Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 02.12.2020 - 5 U 92/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 07.05.2020 - 10 O 1501/19
- OLG Naumburg, 02.12.2020 - 5 U 92/20
- BGH, 10.01.2023 - VIII ZR 9/21
Wird zitiert von ... (4)
- LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19
Schadensersatzhaftung der Daimler AG für einen Diesel-Pkw mit einer unzulässigen …
Die Beklagte kann sich dabei unter den gegebenen Umständen auch nicht darauf berufen, dass sie, wie das Kammergericht und das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in vergleichbaren Fällen angenommen haben, beim Einbau der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine vertretbare Auslegung getroffen habe (vgl. KG, Urteil vom 22.12.2020 - 21 U 1032/20, Anlage zum Schriftsatz vom 22.3.2021 und OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2.12.2020 - 5 U 92/20, Anlage zum Schriftsatz vom 17.3.2021, jeweils zu einem GLK 220 CDI 4Matic Euro 5). - OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19
Keine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung beim Motor OM 607
Dass sich aus der Verwendung des geregelten Kühlmittelthermostats eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nicht ableiten lässt, ist im Übrigen auch die Auffassung des Oberlandesgerichts Naumburg - 5. Zivilsenat -, Urteil vom 2. Dezember 2020 - 5 U 92/20 - sowie des Kammergerichts Urteil vom 22. Dezember 2020 - 21 U 1032/20 -. - LG Coburg, 25.05.2022 - 12 O 858/21
Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW …
Rn. 37 Bei den von Klägerseite als unzulässig ausgemachten Abschalteinrichtungen, welche vom Grundsatz her im normalen Fahrbetrieb in gleicher Weise arbeiten wie auf dem Prüfstand und bei der Gesichtspunkte des Motor - respektive des Bauteilschutzes als Rechtfertigung ernsthaft angeführt werden können, kann bei Fehlen jedweder konkreter Anhaltspunkte nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass die Handelnden bzw. Verantwortlichen bei der Beklagten in dem Bewusstsein gehandelt haben, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden (OLG Naumburg, Urteil vom 02.12.2020, 5 U 92/20). - LG Darmstadt, 17.06.2021 - 29 O 192/20 Eine Sittenwidrigkeit kommt daher hinsichtlich des Einsatzes eines sogenannten Thermofensters und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung nur in Betracht, wenn über die bloße Kenntnis von der Verwendung einer Software mit der für dieselbe charakteristischen Funktionsweise in Motoren von Kraftfahrzeugen hinaus zugleich auch Anhaltspunkte dafür erkennbar wären, dass das Handeln der Beklagten von dem Bewusstsein getragen war, hierdurch möglicherweise gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen, und sie diesen Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen hätte (OLG Naumburg, Urteil vom 02.12.2020, Az: 5 U 92/20, Bl. 204 ff. d.A., vgl. BGH Beschl. v. 19.1.2021 - VI ZR 433/19, beck-online).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 5 U 92/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 23 O 261/18
- OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 5 U 92/20
- BGH, 28.04.2022 - IX ZR 68/21
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 26.07.2022 - 7 O 3/22 Bei einer solchen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die vom Grundsatz her im normalen Fahrbetrieb in gleicher Weise arbeitet wie auf dem Prüfstand und bei der Gesichtspunkte des Motor- oder Bauteilschutzes als Rechtfertigung ernsthaft angeführt werden können, kann bei Fehlen jeglicher konkreter Anhaltspunkte nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass die Verantwortlichen in der Annahme der Unzulässigkeit bewusst die Zulassung mittels Täuschung erwirken wollten (so auch OLG Naumburg, Urteil v. 02.12.2020, Az. 5 U 92/20, S 17).
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