Rechtsprechung
| OLG München, 21.04.2015 - 5 U 905/12 |
Verfahrensgang
- LG München I, 02.02.2012 - 28 O 24120/10
- OLG München, 21.04.2015 - 5 U 905/12
- BGH, 26.04.2016 - XI ZR 193/15
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 14.04.2015 - 5 U 3672/11
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer Nebenpflicht zum Depotvertrag
Die Parteien haben sich ferner mit der Verwertung des Protokolls der Angaben der Zeugen ., ., ., ... und ... aus den Parallelverfahren 5 U 905/12 und 5 U 3500/12 einverstanden erklärt; die betreffenden Protokolle wurden zu den Akten genommen.Der Zeuge gibt seitdem zwar an, er habe an die Aufsichtsratssitzung vom 22.06.2007 keinerlei Erinnerung (hier: einbezogenes Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 11.0.2014 im Verfahren 5 U 905/12, Seite 6).
Auf den Vorhalt, dass im schriftlichen Bericht tatsächlich keine Kategorisierung des Schweregrades vorgenommen wurde, wich er dahingehend aus, dass der Umfang der Beanstandungen ihn überrascht habe (einbezogenes Protokoll im Verfahren 5 U 905/12 Seite 5).
Rn. 55 (v) Durch die in diesem Rechtsstreit aufgrund Einverständnisses der Parteien verwertete Aussage des Zeugen ... zu Protokoll des Parallelverfahrens 5 U 905/12 vom 11.09.2014 ist belegt, dass die ... AG bereits Ende des Jahres 2005 darauf hingewiesen wurde, dass nachrangige Genussscheine generell fälschlich in die Risikoklasse 3 eingeordnet wurden.
- OLG München, 14.04.2015 - 5 U 3500/12
Systematische Fehlberatung über Anlagen bei Depotführungsverträgen
Die Parteien haben sich ferner mit der Verwertung des Protokolls der Angaben der Zeugen W., P., De. und M. S. aus dem Parallelverfahren 5 U 905/12 vom 11.09.2014 einverstanden erklärt, das betreffende Protokoll wurde zu den Akten genommen (Bl. 754/768 d. A.).Der Zeuge gibt seitdem zwar an, er habe an die - telefonische - Aufsichtsratssitzung vom 22.06.2007 keinerlei Erinnerung (hier: einbezogenes Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 11.0.2014 im Verfahren 5 U 905/12, Seite 6 = Bl. 779 d. A.).
Rn. 57 (v) Durch die in diesem Rechtsstreit aufgrund Einverständnisses der Parteien verwertete Aussage des Zeugen M. S. zu Protokoll des Parallelverfahrens 5 U 905/12 vom 11.09.2014 (Bl. 754/768 d. A., Seite 12 = Bl. 765 d. A.) ist belegt, dass die A. AG bereits Ende des Jahres 2005 darauf hingewiesen wurde, dass nachrangige Genussscheine generell fälschlich in die Risikoklasse 3 eingeordnet wurden.
- OLG München, 14.04.2015 - 5 U 3242/11
Anspruch auf Schadensersatz wegen evident systematischer Fehlberatung aus …
Rn. 48 Durch die als Urkunde zu verwertende Aussage des Zeugen Marcus S. - Leiter der internen Revisionsabteilung der Beklagten - (im Parallelverfahren 5 U 905/12 am 11.09.2014 vor dem Senat; ebenso bereits bei seiner Vernehmung am 29.06.2011 im Verfahren 27 O 24094/10 des LG München I, dort Seiten 11/14) ist belegt, dass die A. AG bereits Ende des Jahres 2005 von der Beklagten selbst darauf hingewiesen wurde, dass nachrangige Genussscheine generell fälschlich in die Risikoklasse 3 eingeordnet wurden. - OLG München, 14.04.2015 - 5 U 737/12
Schadensersatz wegen Verletzung einer Nebenpflicht zum Depotvertrag
In seiner ersten Vernehmung vor dem Senat, am 21.01.2014 im Verfahren 5 U 3500/12 und 5 U 905/12 (und parallelen Verfahren, Protokoll in das Verfahren eingeführt als Anlage 3 zum Beschluss vom 28.05.2014; von den Klägern vorgelegt als Anlage BK 28, von den Beklagten vorgelegt als unbenannte Anlage), gab der Zeuge, der zu diesem Zeitpunkt die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der ... AG vom 22.06.2007 und 11.07.2007 vor sich liegen hatte, nicht an, dass in der Aufsichtsratssitzung vom 11.07.2007 auch über den Punkt Abweichungen bei den Einstufungen zwischen Depot und Papieren, also die 1.111 von behaupteten Fälle, gesprochen wurde.
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