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Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.04.2008 - 5 U 733/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11406
OLG Jena, 09.04.2008 - 5 U 733/07 (https://dejure.org/2008,11406)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.04.2008 - 5 U 733/07 (https://dejure.org/2008,11406)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. April 2008 - 5 U 733/07 (https://dejure.org/2008,11406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234
    Keine Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist durch Gegenvorstellung nach PKH-Versagung für das Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hindernisses in Form der Mittellosigkeit einer Partei bei Zugang der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag; Tag einer Hindernisbehebung als Beginn der Wiedereinsetzungsfrist; Beginn der zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist innerhalb weniger Tage nach ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZR 255/05

    Beiordnung eines Notanwalts im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 09.04.2008 - 5 U 733/07
    Soweit der BGH ( NJW VersR 07, 132 ; VersR 80, 86 ) für die Frage des Beginns der Wiedereinsetzungsfrist darauf abgestellt habe, ob die Gegenvorstellung Erfolg gehabt habe, könne dem nicht gefolgt werden, da der Fristbeginn ansonsten in das Ermessen des Antragsgerichtes gestellt werde.

    Dies entspricht der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung und der Literatur ( vgl. z.B. BGH VersR 07, 132; VersR 80, 86 ; OLG Frankfurt VersR 98, 609 ; MünchKomm.

    In seiner Auffassung, dass eine in der Sache erfolgslose Gegenvorstellung gegen eine die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung keinen Einfluss auf die, ab Zustellung des mit der ablehnenden Prozesskostenhilfeentscheidung laufende Wiedereinsetzungsfrist hat, sieht sich der Senat auch durch mehrere Entscheidungen des BGH bestätigt ( vgl. BGHZ 41, 1 ; BGH VersR 80, 86; VersR 07, 132 ).

  • BGH, 26.09.1979 - IV ZB 52/79

    Verspätete Einlegung der Berufung und Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist - …

    Auszug aus OLG Jena, 09.04.2008 - 5 U 733/07
    Soweit der BGH ( NJW VersR 07, 132 ; VersR 80, 86 ) für die Frage des Beginns der Wiedereinsetzungsfrist darauf abgestellt habe, ob die Gegenvorstellung Erfolg gehabt habe, könne dem nicht gefolgt werden, da der Fristbeginn ansonsten in das Ermessen des Antragsgerichtes gestellt werde.

    Dies entspricht der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung und der Literatur ( vgl. z.B. BGH VersR 07, 132; VersR 80, 86 ; OLG Frankfurt VersR 98, 609 ; MünchKomm.

    In seiner Auffassung, dass eine in der Sache erfolgslose Gegenvorstellung gegen eine die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung keinen Einfluss auf die, ab Zustellung des mit der ablehnenden Prozesskostenhilfeentscheidung laufende Wiedereinsetzungsfrist hat, sieht sich der Senat auch durch mehrere Entscheidungen des BGH bestätigt ( vgl. BGHZ 41, 1 ; BGH VersR 80, 86; VersR 07, 132 ).

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01

    zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer …

    Auszug aus OLG Jena, 09.04.2008 - 5 U 733/07
    Einer Prozesspartei, deren für die Rechtsmittelinstanz gestelltes Prozesskostenhilfegesuch zurückgewiesen wird, steht im Anschluss an die Bekanntgabe dieser Entscheidung lediglich noch eine kurze Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen zu, innerhalb derer sie sich entscheiden muss, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will; sodann beginnt jedoch die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO zu laufen ( vgl. BGH NJW 01, 2262 ; OLG Frankfurt/M VersR 98, 609 m.weit.Nachw. ).

    Soweit in einer weiteren Entscheidung eines anderen Zivilsenates des BGH vom 26.4.01, Az. IX ZB 25/01 ( NJW 01, 2262 ), demgegenüber offensichtlich ein Neubeginn des Laufes der Wiedereinsetzungsfrist auch für den Fall einer in der Sache erfolgslosen Gegenvorstellung angenommen worden ist, vermag sich der Senat dieser Ansicht aus vorstehend dargestellten Gründen nicht anzuschließen.

