Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08 - 10, 5 U 91/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nachweis eines Post-Borreliose-Syndroms
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BB-BUZ; ZPO § 261
Anforderungen an die Feststellung einer die Berufsunfähigkeit verursachenden Erkrankung in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Nachweis der Berufsunfähigkeit im Falle des Fehlens objektiver Befunde
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Nachweis der Berufsunfähigkeit bei fehlenden objektiven Befunden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Feststellung einer die Berufsunfähigkeit verursachenden Erkrankung in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 10.01.2008 - 14 O 258/05
- OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08 - 10, 5 U 91/08
Papierfundstellen
- VersR 2011, 249
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
Bedeutung für die übrigen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, insbesondere für die Frage nach dem Ausmaß der Gesundheitsbeeinträchtigungen, kommt der Vermutung des § 2 Abs. 3 B-BUZ dagegen nicht zu (vgl. BGH, Urt. v. 17.2.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562). - BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97
Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
Fehlen solche "objektiven" Befunde, so kann der in § 2 Abs. 1 B-BUZ geforderte ärztliche Nachweis einer Krankheit auch auf der Grundlage einer sachverständigen Begutachtung der Beschwerdenschilderung durch den Betroffenen erfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 14.4.1999 - IV ZR 289/97 - VersR 1999, 838), die diese allerdings nicht unbesehen hinnehmen darf, sondern einer eingehenden Überprüfung mit den hierfür zur Verfügung stehenden Methoden und testpsychologischen Verfahren zu unterziehen hat (…vgl. Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, aaO., Rdn. 63). - BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88
Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
Um zu verhindern, dass dem Versicherungsnehmer auf Dauer ein Nachteil daraus entsteht, dass sich die in § 2 Abs. 1 B-BUZ verlangte Prognose, der Zustand werde "voraussichtlich dauernd" bestehen, nicht stellen lässt, macht § 2 Abs. 3 B-BUZ in Bezug auf dieses Tatbestandsmerkmal eine Ausnahme, indem er die unwiderlegliche Vermutung einer solchen Prognose aufstellt, vorausgesetzt, dass der Zustand des Versicherten ununterbrochen sechs Monate lang bestanden hat (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.1989 - IVa ZR 74/88 - VersR 1989, 903;… Urt. v. 27.9.1989 - IVa ZR 132/88 - VersR 1989, 1182).
- BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88
Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
Um zu verhindern, dass dem Versicherungsnehmer auf Dauer ein Nachteil daraus entsteht, dass sich die in § 2 Abs. 1 B-BUZ verlangte Prognose, der Zustand werde "voraussichtlich dauernd" bestehen, nicht stellen lässt, macht § 2 Abs. 3 B-BUZ in Bezug auf dieses Tatbestandsmerkmal eine Ausnahme, indem er die unwiderlegliche Vermutung einer solchen Prognose aufstellt, vorausgesetzt, dass der Zustand des Versicherten ununterbrochen sechs Monate lang bestanden hat (…vgl. BGH, Urt. v. 14.6.1989 - IVa ZR 74/88 - VersR 1989, 903; Urt. v. 27.9.1989 - IVa ZR 132/88 - VersR 1989, 1182). - OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07
Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
Der Umstand, dass der Kläger (mehr als) sechs Monate arbeitsunfähig "krank geschrieben" war, besagt nichts darüber, ob er während der Dauer der Krankschreibung auch tatsächlich im bedingungsgemäßen Umfang berufsunfähig gewesen ist (vgl. Senat, Urt. v. 9.1.2008 - 5 U 2/07 - ZfSch 2009, 38). - OLG Brandenburg, 18.07.2002 - 5 U 171/01
Neue Bundesländer: Anspruch des Verfügungsberechtigten auf Erstattung von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
Sie beruht vielmehr auf einem atypischen, im Allgemeinen unvorhersehbaren, ungewöhnlichen und unsachgemäßen Verhalten des Versicherungsnehmers, auf einem gewissermaßen "selbst geschaffenen" Krankheitsbild (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.5.2005 - 5 U 171/01 - n.v.).
- OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens …
Dass der Kläger berufsunfähig war, kann folglich auch vor diesem Hintergrund nicht festgestellt werden (vgl. auch Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08 - 10, VersR 2011, 249).Selbst wenn der Kläger dieser Überzeugung sein sollte, ist dies nicht versichert; denn ein Versicherungsfall liegt nur vor, wenn ein Versicherungsnehmer "infolge" eines nachzuweisenden gesundheitlichen Leidens außerstande ist, weiter wenigstens mehr als halbschichtig beruflich tätig zu sein (Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08-10, VersR 2011, 249).
- OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
Vorliegen einer Berufsunfähigkeit
Diese Regelung will verhindern, dass dem Versicherten auf Dauer ein Nachteil daraus entsteht, dass sich die in § 2 Nr. 1 BB-BU verlangte Prognose, der Zustand werde "voraussichtlich dauernd" bestehen, nicht stellen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, VersR 1993, 562; Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08-10, VersR 2011, 249). - OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz …
Zwar kann der Beweis des Versicherungsfalls scheitern, wenn der Grad der krankheitsbedingten Beeinträchtigung durch den Sachverständigen in bedingungsgemäßer Höhe auf Grund von Aggravation nicht sicher oder ermittelt werden kann (…vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.08.2015 - 5 U 53/13;… OLG Stuttgart, Urt. v. 14.01.2010 - 7 U 120/09;… zur Aussagekraft von Symptomvalidierungstests bei psychischen Erkrankungen vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.01.2008 - 3 U 171/06 = OLGR 2008, 761; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.05.2010 - 5 U 91/08).
- KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit aufgrund einer …
Rn. 17 Das Abstellen auf die Beschwerdeschilderung kommt auch bei der Begutachtung von psychischen Beeinträchtigungen des Versicherungsnehmers in Betracht (…vgl. HansOLG Bremen VersR 2010, 1481 - zitiert nach juris: Rdnr. 38; OLG Saarbrücken VersR 2011, 249 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 42). - OLG Köln, 01.10.2021 - 20 U 50/18
Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener …
Er darf diese Angaben jedoch nicht unbesehen hinnehmen, sondern muss sie einer eingehenden Prüfung mit den hier zur Verfügung stehenden Methoden und testpsychologischen Verfahren unterziehen; ferner kommt es auch auf das Verhalten des Versicherten zu den maßgeblichen Zeitpunkten der Diagnosestellung an (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 05.11.2019, Az. 4 U 390/18 - zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 6 U 18/13 - zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.5.2010 - 5 U 91/08-10 - zitiert nach juris;… Neuhaus, aaO, Kap. 7 Rn. 14;… vgl. auch Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 172 Rn. 28). - OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
Zur Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für …
Fehlen solche "objektiven" Befunde, so kann der in § 2 Abs. 1 BUZ geforderte ärztliche Nachweis einer Krankheit auch auf der Grundlage einer sachverständigen Begutachtung der Beschwerdeschilderung durch den Betroffenen erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 289/97, VersR 1999, 838), die diese allerdings nicht unbesehen hinnehmen darf, sondern einer eingehenden Überprüfung mit den hierfür zur Verfügung stehenden Methoden und testpsychologischen Verfahren zu unterziehen hat (vgl. Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08-10, VersR 2011, 249; KG, VersR 2016, 714;… Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 46 Rn. 148;… zu brauchbaren Kriterien für die Begutachtung auch Neuhaus, a.a.O., Kap. 6 Rn. 82). - OLG Brandenburg, 10.09.2025 - 11 U 169/24 Insbesondere bei der Beurteilung von Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nur schwer objektivierbar sind, muss versucht werden, etwaige bewusstseinsnahe Verfälschungstendenzen (Simulation, Aggravation, Dissimulation) zu identifizieren (OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.05.2010 - 5 U 91/08-10, r+s 2011, 77;… Neuhaus, a.a.O., Rn. 15, beck-online).
- KG, 16.02.2021 - 6 U 1008/20
Nachweis der Berufsunfähigkeit durch Sachverständigengutachten bei fehlenden …
Denn psychische Beeinträchtigungen sind zum Teil auch dadurch gekennzeichnet, dass das Selbstbild des Betroffenen deutlich schlechter ist als sein tatsächliches Leistungsvermögen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08 - 10 -, Rn. 44, juris - zum Vorliegen einer Krankheit). - AG Aachen, 02.02.2012 - 117 C 147/11
Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen einer abgeschlossenen fondsgebundenen …
Unabhängig davon ist die von ihr zitierte Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 510/07) nicht auf den vorliegenden Versicherungsvertrag übertragbar (OLG Köln, Versicherungsrecht 2011, 249; Landgericht Köln, Urteil vom 07.07.2010, 26 U 609/09, LG Aachen, Urteile vom 11.02.2011, 9 O 247/10, vom 05.05.2011, 2 S 2/11, und Beschluss vom 25.01.2011, 5 S 221/10; Amtsgericht Aachen, Urteile vom 15.03.2011 - 121 C 190/10 - und vom 25.05.2011 - 110 C 342/10 -) . - OLG Saarbrücken, 22.03.2017 - 5 U 72/14
Anforderungen an den Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in der …
Auch dass im fraglichen Zeitraum die Dienstunfähigkeit der versicherten Person festgestellt worden ist, besagt nichts darüber, ob diese auch tatsächlich die in den Bedingungen vorgesehenen Voraussetzungen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erfüllt hat (vgl. Senat, Urt. v. 19.5.2010 - 5 U 91/08 - VersR 2011, 249;… Urt. v. 9.1.2008 - 5 U 2/07 - zfs 2009, 38 zur Krankschreibung als arbeitsunfähig).
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