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| VGH Hessen, 27.04.1988 - 5 UE 174/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Erstattung von Anschlußkosten bei Änderung der Abwasseranschlußleitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 16.01.1985 - 5 UE 401/84
Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1988 - 5 UE 174/86
Der Auffassung des Senats in seinem Urteil vom 16. Januar 1985 - 5 UE 401/84 - , daß der Kostenerstattungsanspruch in solchen Fällen nur dann entfalle, wenn die Baumaßnahme am Hauptkanal auf Gründen beruhe, die mit dem Betrieb der Entwässerungsanlage nichts zu tun hätten, könne nicht gefolgt werden.Diese Auffassung ist mit dem Urteil des Senats vom 16. Januar 1985 - 5 UE 401/84 - (abgedruckt in HSGZ 1985 S.341), wie das Verwaltungsgericht selbst feststellt, nicht zu vereinbaren.
- VGH Hessen, 29.10.1984 - 5 TH 70/83
Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1988 - 5 UE 174/86
Im Verlaufe des Klageverfahrens hob die Beklagte auf Grund des für sie negativen Ausgangs des zugehörigen Eilverfahrens (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main I/2 H 1238/83 = Hess. VGH 5 TH 70/83) den Beitragsbescheid vom 29. Dezember 1980 auf.Daß die Verlegung des neuen Sammelkanals in der S.-straße keine beitragspflichtige Erneuerungsmaßnahme gewesen sei, habe der erkennende Senat im vorangegangenen Eilverfahren mit Beschluß vom 29. Oktober 1984 - 5 TH 70/83 - entschieden.
- VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 UE 2325/85
Konkludente Widerspruchsänderung nach Ersetzung eines Heranziehungsbescheids; …
Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1988 - 5 UE 174/86
Satzungsregelungen, die in Abweichung hiervon den Eigentümer im Zeitpunkt der Entstehung des Erstattungsanspruchs für erstattungspflichtig erklären, sind nach ständiger Senatsrechtsprechung ungültig (vgl. Senatsurteile vom 4. Juni 1980 - V DE 77/77 - , HessVGRspr. 1980 S.81 = DÖV 1982 S.127 [L] = ZU 1983 S.175, vom 28. April 1982 - V DE 20/80 - , HSGZ 1983, 112, und vom 13. August 1986 - 5 UE 2325/85 -, HSGZ 1987 S.37 = Gemeindehaushalt 1987 S.135). - VGH Hessen, 16.09.1987 - 5 UE 1176/87
Erstattungsfähige Kosten bei Reparatur einer Wasseranschlußleitung - hier: …
Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1988 - 5 UE 174/86
Zum anderen handelt es sich bei den auf § 12 KAG beruhenden Satzungsbestimmungen über die Kostenerstattung bei Anschlußleitungen um "gemeinderechtliche Vorschriften zur Regelung des Abgabenrechts", die gem. § 35 Abs. 1 2. Halbsatz AVBWasserV der Pflicht zur Anpassung an die Bestimmungen dieser Verordnung ohnehin nicht unterliegen, wie der Senat mit zwei Urteilen vom 16. September 1987 (5 UE 1041/87 und 5 UE 1176/87, letzteres abgedruckt in HSGZ 1988 S.134 ff.) entschieden hat. - VGH Hessen, 16.09.1987 - 5 UE 1041/87
Kostenerstattungspflicht bei Reparatur der Wasseranschlußleitung
Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1988 - 5 UE 174/86
Zum anderen handelt es sich bei den auf § 12 KAG beruhenden Satzungsbestimmungen über die Kostenerstattung bei Anschlußleitungen um "gemeinderechtliche Vorschriften zur Regelung des Abgabenrechts", die gem. § 35 Abs. 1 2. Halbsatz AVBWasserV der Pflicht zur Anpassung an die Bestimmungen dieser Verordnung ohnehin nicht unterliegen, wie der Senat mit zwei Urteilen vom 16. September 1987 (5 UE 1041/87 und 5 UE 1176/87, letzteres abgedruckt in HSGZ 1988 S.134 ff.) entschieden hat.
