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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 24.06.1993

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.02.1994 - 5 U 9/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10204
OLG Brandenburg, 24.02.1994 - 5 U 9/93 (https://dejure.org/1994,10204)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.1994 - 5 U 9/93 (https://dejure.org/1994,10204)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 5 U 9/93 (https://dejure.org/1994,10204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des LAG (Lastenausgleichsgesetz) auf Ansprüche aus Pachtverhältnis (Kreispachtvertrag); Zuständigkeit des Landwirtschaftssenates; Rechtsnachfolge/Funktionsnachfolge eines Landkreises als Selbstverwaltungskörperschaft nach einem Rat des Kreises als Staats- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.1955 - II ZR 234/53

    Haftung für Verbindlichkeiten Preußens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.1994 - 5 U 9/93
    Dieses Rechtsinstitut wurde im Zusammenhang mit der Abwicklung der Verpflichtungen des Deutschen Reiches und seiner Untergliederungen entwickelt (BGHZ 8, 169 (177) [BGH 01.12.1952 - III ZR 114/52] ; BGHZ 16, 184 (189) [BGH 31.01.1955 - II ZR 234/53] ).

    Die Anwendung des Rechtsgedankens aus § 419 BGB verbietet sich, weil diese Vorschrift, die die Haftung des Vermögensübernehmers nur mit dem Bestand des übernommenen Vermögens kennt, einen Wettlauf um die Befriedigungsobjekte ermöglicht bzw. auslöst, welcher für einen Staat, der das Vermögen eines anderen, aufgelösten Staates übernommen hat, nicht tragbar ist (BGHZ 16, 184 (187) [BGH 31.01.1955 - II ZR 234/53] ).

  • BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52

    Funktionsnachfolge der Länder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.1994 - 5 U 9/93
    Dieses Rechtsinstitut wurde im Zusammenhang mit der Abwicklung der Verpflichtungen des Deutschen Reiches und seiner Untergliederungen entwickelt (BGHZ 8, 169 (177) [BGH 01.12.1952 - III ZR 114/52] ; BGHZ 16, 184 (189) [BGH 31.01.1955 - II ZR 234/53] ).

    Da der neue Funktionsträger, die Bundesrepublik Deutschland, nur rechtsstaatliche Funktionen übernommen hat, muß diese nur für Verbindlichkeiten aus rechtsstaatlichen Funktionen ihres Vorgängers einstehen (so im Ansatz auch BGHZ 8, 169 (181) [BGH 01.12.1952 - III ZR 114/52] zur Frage der Haftung der Länder für Verbindlichkeiten des Justizfiskus des Reiches).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.1994 - 5 U 9/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat daher in seiner Entscheidung über die Wirksamkeit von Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage in der sowjetischen Besatzungszone festgestellt, daß eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne eines Einstehenmüssens für etwaige aus ihrer Sicht rechts- oder verfassungswidrige Maßnahmen der deutschen Staatsgewalt in der sowjetisch besetzten Zone nicht besteht (BVerfG, NJW 1991, 1597 (1599) [BVerfG 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90] ).
  • LG Leipzig, 13.05.1993 - 8 O 135/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.1994 - 5 U 9/93
    Das Institut der Funktionsnachfolge kann nicht dazu dienen, einem faktisch nicht durchsetzbaren Anspruch durch den Wechsel der Rechtsverhältnisse und Zuständigkeiten zur Durchsetzung zu verhelfen (LG Leipzig, Urteil vom 01. Juni 1993 - (8 O 135/93 - nicht veröffentlicht)).
  • OLG Naumburg, 22.12.1992 - 4 U 76/92

    Keine Identität oder Rechtsnachfolge von Landkreisen zu Räten der Kreise in der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.1994 - 5 U 9/93
    Der Landkreis wird als Rechtsnachfolger des Rates des Kreises ausschließlich in Abwicklerfunktion tätig (OLG Rostock, a.a.O., OLG Naumburg, DtZ 1993, 320).
  • OLG Rostock, 17.06.1993 - 1 U 192/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.1994 - 5 U 9/93
    Diese Regelungen sollten in der Zeit der Wende den Bürgern und den Landkreisen einen möglichst reibungslosen Übergang sichern (OLG Naumburg, DtZ 1993, 376).
  • KreisG Neuruppin, 21.05.1992 - Lw 46/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.1994 - 5 U 9/93
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. Mai 1992 verkündete Urteil des Kreisgerichts -Landwirtschaftsgerichts-Neuruppin (LW 46/91) abgeändert.
  • BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94

    Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals …

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum wird das überwiegend bejaht, sofern die Verbindlichkeiten mit dem übernommenen Aktivvermögen in einem engen Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 7 C 36.93 = ZIP 1994, S. 1314; OLG Dresden, Urteil vom 28. Juli 1993 - 6 U 445/93, in Juris dokumentiert, S. 16, 17; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 U 9/93 = OLG-NL 1994, 130, 132, AG Zwickau, Urteil vom 15. Januar 1993 - XV 19/92 = …
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.06.1993 - 5 U 9/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8517
OLG Düsseldorf, 24.06.1993 - 5 U 9/93 (https://dejure.org/1993,8517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.1993 - 5 U 9/93 (https://dejure.org/1993,8517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 5 U 9/93 (https://dejure.org/1993,8517)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 197 §§ 535 ff.
    Umfang und Verjährung von Forderungen aus Mietgarantie

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 11
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 19 U 73/03

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen durch …

    Zwar heißt es bei Palandt-Heinrichs, BGB 60. Aufl., § 197 Rn. 6, dass in vier Jahren auch Schadenersatzansprüche wegen entgangener Miete bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses verjähren; ebenso unterliegen im Sinne der Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1994, 11) auch Ansprüche aus einer Mietgarantie der 4-jährigen Frist.
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