Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 18.11.2014 - 5 U 907/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- medizinrechtsiegen.de
Operation unter Einsatz eines neuen technischen Geräts - Aufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation
Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2014 - 5 U 907/14
Allerdings war die - heute anerkannte - Verwendung von LigaSure™ zur Durchtrennung des Gallengangs im Jahr 2009 nicht hinreichend abgesichert, so dass die Eltern des Klägers insoweit hätten unterrichtet werden müssen (BGHZ 168, 103).Damit fehlt es am Zurechnungszusammenhang zwischen dem Aufklärungsversäumnis und der Verletzung, an die die Inanspruchnahme der Beklagten anknüpft (BGHZ 144, 1; BGHZ 168, 103; OLG Hamm VersR 2011, 625).
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2014 - 5 U 907/14
Damit fehlt es am Zurechnungszusammenhang zwischen dem Aufklärungsversäumnis und der Verletzung, an die die Inanspruchnahme der Beklagten anknüpft (BGHZ 144, 1; BGHZ 168, 103; OLG Hamm VersR 2011, 625). - BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2014 - 5 U 907/14
Es reicht hin, sie als solche zu erwähnen und damit eine allgemeine Vorstellung von potentiellen Folgen des Eingriffs zu vermitteln (BGHZ 90, 103; BGH NJW 2009, 1209).
- BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2014 - 5 U 907/14
Die Benutzung einer bipolaren Zange zur Blutstillung oder eines LigaSure™-Geräts zur Präparation, auf die die Schädigung des Klägers zurückgeführt werden muss, war nicht aufklärungspflichtig, weil es sich dabei um eine bewährte Behandlung handelte, der keine praktischen Alternativen mit unterschiedlichen Belastungen oder Risiken gegenüberstanden (vgl. BGHZ 102, 17; BGH VersR 2005, 227). - BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2014 - 5 U 907/14
Es reicht hin, sie als solche zu erwähnen und damit eine allgemeine Vorstellung von potentiellen Folgen des Eingriffs zu vermitteln (BGHZ 90, 103; BGH NJW 2009, 1209). - BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2014 - 5 U 907/14
Die Benutzung einer bipolaren Zange zur Blutstillung oder eines LigaSure™-Geräts zur Präparation, auf die die Schädigung des Klägers zurückgeführt werden muss, war nicht aufklärungspflichtig, weil es sich dabei um eine bewährte Behandlung handelte, der keine praktischen Alternativen mit unterschiedlichen Belastungen oder Risiken gegenüberstanden (vgl. BGHZ 102, 17; BGH VersR 2005, 227). - OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
Klageabweisung von Arzthaftungsansprüchen wegen den Anforderungen entsprechender, …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2014 - 5 U 907/14
Damit fehlt es am Zurechnungszusammenhang zwischen dem Aufklärungsversäumnis und der Verletzung, an die die Inanspruchnahme der Beklagten anknüpft (BGHZ 144, 1; BGHZ 168, 103; OLG Hamm VersR 2011, 625).
- KG, 17.10.2022 - 20 U 158/21
Arzt- und Krankenhaushaftung: Anzuwendendes Recht bei Implantation einer aus …
Denn eine Haftung aus einem etwaigen derartigen Aufklärungsversäumnis ist abzulehnen, weil sich nur Risiken verwirklicht haben, über die aufgeklärt wurde (vgl. hierzu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 18.11.2014 - 5 U 907/14 - juris Rn. 11; OLG Köln…, Beschluss vom 19.11.2012 - 5 U 114/12 - juris Rn. 10; OLG Stuttgart…, Urteil vom 26.07.2011 - 1 U 163/10 - juris Rn. 38, 40).
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