Rechtsprechung
| VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Kommunalabgaben für leitungsgebundene öffentliche Einrichtungen - Beitragsmaßstab
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 16.06.1993 - II/2 E 1092/91
- VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
- BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 139.97
Papierfundstellen
- ESVGH 47, 317 (Ls.)
- DVBl 1997, 1072 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 13.06.1995 - 5 TH 1506/92
Anschlußbeitrag für Abwasseranlagen - Verwendung des modifizierten …
Auszug aus VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
Gemeint ist vielmehr, daß in derartigen Kommunen die Unterschiede grundsätzlich gering sein können, was jedoch das entscheidende Gericht - soweit nach Bau- und Siedlungsweise Anlaß besteht - nicht der Notwendigkeit enthebt zu überprüfen, ob die Unterschiede in der baulichen Nutzung tatsächlich gering sind (Beschluß vom 13. Juni 1995 - 5 TH 1506/92 -, HSGZ 1995, 408)."Gering" sind Unterschiede in der baulichen Nutzung dann nicht mehr, wenn in einer nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht mehr vernachlässigbaren Zahl von Fällen Grundstücke doppelt so stark bebaut werden dürfen wie andere (…vgl. Beschluß vom 31. August 1984, a.a.O., zu Wochenendhausgrundstücken neben herkömmlichen Dorfgebietsgrundstücken, und Beschluß vom 13. Juni 1995, a.a.O., zu einem historisch verdichteten Ortskern neben aufgelockerter Bebauung).
- VGH Hessen, 21.05.1980 - V OE 55/77
Auszug aus VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Senats ist der "modifizierte Grundflächenmaßstab" in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung zulässig (vgl. Urteile vom 28. August 1977 - V OE 25/75 -, KStZ 1979, 131, vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -, GemHH 1982, 64 = HSGZ 1982, 183, und Beschluß vom 31. August 1984 - 5 TH 650/84 -, HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42;… insgesamt dazu: Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Juli 1996, § 8 Rdnr. 878 m.w.N).Der Satzungsgeber braucht also nicht Rücksicht auf alle Einzelfälle im Gemeindegebiet zu nehmen; es reicht aus, auf die durchschnittlichen Verhältnisse im Gemeindegebiet abzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -, a.a.O.;… Lohmann, a.a.O., § 874;… Driehaus in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 437, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig
Auszug aus VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
Dieser Grundsatz der Typengerechtigkeit vermag dabei die aus einer abgabenrechtlichen Verteilungsregelung folgende Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von einer solchen Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Beschluß vom 19. September 1983 - 8 N 1.83 -, BVerwGE 68, 36, 41). - VGH Hessen, 05.12.1996 - 5 UE 3363/94
Kommunalabgabe: modifizierter Grundflächenmaßstab - Unterschiede in der baulichen …
Auszug aus VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
Die Prüfung, ob die Unterschiede in der baulichen Nutzung noch als "gering" anzusehen sind, hat sich deshalb nur auf Grundstücke mit vergleichbarer vertikal zulässiger Bebauung zu erstrecken (Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 UE 3363/94 -). - VGH Hessen, 31.08.1984 - 5 TH 650/84
Auszug aus VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Senats ist der "modifizierte Grundflächenmaßstab" in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung zulässig (vgl. Urteile vom 28. August 1977 - V OE 25/75 -, KStZ 1979, 131, vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -, GemHH 1982, 64 = HSGZ 1982, 183, und Beschluß vom 31. August 1984 - 5 TH 650/84 -, HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42;… insgesamt dazu: Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Juli 1996, § 8 Rdnr. 878 m.w.N).