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2025 - 12 B 12.25
Kostenerstattung für Arbeiten an Trinkwasserleitungen; Teilnichtigkeit der …
Rn. 38 Eine Veränderung des Grundstücksanschlusses kann - unabhängig von seinem eigenen Sanierungsbedarf - gerechtfertigt sein, wenn der Anpassungsbedarf aus der - ihrerseits für das ordnungsgemäße Funktionieren der Wasserversorgung erforderlichen - Änderung der Hauptleitung resultiert (vgl. OVG ST…, Beschluss vom 2. September 2009 - 4 L 279/08 -, juris Rn. 12; HessVGH…, Urteil vom 25. Februar 1993 - 5 UE 71/90 -, juris Rn. 21; Urteil vom 27. April 1988 - 5 UE 174/86 -, juris Rn. 18;… Kluge, in: Becker u.a., KAG [Juli 2024], § 10 Rn. 69a, 72, 92).Diese umfasst auch die Folgepflicht, den - ggf. beanstandungsfrei funktionierenden - Grundstücksanschluss einer veränderten Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtung anzupassen, sofern der Einrichtungsträger zu dieser im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens der Wasserversorgung nach dem ihm zustehenden Ermessen berechtigt war (vgl. OVG NI…, Urteil vom 4. April 2017 - 9 LB 102/15 -, juris Rn. 22; OVG ST…, Beschluss vom 1. März 2010 - 4 L 245/08 -, juris Rn. 4; HessVGH, Urteil vom 27. April 1988 - 5 UE 174/86 -, juris Rn. 19; VG Potsdam, Urteil vom 27. November 2012 - 8 K 1556/11 -, n.v., UA S. 7;… Unkel, in: Driehaus, KommunalabgabenR [März 2025], § 10 KAG Rn. 37;… Kluge, in: Becker u.a., KAG [Juli 2024], § 10 Rn. 72, 89, 91 f.).
Es ist auch nicht erkennbar, dass frühere Fehler des Beklagten bei der Errichtung des Wasserleitungssystems den Austausch der AZ-Leitungen erforderten (vgl. hierzu HessVGH, Urteil vom 27. April 1988 - 5 UE 174/86 -, juris Rn. 18; 36;… Kluge, in: Becker u.a., KAG [Juli 2024], § 10 Rn. 72).
- VGH Bayern, 21.12.2009 - 4 B 08.2744
Entwässerungssatzung der Stadt Geretsried
Da es keinen Anspruch auf Beibehaltung der Dimensionierung einer einmal verlegten Rohrleitung gibt, können Anlieger nicht damit rechnen, dass Hausanschlüsse so, wie sie einmal verlegt worden sind, für immer beibehalten werden können (vgl. Hess. VGH vom 25.2.1993, Az. 5 UE 71/90, KStZ 1994, 31; Hess. VGH vom 27.4.1988, Az. 5 UE 174/86, ZMR 1989, 236). - VG Potsdam, 14.05.2019 - 8 K 819/16
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten
Diese Verpflichtung schließt es ein, den Anschluss einer veränderten Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtung, zu der der Einrichtungsträger im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens des Wasserversorgungssystems nach dem ihm zustehenden Ermessen berechtigt ist, anzupassen und die dadurch bedingten Kosten zu tragen (vgl. OVG Magdeburg…, Beschluss vom 2. September 2009, a. a. O., Rn. 12; OVG Lüneburg…, Urteil vom 4. April 2017 - 9 LB 102/15 -, juris, Rn. 22; VGH Kassel, Urteil vom 27. April 1988 - 5 UE 174/86 -, juris, Rn. 18;… Kluge, a. a. O., Stand September 2017, § 10 Rn. 92).
- VGH Hessen, 25.02.1993 - 5 UE 71/90
Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse: Abgrenzung von "Erneuerung" und …
Vielmehr genügt auch die isoliert durchgeführte Erneuerung eines einzelnen Leitungsabschnitts der öffentlichen Kanalisation, sofern sich diese Erneuerung - wie hier der Fall - als eine für das ordnungsgemäße Funktionieren des Systems notwendige und nicht durch frühere Fehler beim Leitungs- oder Straßenbau, die von der Gemeinde zu vertreten waren, veranlaßte Maßnahme erweist (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1988 - 5 UE 174/86 - HSGZ 1988, S. 414 = ZMR 1989 S. 236 = GemHH 1989 S. 158). - VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 6 E 754/03
Hausanschlussleitung Höherdimensionierung Reparaturkosten Verjährung
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in einem Urteil vom 27.04.1988 (5 UE 174/86) entschieden, dass bei Maßnahmen der Erneuerung oder Änderung von Hausanschlussleitungen, die - wie hier - durch die Verlegung eines neuen, größer dimensionierten Sammelkanals (Hauptkanals) erforderlich geworden seien, die Entstehung des Anspruchs der Gemeinde auf Erstattung der dadurch bedingten Anschlusskosten gemäß § 12 Hess.KAG nicht davon abhänge, dass die Verlegung des gesamten Kanalsystems die Beitragspflicht der Anlieger auslöse. - VG Potsdam, 13.09.2010 - 8 K 806/09
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten
Diese Verpflichtung schließt es ein, den Anschluss einer veränderten Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtung, zu der der Einrichtungsträger im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens des Entwässerungssystems nach dem ihm zustehenden Ermessen berechtigt ist, anzupassen und die dadurch bedingten Kosten zu tragen (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 27. April 1988 - 5 UE 174/86 - OVG Lüneburg, Urteil vom 23. November 1994 - 9 L 1458/93 -, beide zitiert nach juris;… Kluge, a. a. O., Rdnr. 92).
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