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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 1592/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2443
VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 1592/85 (https://dejure.org/1988,2443)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.02.1988 - 5 UE 1592/85 (https://dejure.org/1988,2443)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - 5 UE 1592/85 (https://dejure.org/1988,2443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 AVBWasserV, § 35 Abs 1 AVBWasserV
    Wasserversorgungssatzung - Teilbefreiung vom Benutzungszwang im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 77 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1049
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 21.09.1983 - V OE 38/82
    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 1592/85
    Von welchem Verständnis des Begriffs "Frischwasserbedarf" die allgemeine Wasserversorgungssatzung der Beklagten ausgeht, kann damit letztlich auf sich beruhen (vgl. zu dieser Problematik Senatsurt. v. 21. September 1983 - V OE 38/82 -, HSGZ 1984 S. 23 = Gemeindehaushalt 1985 S. 14).

    Es geht nicht an, bei der Entscheidung über Anträge auf Beschränkung des Wasserbezugs lediglich auf die zeitliche Priorität der Anträge abzustellen (in diesem Sinne schon: Senatsurteil vom 21. September 1983, a.a.O., Amtlicher Abdruck S. 24).

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83

    Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 1592/85
    Die letztgenannte Regelung schließe es nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 1986 - 7 C 50.83 und 7 C 57.84 - aus, einen Antrag auf Teilbefreiung lediglich deshalb abzulehnen, um im Interesse eines möglichst kostengünstigen Wassertarifs eine Vollversorgung durch umfassenden Benutzungszwang zu sichern.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 7 C 50.83 -, NVwZ 1986 S. 754, klargestellt hat, ist eine Auslegung des Begriffs der wirtschaftlichen Zumutbarkeit in dem Sinne, daß die gemeindliche Wasserversorgungsanlage so kostengünstig wie möglich soll betrieben werden können, mit § 3 AVBWasserV nicht zu vereinbaren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1986 - 22 A 1206/81
    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 1592/85
    Denn insoweit besteht eine Gesetzgebungskompetenz des Landes, die durch die Regelungen der AVBWasserV nicht verdrängt worden ist und an der deshalb auch die durch § 35 Abs. 1 AVBWasserV gebotene entsprechende Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung nichts zu ändern vermag (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 24. Januar 1986 - BVerwG 7 C B 51 und 52.85 -, NVwZ 1986 S. 483, sowie OVG Münster, Urt. v. 28. November 1986 - 22 A 1206/81 -, KStZ 1987 S. 132).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 57.84

    Benutzungszwang für Brauchwasser - Wirtschaftliche Zumutbarkeit eines …

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 1592/85
    Die letztgenannte Regelung schließe es nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 1986 - 7 C 50.83 und 7 C 57.84 - aus, einen Antrag auf Teilbefreiung lediglich deshalb abzulehnen, um im Interesse eines möglichst kostengünstigen Wassertarifs eine Vollversorgung durch umfassenden Benutzungszwang zu sichern.
  • VGH Hessen, 10.03.1982 - V OE 89/79
    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 1592/85
    Ob die Beklagte die Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet im Hinblick auf die dazu von dem Senat entwickelten Grundsätze (vgl. Senatsurteil v. 10. März 1982 - V OE 89/79 -, HSGZ 1982 S. 261 = ESVGH 32 S. 235 ) auch anders hätte organisieren und selbständige Einrichtungen mit eigenen Gebührensätzen in den einzelnen Ortsteilen hätte bilden können, ist ohne Belang; denn es kommt allein darauf an, welche Organisationsform die Beklagte tatsächlich gewählt hat.
  • VGH Hessen, 27.02.1997 - 5 UE 2017/94

    Gemeindliche Wasserversorgung: Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang für …

    Auch wenn die zeitliche Reihenfolge der Anträge noch keinen sachgerechten Anknüpfungspunkt zur Differenzierung liefere, so könnten doch, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden habe (Urteil vom 10.2.1988 - 5 UE 1592/85 - HSGZ 1988, 294), Unterschiede in der individuellen Situation, in der die Anträge auf Teilbefreiung gestellt werden, eine Rolle spielen.

    Es geht nicht an, bei der Entscheidung über Anträge auf Beschränkung des Wasserbezugs lediglich auf die zeitliche Priorität der Anträge abzustellen (so schon Senatsurteil vom 21. September 1983, a.a.O., vgl. ferner Senatsurteil vom 10. Februar 1988 - 5 UE 1592/85 -, NVwZ 1988, 1049 = HSGZ 1988, 294 = GemHH 1989, 62).

