eine sachgerechte Nachbehandlung auch BGH NJW 1992, 2961 = VersR 1992, 1229 - Kontrolle des Spermiogramms - Senatsurteil vom 26.10.1993 - 5 U 70/93 - VersR 1994, 1348 - Aufklärung über das Risiko einer Spätrekanalisation nach der Sterilisation eines Mannes;… Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Seite 126 ff).
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