Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 19.02.1987 - 5 U 784/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hehler von Diebesgut; Haftung; Schwerer Diebstahl; Einbruch; Hinweispflicht; Fehlende Substantiierung; Hauptstreit
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 662
- VersR 1988, 361
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 04.05.2012 - 7 O 382/10
Nachweis der Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen; Herbeiführung der …
Rn. 49 Ein solches Entfallen der Hinweispflicht, welches insbesondere im Anwaltsprozess eingreift (…vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1982 - VII ZR 160/81, NJW 1982, 1708 (1711); OLG Koblenz, Urt. v. 19.02.1987 - 5 U 784/86, NJW-RR 1988, 662;… OLG Oldenburg, Urt. v. 31.03.1999 - 2 U 44/99, NJW-RR 2000, 949 (950);… Musielak-Stadler, 8. Aufl. (2011), § 139, Rn. 6) liegt hier aber vor. - OLG Koblenz, 07.05.2009 - 5 U 44/09
Haftung des Hehlers für Detektivkosten zur Überführung des Diebes
Zu § 830 Abs. 2 BGB hat der Senat bereits entschieden, dass ein Hehler, der dem Dieb in Kenntnis des Tatvorhabens den Ankauf des Diebesgutes vorher zusagt, für die bei einem schweren Diebstahl begangene Sachbeschädigung als Anstifter haftet (Senatsurteil vom 19. Februar 1987 - 5 U 784/86 - in NJW-RR 1988, 662 - 663 = VersR 1988, 361 ).
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