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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6092
VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85 (https://dejure.org/1990,6092)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.10.1990 - 5 UE 2641/85 (https://dejure.org/1990,6092)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 5 UE 2641/85 (https://dejure.org/1990,6092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 2 AbfG, § 9 AbfG
    Abfallrechtliche Sicherheitsleistung auch bei (legalen) Altanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 28.12.1989 - 20 CS 89.3551
    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85
    Denn die Vorschrift regelt das Verlangen nach einer Sicherheitsleistung in erster Linie nur bei Neuanlagen im Sinne des § 7 AbfG, und zwar entweder als eine dem Planfeststellungsbeschluß oder der Genehmigung unmittelbar beigefügte Bedingung bzw. Auflage (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 31. Januar 1977 - NuR 1979, 68 ; Bay. VGH, Beschluß vom 28. Dezember 1989 - NVwZ 1990, 992 f.) oder als eine nachträgliche Auflage (…vgl. Bay. VGH a.a.O.;… Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, 1990, § 8 AbfG Rdnr. 17;… Kunig/Schwermer/Versteyl, AbfG, 1988, § 8 Rdnr. 36).

    Es soll aber nicht ausgeschlossen werden, entsprechend der Grundregel des § 8 Abs. 1 Satz 3 AbfG dem Inhaber der Deponie auch nachträglich durch Verwaltungsakt die Leistung einer - eventuell erhöhten - Sicherheit aufzuerlegen (Bay. VGH, Beschluß vom 28. Dezember 1989 - NVwZ 1990, 992;… Hösel/von Lersner a.a.O. § 8 AbfG Rdnr. 16 f.;… Kunig/Schwermer/Versteyl a.a.O. § 8 Rdnr. 36).

    Denn maßgebend ist nicht die damalige oder gegenwärtige finanzielle Lage der Klägerin sondern ihre voraussichtliche finanzielle Situation während des gesamten Zeitraumes, in dem die zu sichernden Maßnahmen anfallen (vgl. Bay. VGH, Beschluß vom 28. Dezember 1989 - NVwZ 1990, 992 ).

  • VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 704/85

    Abfallbeseitigungsrecht: Ausschlachtung von Autowracks, Bestandsschutz von …

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85
    Zwar kann mit dem Verwaltungsgericht davon ausgegangen werden, daß auf sogenannte illegal betriebene Altanlagen (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. September 1986 - NVwZ 1987, 993 ff. unter Fortführung der Senatsrechtsprechung im Beschluß vom 28. April 1978 - ESVGH 28, 158 ff. im Hinblick auf BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - E 66, 298 , bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 8. März 1989 - NVwZ 1989, 966) die allgemeinen Vorschriften des "neuen Rechts", d. h. auch § 8 Abs. 2 AbfG, unmittelbar Anwendung finden (…vgl. Kunig/Schwermer/ Versteyl a.a.O. § 9 Rdnr. 9).

    Daß den bereits vor dem Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes legal betriebenen oder zu diesem Zeitpunkt errichteten Abfallbeseitigungsanlagen über § 9 AbfG in gewissem Umfange Bestandsschutz zukommt, steht außer Zweifel (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - E 66, 298 ; Senatsurteil vom 24. September 1986 - NVwZ 1987, 993 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1983 - 2 S 299/81

    Kiesabbaugenehmigung - Sicherheitsleistungen - naturschutzrechtliche …

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85
    Ob sich dies bereits aus dem Umstand ergibt, daß die Festsetzung einer abfallrechtlichen Sicherheitsleistung als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung anzusehen ist (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juli 1983 - VBlBW 1984, 83 zur naturschutzrechtlichen Sicherheitsleistung), kann hier offenbleiben.

    Diese Prognoseentscheidung ist nur beschränkt überprüfbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juli 1983 - VBlBW 1984, 83 zur naturschutzrechtlichen Sicherheitsleistung).

  • BGH, 19.11.1957 - VIII ZR 409/56

    Abstandszahlungen an Grundstückseigentümer

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85
    Mit anderen Worten, eine Ausnahmevorschrift darf nicht auf Fälle angewendet werden, in denen diese Ausnahmesituation nicht gegeben ist; in den Grenzen des Grundgedankens der Ausnahmevorschrift ist dagegen eine Analogie statthaft (vgl. z. B. BAG, Beschluß vom 13. Juli 1955 - E 2, 91 ; BGH, Urteil vom 19. November 1957 - BGHZ 26, 78 ;… Larenz a.a.O. S. 339 ff.).
  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85
    Denn das Verlangen nach einer Sicherheitsleistung hat jedenfalls hier keine erdrosselnde Wirkung, die bei der Klägerin zur Verletzung ihres Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG führen könnte (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - E 30, 292 ; BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1989 - NVwZ 1989, 1175).
  • VGH Hessen, 31.08.1989 - 5 TH 1498/88

