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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10991
OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94 (https://dejure.org/1995,10991)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.1995 - 5 U 95/94 (https://dejure.org/1995,10991)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 5 U 95/94 (https://dejure.org/1995,10991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem privaten Krankenversicherungsvertrag vorgesehenen Möglichkeit des Erstattungsausschlusses zugunsten des Versicherers; Voraussetzungen für das Vorliegen einer überraschenden Klausel in einem Versicherungsvertrag i.R. eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94
    Rn. 87 Der Senat vermag schließlich auch nicht zu erkennen, daß durch § 5 (1) c) MB/KK wesentliche Rechte der Versicherungsnehmers derart eingeschränkt werden, daß der Vertragszweck gefährdet ist (vgl. dazu BGH NJW 1993, 335).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94
    Maßgebend ist, ob die Behandlungsmaßnahmen aus objektiver ärztlicher Sicht vom Standpunkt ex ante medizinisch notwendig waren (vgl. BGH VersR 1979, 221).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94
    Das Feststellungsinteresse ist echte Prozeßvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BGH NJW 1978, 2031), so daß es nicht eigens festgestellt zu werden braucht, wenn das Klagebegehren - wie hier - ohnehin materiell nicht gerechtfertigt ist und die Klage deshalb in jedem Fall abgewiesen werden muß (vgl. BGH NJW 1969, 2015).
  • BGH, 10.11.1983 - III ZR 166/82

    Amtspflichten öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber beim Austausch …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94
    Der Senat schließt sich der Auffassung der Gerichte an, die die Klausel bisher für wirksam erachtet haben, ohne dies auch nur gesondert zu problematisieren (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH VersR 1984, 278, 275; OLG München VersR 1977, 43; LG Bonn VersR 1991, 54 ff.; Senat Recht und Schaden 1990, 135).
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 268/93

    Unangemessen erhöhte Rechnung; Arzt; Ausschluß von der Erstattung; Private …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94
    Rn. 108 Der Senat hat in drei von Versicherungsnehmern gegen die Debeka (5 U 80/94, 5 U 268/93 und 5 U 77/94) sowie von fünf Versicherungsnehmern gegen die DKV geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94, 5 U 93/94, 5 U 94/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in Bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • OLG Hamm, 16.12.1987 - 20 U 261/86

    Ausschluß von Rechnungen eines Arztes von der Erstattung; Wichtiger Grund

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94
    Der Senat schließt sich der Auffassung der Gerichte an, die die Klausel bisher für wirksam erachtet haben, ohne dies auch nur gesondert zu problematisieren (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH VersR 1984, 278, 275; OLG München VersR 1977, 43; LG Bonn VersR 1991, 54 ff.; Senat Recht und Schaden 1990, 135).
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94

    Ausschluss von Rechnungen eines Arztes von der Kostenerstattung im Rahmen einer …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94
    Rn. 108 Der Senat hat in drei von Versicherungsnehmern gegen die Debeka (5 U 80/94, 5 U 268/93 und 5 U 77/94) sowie von fünf Versicherungsnehmern gegen die DKV geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94, 5 U 93/94, 5 U 94/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in Bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • OLG Celle, 26.01.1995 - 5 U 80/94
    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94
    Rn. 108 Der Senat hat in drei von Versicherungsnehmern gegen die Debeka (5 U 80/94, 5 U 268/93 und 5 U 77/94) sowie von fünf Versicherungsnehmern gegen die DKV geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94, 5 U 93/94, 5 U 94/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in Bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 94/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94
    Rn. 108 Der Senat hat in drei von Versicherungsnehmern gegen die Debeka (5 U 80/94, 5 U 268/93 und 5 U 77/94) sowie von fünf Versicherungsnehmern gegen die DKV geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94, 5 U 93/94, 5 U 94/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in Bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • OLG München, 15.12.1975 - 21 U 3434/71
    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94
    Der Senat schließt sich der Auffassung der Gerichte an, die die Klausel bisher für wirksam erachtet haben, ohne dies auch nur gesondert zu problematisieren (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH VersR 1984, 278, 275; OLG München VersR 1977, 43; LG Bonn VersR 1991, 54 ff.; Senat Recht und Schaden 1990, 135).
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 77/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen …

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 86/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen …

  • LG Bonn, 14.08.1990 - 13 O 205/90

    Widerruf des Ausschlusses von der Kostenerstattung durch eine private …

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 83/94
  • LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07

    Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes …

    Rn. 5 In einem weiteren Urteil vom 04.06.1997 bestätigte das OLG Köln (Aktenzeichen 5 U 175/96; veröffentlicht in VersR 1997, 1474) die Wirksamkeit des Ausschlusses unter Berufung auf die rechtskräftigen Urteile in den Verfahren 5 U 80/94; 5 U 86/94; 5 U 82/94; 5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 94/94; 5 U 268/93; 5 U 95/94 und 5 U 77/94 jeweils Landgericht Köln, mit denen jeweils Übermaßtherapien und - diagnostiken nach Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellt wurden.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 94/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen …

    Rn. 107 Der Senat hat in drei, vonVersicherungsnehmern gegen die Debeka (5 U 80/94, 5 U 268/93 und 5 U 77/94) sowie von sechs Versicherungsnehmern gegen die DKV geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94, 5 U 93/94, 5 U 95/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
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