Rechtsprechung
| VGH Hessen, 27.02.1997 - 5 UE 2017/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 AVBWasserV, § 35 AVBWasserV
Gemeindliche Wasserversorgung: Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang für einen landwirtschaftlichen Betrieb - wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Teilbefreiung - berechtigte Befürchtung gleichzubehandelnder Folgeanträge anderer Landwirte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 24.05.1994 - 6 E 573/91
- VGH Hessen, 27.02.1997 - 5 UE 2017/94
Papierfundstellen
- ESVGH 47, 239 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 1592/85
Wasserversorgungssatzung - Teilbefreiung vom Benutzungszwang im Rahmen des …
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1997 - 5 UE 2017/94
Auch wenn die zeitliche Reihenfolge der Anträge noch keinen sachgerechten Anknüpfungspunkt zur Differenzierung liefere, so könnten doch, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden habe (Urteil vom 10.2.1988 - 5 UE 1592/85 - HSGZ 1988, 294), Unterschiede in der individuellen Situation, in der die Anträge auf Teilbefreiung gestellt werden, eine Rolle spielen.Es geht nicht an, bei der Entscheidung über Anträge auf Beschränkung des Wasserbezugs lediglich auf die zeitliche Priorität der Anträge abzustellen (so schon Senatsurteil vom 21. September 1983, a.a.O., vgl. ferner Senatsurteil vom 10. Februar 1988 - 5 UE 1592/85 -, NVwZ 1988, 1049 = HSGZ 1988, 294 = GemHH 1989, 62).
Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 10. Februar 1988 (a.a.O.) im Sinne der zweiten Alternative dafür ausgesprochen, daß der Gleichheitssatz eine an das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein privater Brunnen anknüpfende Differenzierung erlaubt.
- VGH Hessen, 21.09.1983 - V OE 38/82
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1997 - 5 UE 2017/94
Von welchem Verständnis des Begriffs "Frischwasserbedarf" die Allgemeine Wasserversorgungssatzung der Beklagten ausgeht, kann damit letztlich auf sich beruhen (vgl. zu dieser Problematik Senatsurteil vom 21. September 1983 - V OE 38/82 -, HSGZ 1984 S. 23 = GemHH 1985 S. 14).Es geht nicht an, bei der Entscheidung über Anträge auf Beschränkung des Wasserbezugs lediglich auf die zeitliche Priorität der Anträge abzustellen (so schon Senatsurteil vom 21. September 1983, a.a.O., vgl. ferner Senatsurteil vom 10. Februar 1988 - 5 UE 1592/85 -, NVwZ 1988, 1049 = HSGZ 1988, 294 = GemHH 1989, 62).
- BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83
Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1997 - 5 UE 2017/94
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. April 1986 - 7 C 50.83 -, NVwZ 1986, S. 754, klargestellt hat, ist eine Auslegung des Begriffs der wirtschaftlichen Zumutbarkeit in dem Sinne, daß die gemeindliche Wasserversorgungsanlage so kostengünstig wie möglich soll betrieben werden können, mit § 3 AVBWasserV nicht zu vereinbaren. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1986 - 22 A 1206/81
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1997 - 5 UE 2017/94
Denn insoweit besteht eine Gesetzgebungskompetenz des Landes, die durch die Regelungen der AVBWasserV nicht verdrängt worden ist und an der deshalb auch die durch § 35 Abs. 1 AVBWasserV gebotene entsprechende Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung nichts zu ändern vermag (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1986 - 7 C B 51 und 52.85 -, NVwZ 1986 S. 483, sowie OVG Münster, Urteil vom 28. November 1986 - 22 A 1206/81 -, KStZ 1987 S. 132). - OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 15/91
Teilbefreiung; Benutzungszwang; Kommunale Wasserversorgung; Brauchwasser; …
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1997 - 5 UE 2017/94
Das OVG Schleswig hat in seinem Urteil vom 26. März 1992 - 2 L 15/91 - eine Steigerung um 30, 54 % als noch erträglich und damit wirtschaftlich zumutbar bezeichnet.