    Maßnahmen gegen stillgelegte Abfallentsorgungsanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85
    Denn jedenfalls folgt dies aus der Tatsache, daß der angefochtene Verwaltungsakt vom Beklagten bisher nicht vollzogen worden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 31. August 1989 - NVwZ 1990, 383 ; Hess. VGH, Urteil vom 30. März 1987 - NVwZ 1987, 815).
  • BVerwG, 08.03.1989 - 7 B 173.88

    Untersagung - Betriebene Abfallanlagen - Wohl der Allgemeinheit

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85
    Zwar kann mit dem Verwaltungsgericht davon ausgegangen werden, daß auf sogenannte illegal betriebene Altanlagen (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. September 1986 - NVwZ 1987, 993 ff. unter Fortführung der Senatsrechtsprechung im Beschluß vom 28. April 1978 - ESVGH 28, 158 ff. im Hinblick auf BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - E 66, 298 , bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 8. März 1989 - NVwZ 1989, 966) die allgemeinen Vorschriften des "neuen Rechts", d. h. auch § 8 Abs. 2 AbfG, unmittelbar Anwendung finden (…vgl. Kunig/Schwermer/ Versteyl a.a.O. § 9 Rdnr. 9).
  • VGH Hessen, 14.01.1986 - IX OE 47/80

    Anordnung der Errichtung eines Beobachtungsbrunnens bei stillgelegter Deponie

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85
    entsprechenden Maßnahmen darstellt (vgl. Schink, DVBl. 1986, 161 ;… Kunig/Schwermer/Versteyl. a.a.O. § 10 Rdnr. 16 und - insbesondere im Hinblick auf § 2 Abs. 1 AbfG - Hösel/von Lersner a.a.O. § 10 AbfG Rdnr. 9, 12 und 21; Hess. VGH, Urteil vom 14. Januar 1986 - NVwZ 1986, 660 ).
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 18/78
    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85
    Soweit § 11 Abs. 9 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG HE) die förmliche Feststellung der Fertigstellung einer beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme sowie die öffentliche Bekanntmachung dieser Feststellung vorschreibt, bedeutet das nicht, daß im Falle einer der tatsächlichen Fertigstellung zeitlich nachfolgenden Feststellung der Fertigstellung (Fertigstellungserklärung) die Beitragspflicht erst im Zeitpunkt dieser Feststellung und ihrer öffentlichen Bekanntmachung entstünde; die Beitragspflicht entsteht vielmehr auch in diesem Fall gemäß § 11 Abs. 9 S 1 KAG HE im Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung der Baumaßnahme (im Anschluß an Senatsurteile vom 31.05.1979 - V OE 18/78 - HSGZ 1980, 61, und vom 20.09.1979 - V OE 78/76 - HSGZ 1981, 99).
  • VGH Hessen, 09.05.2007 - 6 UE 42/06

    Immissionsschutz: Auferlegung einer Sicherheitsleistung

    Die Behörde stützt sich in diesem Zusammenhang zunächst auf die "einschlägige" Literatur und Rechtsprechung (…vgl. etwa Kunig/Paetow/Versteyl, Komm. zum KrW-/AbfG, 3. Auflage 1998, § 32 Rdnr. 80;… Hösel von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, Komm. zum KrW-/AbfG und Nebengesetzen, Kz. 0132 Rdnr. 60;… Jarass, Komm. zum BImSchG, 3. Auflage 2002, § 12 Rdnr. 9a; VGH Kassel, Urt. v. 31.10.1990 - 5 UE 2641/85).

    Der gravierende Unterschied wird gerade auch in der von der Behörde zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Oktober 1990 (5 UE 2641/85) deutlich, in der maßgeblich auf die voraussichtliche Dauer der Rekultivierungs- und Sanierungsmaßnahmen einer stillgelegten Deponie von 30 Jahren und der damit verbundenen Gefahr des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Betreibers abgestellt wurde.

  • VGH Hessen, 30.01.1992 - 5 UE 1928/86

    Wegfall der Abfalleigenschaft von Altreifen durch Veräußerung zwecks …

    Vorliegend ist nämlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat abzustellen, da ein noch nicht vollzogener Verwaltungsakt Gegenstand der Anfechtungsklage ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 31. August 1989 - NVwZ 1990, 383 (385) mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 31. Oktober 1990 - 5 UE 2641/85; Hess.VGH, Beschluß vom 5. Oktober 1989 - ESVGH 40, 59 (60)).
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