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| VGH Hessen, 27.05.1987 - 5 UE 1577/85 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Wasseranschlußbeitrag bei Neuausweisung einer wirtschaftlichen Einheit; Doppelveranlagungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 31.08.1984 - 5 TH 650/84
Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1987 - 5 UE 1577/85
Nach der Rechtsprechung des Senats darf in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung dieser Maßstab noch zugrundegelegt werden (Senatsbeschluß vom 31. August 1984 - 5 TH 650/84 - , HSGZ 1984 S.416 ff.).
- VG Cottbus, 28.05.2020 - 6 K 1241/17 Denn nach der Rechtsprechung des OVG Berlin- Brandenburg (…vgl. Beschluss vom 22. September 2017, a.a.O.; ebenso Hessischer VGH, Urteil vom 27. Mai 1987 - 5 UE 1577/85 -, KSGZ 1987, 531), der sich die Kammer bereits angeschlossen hat (…vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 47) und woran sie festhält, liegt eine unzulässige Doppelveranlagung dann nicht vor, wenn nach der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht - etwa durch Flächenzuwachs - eine neue wirtschaftliche Einheit entsteht und diese - als ein Grundstück, welches mit dem früher veranlagten Grundstück ("Altgrundstück") nicht identisch ist - jedenfalls mit der Teilfläche veranlagt wird, für die noch kein Beitrag angefallen war.
- VG Cottbus, 20.12.2018 - 6 L 166/18
Schmutzwasserbeitrag
Denn nach der Rechtsprechung des OVG Berlin- Brandenburg (…vgl. Beschluss vom 22. September 2017, a.a.O.; ebenso HessVGH, Urt. vom 27.5. 1987 - 5 UE 1577/85 -, KSGZ 1987, 531), der sich die Kammer anschließt, dürfte eine unzulässige Doppelveranlagung nicht vorliegen, wenn nach der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht etwa durch Flächenzuwachs eine neue wirtschaftliche Einheit entsteht und diese - als ein Grundstück, welches mit dem früher veranlagten Grundstück ("Altgrundstück") nicht identisch ist - jedenfalls mit der Teilfläche veranlagt werden kann, für die noch kein Beitrag angefallen war. - VG Cottbus, 28.04.2020 - 6 L 198/18
Schmutzwasserbeitrag
Rn. 35 Denn eine unzulässige Doppelveranlagung dürfte zum einen nicht vorliegen, wenn etwa durch Flächenzuwachs eine neue wirtschaftliche Einheit entsteht und diese - als ein Grundstück, welches mit dem früher veranlagten Grundstück ("Altgrundstück") nicht identisch ist - jedenfalls mit der Teilfläche veranlagt werden kann, für die noch kein Beitrag angefallen war (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22. September 2017 - 9 S 8.17 -, juris Rn. 12; ebenso HessVGH, Urt. vom 27. Mai 1987 - 5 UE 1577/85 -, juris Rn. 20; VG Cottbus…, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 6 L 166/18 -, juris Rn. 47).
- VG Cottbus, 14.07.2022 - 6 K 594/18 Denn eine unzulässige Doppelveranlagung liegt zum einen nicht vor, wenn etwa durch Flächenzuwachs eine neue wirtschaftliche Einheit entsteht und diese - als ein Grundstück, welches mit dem früher veranlagten Grundstück ("Altgrundstück") nicht identisch ist - jedenfalls mit der Teilfläche veranlagt werden kann, für die noch kein Beitrag angefallen war (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22. September 2017 - 9 S 8.17 -, juris Rn. 12; ebenso HessVGH, Urt. vom 27. Mai 1987 - 5 UE 1577/85 -, juris Rn. 20; VG Cottbus…, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 6 L 166/18 -, juris Rn. 47).
- VG Cottbus, 29.12.2020 - 6 K 411/16 Denn nach der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (…vgl. Beschluss vom 22. September 2017 - 9 S 8.17 -, juris Rn. 12; ebenso Hessischer VGH, Urteil vom 27. Mai 1987 - 5 UE 1577/85 -, KSGZ 1987, 531), der sich die Kammer bereits angeschlossen hat (…vgl. Urteil vom 28. Mai 2020 - 6 K 1241/17 -, juris Rn. 50;… Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 6 L 166/18 -, juris, Rn. 47) und woran sie festhält, liegt eine unzulässige Doppelveranlagung dann nicht vor, wenn nach Ergehen eines ersten Beitragsbescheides eine Grundstücksfläche hinzukommt, für die noch kein Beitrag angefallen war.
- VG Cottbus, 27.10.2017 - 6 L 158/17
Schmutzwasserbeitrag
Das durch Flächenzuwachs neu entstandene Grundstück dürfte insoweit mit der fraglichen Fläche gleichsam in die Beitragspflicht hineinwachsen (vgl. zur Problematik OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 22. September 2017, a.a.O.; HessVGH, Urt. vom 27.5. 1987 - 5 UE 1577/85 -, KSGZ 1987, 531), während eine nochmalige Beitragserhebung insoweit ausgeschlossen sein dürfte, als für eine bestimmte Teilfläche der Beitrag schon einmal - sei es in ihrer früheren Eigenschaft als selbständig veranlagungsfähige wirtschaftliche Einheit, sei es aufgrund der früheren Zugehörigkeit zu einer solchen Einheit - entstanden war (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 15 A 1660/96 -, NVwZ-RR 1998, 581; OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.2011 - 4 EO 814/10 -, zit. nach juris;… Petermann, a.a.O., § 8 Rn. 1478). - OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1992 - 2 L 236/91 Betrifft - wie hier - eine Beitragsveranlagung aber lediglich diejenige Fläche, die nicht Gegenstand der früheren Veranlagung war, so kommt ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbelastung insoweit nicht in Betracht (vgl. Hess. VGH, U. v. 27.05.1987, - 5 UE 1577/85 -, E 2 W/K I A/5 5.15, S. 83, 86; Haenicke KStZ 1977, 87, 88/89).
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