  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 97/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Jena, 09.04.2008 - 5 U 733/07
    Entgegen der von den Klägern vertretenen Ansicht ist eine solche Differenzierung nach dem Erfolg der Gegenvorstellung, wie diese auch in anderen obergerichtlichen Entscheidungen vertreten wird ( vgl. z.B. BGHZ 41, 1 ;… OLG Frankfurt a.a.O. ) nicht willkürlich.

    In seiner Auffassung, dass eine in der Sache erfolgslose Gegenvorstellung gegen eine die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung keinen Einfluss auf die, ab Zustellung des mit der ablehnenden Prozesskostenhilfeentscheidung laufende Wiedereinsetzungsfrist hat, sieht sich der Senat auch durch mehrere Entscheidungen des BGH bestätigt ( vgl. BGHZ 41, 1 ; BGH VersR 80, 86; VersR 07, 132 ).

  • OLG Frankfurt, 24.10.1997 - 15 U 111/97

    Wiedereinsetzungsfrist bei Ablehnung des Prozeßkostenhilfeantrags

    Auszug aus OLG Jena, 09.04.2008 - 5 U 733/07
    Einer Prozesspartei, deren für die Rechtsmittelinstanz gestelltes Prozesskostenhilfegesuch zurückgewiesen wird, steht im Anschluss an die Bekanntgabe dieser Entscheidung lediglich noch eine kurze Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen zu, innerhalb derer sie sich entscheiden muss, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will; sodann beginnt jedoch die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO zu laufen ( vgl. BGH NJW 01, 2262 ; OLG Frankfurt/M VersR 98, 609 m.weit.Nachw. ).

    Dies entspricht der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung und der Literatur ( vgl. z.B. BGH VersR 07, 132; VersR 80, 86 ; OLG Frankfurt VersR 98, 609 ; MünchKomm.

  • OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 91/08

    Wiedereinsetzung: Einfluss einer Anhörungsrüge auf den Ablauf der …

    Nur dann, wenn das Gericht auf eine Gegenvorstellung hin den eigenen Beschluss aufhebt und Prozesskostenhilfe bewilligt, beginnt die Zweiwochenfrist erneut (BGH VersR 2007, 132; VersR 2002, 119, 120; VersR 1980, 86, 87; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.04.2008, 5 U 733/07, Juris; OLG Frankfurt am Main, VersR 1998, 609, 610;… Münchener Kommentar/Gehrlein, 3. Aufl., ZPO § 234 Rn. 10;… Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 234 Rn. 8).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15

    Beginn der Frist für die Beantragung der Wiedereinsetzung gegen die mit der …

    Rn. 14 Die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die mit der Mittellosigkeit gerechtfertigte Versäumung der Berufungsfrist beginnt bereits mit der Kenntniserlangung von der Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs und nicht erst mit der von der Zurückweisung der gegen den ablehnenden Beschluss erhobenen Gegenvorstellung (BGH…, Beschluss vom 26.9.1979 - IV ZB 52/79, Rn. 1, hier zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 9.4.2008 - 5 U 733/07, Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 20.4.2009 - IX ZA 11/08, Rn. 1; BFH…, Beschluss vom 26.1.2016 - III S 30/15, Rn. 10-12: gilt auch für die Zurückweisung der Anhörungsrüge).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17

    Zulassungsantrag; Fristversäumnis; Antragsfrist; Begründungsfrist; (keine) …

    Rn. 5 Der Umstand, dass der Kläger unter dem 4. August 2017 eine unbegründete Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erhoben hat, kann den fehlenden Wiedereinsetzungsantrag nicht ersetzen und die Wiedereinsetzungsfrist nicht verlängern oder hinausschieben (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - III S 30/15 (PKH) -, juris; zum vergleichbaren Fall einer unbegründeten Gegenvorstellung BGH, Beschluss vom 20. April 2009 - XI ZA 11/08 -, juris; ThürOLG, Beschluss vom 9. April 2008 - 5 U 733/07 -, juris Rn. 11 ff.;… OLG Braunschweig, Beschuss vom 25. Mai 2016 - 9 U 80/15 -, juris Rn. 13 f.).
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