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 10. Februar 1988 (a.a.O.) im Sinne der zweiten Alternative dafür ausgesprochen, daß der Gleichheitssatz eine an das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein privater Brunnen anknüpfende Differenzierung erlaubt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1995 - 7 A 12843/94

    Wasserversorgung; Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis; Befreiung vom …

    Diese Beurteilung läßt sich seit der Geltung der bundesrechtlichen Bestimmungen der AVBWasserV - wie mittlerweile in breitem Umfang Eingang in die Rechtsprechung gefunden hat nicht mehr aufrechterhalten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 7 C 50.83 = NVwZ 1986, 754; BayVGH KStZ 1987, 129, dazu BVerwG, NVwZ 1988, 1029; VGH Kassel, NVwZ 1988, 1049; zum Anpassungsgebot für gemeindliche Satzungen BVerwG, NVwZ 1988, 1126, OVG Münster, DÖV 1990, 151).
  • VG Magdeburg, 08.12.2004 - 9 A 387/03
    Eine Befreiung für Wasser zur Tränkung des Viehs und - weil die gründliche Beseitigung von Bakterien es erfordert - auch zur Reinigung von Stallungen ist deshalb in der Regel nicht möglich (vgl. zur Begründung von Benutzungszwang: Hessischer VGH, U. v. 10.02.1988, 5 UE 1592/85, NVwZ 1988, 1049 [1050] und allerdings nur zur Reinigung der Stallungen: OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 14.09.1977, II 406/75, OVGE 38, 120 [121]).

    Die Ansicht, wonach für Brauchwasser, das zur Tränkung des Viehs und zur Reinigung der Stallungen eingesetzt wird, eine Befreiung stets zu erteilen sei, wenn dies dem Versorgungsunternehmen wirtschaftlich zumutbar ist (so offenbar: Hessischer VGH, U. v. 10.02.1988, a. a. O.), hält das erkennende Gericht nicht für überzeugend.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1991/89

    Benutzungszwang bei öffentlicher Wasserversorgung

    Folglich ist den Anforderungen genügt, wenn das einschlägige Satzungsrecht der Gemeinde die Möglichkeit einer Befreiung vom Benutzungszwang vorsieht, wenn ein Verbraucher nur einen Teil- oder Zusatzbedarf durch ihre Anlage decken will (BVerwG, Beschl. v. 24.1.1986, NVwZ 1986, 483, vom 11.4.1986, NVwZ 1986, 754, und vom 15.7.1988, NVwZ 1988, 1126;… BayVGH, Urt. v. 18.8.1987, aaO; Hess. VGH, Urt. v. 10.2.1988, NVwZ 1988, 1049;… OVG Münster, Urt. v. 28.11.1986, aaO, und vom 25.1.1989, NWVBl. 1989, 287).
  • VG Gießen, 09.04.2019 - 8 K 4568/16

    Teilbefreiung vom Benutzungszwang hinsichtlich der gemeindlichen …

    Erforderlich ist aber, dass solche Folgeanträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind; die bloße Befürchtung von Folgeanträgen ohne dahingehende Anhaltspunkte reicht für eine Ablehnung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht aus (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.02.1988 - 5 UE 1592/85 -, juris, Rn. 26 ;… Urteil vom 27.02.1997 - 5 UE 2017/94 -, juris, Rn. 27, 32, 34; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 03.02.2010 - 2 L 117/05 -, juris, Rn. 43; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.05.2009 - 1 S 1173/08 -, juris, Rn. 38: "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit").
  • VG Schwerin, 28.10.2004 - 3 A 2562/01

    Antrag eines Rinderzüchters auf Befreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang …

    Von Relevanz sind indes nur Konstellationen, in denen mit hinreichender Sicherheit weiterere Anträge zu erwarten sind, eine bloße Befürchtung reicht insoweit nicht aus (…Bayer. VGH, Urt. von 14. November 1986 -Nr. 23 B 84 A. 1720 -, KStZ 1987, 129); hinzukommen muss, das die zu erwartenden Folgeanträge wirklich gleich gelagert sind (VGH Kassel, Urteil vom 10. Februar 1988 - 5 UE 1592/85 -, NVwZ 1988, 1049) .
  • VG Dresden, 24.02.2000 - 7 K 1668/97

    Anspruch auf Teilbefreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang ; …

    Hinzu kommt, dass aufgrund der auszusprechenden Teilbefreiung(en) der dadurch entstehende Trinkwassergebührenausfall durch eine so erheblich Erhöhung gedeckt werden müsste, die den übrigen Benutzern nicht zugemutet werden könnte (vgl. VGH Baden-W., U. v. 23.10.1989 - 1 S 2484/88 -, NVwZ-RR 1990, 239; BayVGH, U. v. 14.11.1986 - 23 B 94 A. 1720 -, KStZ 1987, 129; HessVGH, U. v. 10.02.1988 - 5 UE 1592/85 -, NVwZ 1988, 1049; OVG Nordrhein-W., U. v. 25.01.1989 - 22 A 1249/86 -, DÖV 1990, 143).
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