- OVG Brandenburg, 31.07.2003 - 2 A 316/02
Anschluss- und Benutzungszwang an Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, …
Denn der Beklagte wird sich einer Gleichbehandlung weiterer Nutzer entsprechend dem Abwägungsergebnis nicht entziehen können, so dass eine Befreiung ohne ausreichende Berücksichtigung dieses öffentlichen Interesses absehbar auf die technische und wirtschaftliche Funktionsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung von Auswirkung wäre, ohne dass - anders als im Rahmen des Brauchwasserbezuges - insoweit wirtschaftliche Unzumutbarkeit für den Beklagten festgestellt werden müsste (vgl. zur Problematik sog. Folgeanträge oder Berufungsfälle insoweit: HessVGH, Urteil vom 27. Februar 1997 - 5 UE 2017/94 - zit. nach juris, OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30. Mai 1995 - 7 A 12843/94 - NVwZ-RR 1996, 193, VGH BW, Urteil vom 23. Oktober 1989 - 1 S 2484/88 - DÖV 1990, 625). - VGH Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 S 1173/08
Antrag eines Großverbrauchers auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht
Denn dies entspricht nicht einer wirklichkeitsnahen Betrachtungsweise; es reicht aus, wenn solche Anträge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abzusehen sind (so schon Urteil des erk. Senats vom 23.10.1989 - 1 S 2484/88 -, NVwZ-RR 1990, 239 ; Hess. VGH, Urteil vom 27.02.1997 - 5 UE 2017/94 -, RdL 1997, 230 ).Demnach muss auch das Ausgangs- und Zielniveau verglichen mit den Preisen anderer Wasserversorger in der Umgebung berücksichtigt werden (so auch Hess. VGH, Urteil vom 27.02.1997 - 5 UE 2017/94 -, RdL 1997, 230 ; BayVGH, Urteil vom 26.04.2007 - 4 B 05.576 -, BayVBl 2008, 274 ).
- VGH Bayern, 03.04.2014 - 4 B 13.2455
Keine Teilbefreiung vom Benutzungszwang bei großen Auswirkungen auf die …
Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat, schwächt sich der Anspruch aus § 7 Abs. 1 Satz 1 WAS mit dem Überschreiten der Grenze zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit zu einem subjektiv-öffentlichen Recht auf sachgerechte und fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens ab (BayVGH, U.v. 26.4.2007 - 4 B 05.576 - VGH n.F. 60, 111/114 = BayVBl 2008, 274; vgl. auch HessVGH, U.v. 27.2.1997 - 5 UE 2017/94 - juris).So wäre auch denkbar, danach zu differenzieren, ob ein Antragsteller bereits über eine wasserrechtliche Gestattung für einen eigenen Hausbrunnen verfügt, ob und in welchem Umfang er insoweit schon wirtschaftliche Aufwendungen getätigt hat und inwieweit diese ggf. bereits als abgeschrieben anzusehen sind (vgl. HessVGH, U.v. 27.2.1997 - 5 UE 2017/94 - juris).
- VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037
Regenwassernutzung für Toilettenspülung - Wasserversorgungsanlage - Beschränkung …
Zum anderen kann die Schwelle wirtschaftlicher Unzumutbarkeit für die übrigen Wasserabnehmer nicht ohne Berücksichtigung der Wasserpreise anderer Versorger in der Region bestimmt werden (…vgl. OVG Koblenz, U.v. 30.5.1995 - 7 A 12843/94, a.a.O. S. 387; VGH Kassel, U.v. 27.2.1997 - 5 UE 2017/94, juris Rdnr. 31). - VG Gießen, 09.04.2019 - 8 K 4568/16
Teilbefreiung vom Benutzungszwang hinsichtlich der gemeindlichen …
Erforderlich ist aber, dass solche Folgeanträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind; die bloße Befürchtung von Folgeanträgen ohne dahingehende Anhaltspunkte reicht für eine Ablehnung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht aus (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 10.02.1988 - 5 UE 1592/85 -, juris, Rn. 26 ; Urteil vom 27.02.1997 - 5 UE 2017/94 -, juris, Rn. 27, 32, 34; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 03.02.2010 - 2 L 117/05 -, juris, Rn. 43; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.05.2009 - 1 S 1173/08 -, juris, Rn. 38: "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit").Ob sich dieser Aufwand mit Blick auf eine künftige Gebührenersparnis lohnt, ist eine Frage des Einzelfalls, die sich generalisierender Beantwortung entzieht (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.02.1997 - 5 UE 2017/94 -, juris, Rn. 32 ).
- VG Stuttgart, 29.11.2001 - 9 K 5443/00
Trinkwasser; Teilbefreiung; Anschlusszwang und Benutzungszwang
Auch wenn für die Frage einer erträglichen bzw. wirtschaftlich zumutbaren Anhebung des Wasserpreises auch das Ausgangsniveau mit zu berücksichtigen ist (VGH Kassel, Urt. v. 27.02.1997 - 5 UE 2017/94) liegt die Beklagte doch derzeit und auch nach Anhebung um 5, 7 v. H. nicht an der Spitze der Wassergebührenstatistik. - VG Schwerin, 28.10.2004 - 3 A 2562/01
Antrag eines Rinderzüchters auf Befreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang …
Der VGH Kassel (Urt. vom 27. Februar 1997 - 5 UE 2017/94 -, AgrarR 1999, 160) hält diese Aussage für "etwas pauschal", es komme auch auf das Ausgangsniveau an.
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