- VGH Hessen, 22.01.1998 - 5 TG 370/96
Kommunalabgaben: Teilerneuerung bei leitungsgebundenen Einrichtungen - …
Das Problem der Vorteilsgerechtigkeit der Beitragsbemessung stellt sich damit vornehmlich im Bereich der Bebauung unterhalb der den Vollgeschoßzuschlag auslösenden Geschoßzahl (vgl. Senatsurteil vom 05.12.1996 - 5 UE 3363/94 - HSGZ 1997, 404, und vom 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 - HSGZ 1997, 403). - VGH Hessen, 19.03.1998 - 5 UE 938/95
Heranziehung zum Abwasserbeitrag für stadtteilübergreifendes Kanalbauvorhaben, …
Bezüglich des in der ursprünglichen Fassung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung vom 29. März 1983 enthaltenen modifizierten Grundflächenmaßstabs wäre zu prüfen, ob nicht der ab dem dritten zulässigen Vollgeschoß eingreifende "Vollgeschoßzuschlag" bei Anlegung der Kriterien, die der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 3. April 1997 - 5 UE 2446/93 - für das Satzungsrecht einer Kleinstadt im ländlichen Raum dargelegt hat, eine insgesamt noch ausreichende Rücksichtnahme auf die bestehenden Nutzungsunterschiede der Bebauung im Gemeindegebiet der Beklagten ermöglicht. - VG Gießen, 11.06.2013 - 8 L 2449/12
Baubeschränkungen und Vollgeschossmaßstab
Der Grundsatz der Typengerechtigkeit ist aber verletzt, wenn in einer nicht mehr vernachlässigbaren Zahl von Fällen Grundstücke mit eingeschränkter Bebaubarkeit ebenso belastet werden wie Grundstücke ohne derartige Einschränkungen (vgl. Hess.VGH, B. v. 13.06.1995 - 5 TH 1506/92 -, HSGZ 1995, 408; U. v. 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 -, HSGZ 1997, 403, 404, für den Fall, dass Grundstücke doppelt so stark bebaut werden dürfen wie andere, ohne dass dies bei der Beitragsbemessung Berücksichtigung findet).
- VGH Hessen, 16.07.1997 - 5 N 549/94
Verwaltungskosten für die Genehmigung von Anlagen nach WasG HE § 50 Abs 1
Die Rechtsprechung, daß nach dem "Grundsatz der Typengerechtigkeit" bei pauschalierenden Bemessungsregelungen, die nicht in sämtlichen von der Regelung erfaßten Fällen zu einem leistungs- oder vorteilsgerechten Ergebnis führen, ein Anteil von bis zu 10 % solcher Fälle noch unschädlich ist und die Gültigkeit der Bemessungsregelung nicht in Frage stellt (vgl. in diesem Sinn zum "modifizierten Grundflächenmaßstab" im leitungsgebundenen Beitragsrecht: Urteil des Senats vom 3. April 1997 - 5 UE 2446/93 -), bezieht sich auf Regelungen, die als solche vollständig sind, d.h. sämtliche regelungsbedürftigen Fallkonstellationen tatbestandlich erfassen. - VG Gießen, 11.06.2013 - 8 L 2387/12
Baubeschränkungen und Vollgeschossmaßstab
Der Grundsatz der Typengerechtigkeit ist aber verletzt, wenn in einer nicht mehr vernachlässigbaren Zahl von Fällen Grundstücke mit eingeschränkter Bebaubarkeit ebenso belastet werden wie Grundstücke ohne derartige Einschränkungen (vgl. Hess.VGH, B. v. 13.06.1995 - 5 TH 1506/92 -, HSGZ 1995, 408; U. v. 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 -, HSGZ 1997, 403, 404, für den Fall, dass Grundstücke doppelt so stark bebaut werden dürfen wie andere, ohne dass dies bei der Beitragsbemessung Berücksichtigung findet). - VG Gießen, 31.01.2008 - 2 G 3063/07 Die Grenze dafür liegt bei 10 % ( OVG NW, Beschluss vom 17.03.2005 - 15 A 809/03 , Juris; Hess. VGH, Urteil vom 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 , HSGZ 1997, 403).
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