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| VGH Hessen, 15.06.1994 - 5 UE 2928/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Kanalbenutzungsgebühr: Heranziehung zur Regenwassergebühr auch für eine mit einem Verbundsteinpflaster versehene Fläche als überbaute und befestigte Grundstücksfläche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kanalbenutzungsgebühr, Regenwassergebühr, Niederschlagswassergebühr, Gebührenmaßstab, Gebührenbemessung, überbaute und befestigte Grundstücksfläche als Gebührenmaßstab für Regenwassergebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 12.10.1993 - 2 E 1063/90
- VGH Hessen, 15.06.1994 - 5 UE 2928/93
Papierfundstellen
- ESVGH 45, 77 (Ls.)
- NVwZ-RR 1995, 110 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
Bemessung von Niederschlagswassergebühren
Der Senat hält aber an der bisher schon vertretenen Auffassung fest, dass im Interesse der Verwaltungspraktikabilität einerseits und im Hinblick auf die geringe Gebührenlast andererseits kein "Verdunstungs- oder Versickerungsabschlag" je nach der Art der befestigten Fläche erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46; Senatsbeschl. v. 25.04.2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173; s. a. HessVGH, Beschl. v. 15.06.1994 - 5 UE 2928/93 -, GemHH 1996, 20). - VG Köln, 27.05.2008 - 14 K 1961/07 Rn. 29 vgl. OVG NRW, Urteil vom 01.09.1999 - 9 A 5715/98 - Beschluss vom 15.11.2007 - 9 A 281/05 - HessVGH, Beschluss vom 15.06.1994 - 5 UE 2928/93 -, NVwZ-RR 1995, 110.
Rn. 31 Aus der Entscheidung des HessVGH vom 15.06.1994 (a.a.O.) ergibt sich entgegen der Auffassung der Kläger keine satzungsrechtliche Pflicht zur Unterscheidung von normalem" und wasserdurchlässigem Pflaster.
- VG Ansbach, 28.10.2008 - AN 1 K 08.00539
Niederschlagswassergebühren
Hierzu werde auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juni 1994 (Az.: 5 UE 2928/93) verwiesen.Hiervon ausgehend sind die sich aus der Nichtberücksichtigung von Pflasterzwischenräumen und Fugen ergebenden Ungenauigkeiten im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber bei der Ausgestaltung eines wirklichkeitsnahen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs eingeräumten weiten Ermessensspielraums hinzunehmen (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 15.6.1994, 5 UE 2928/93; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.2.1999, 9 L 1269/97).
- OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97
Rechtmäßigkeit der Bemessung von Gebühren für eine Niederschlagswasserbeseitigung …
Die sich daraus ergebenden Ungenauigkeiten sind indes im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber bei der Ausgestaltung eines wirklichkeitsnahen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zukommenden weiten Ermessensspielraums hinzunehmen (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.3.1997 - 9 A 1921/95 -, NWVBl. 1997, 422/423; HessVGH, Beschl. v. 15.7.1994 - 5 UE 2928/93 -, ZKF 1995, 15 und Beschl. v. 7.6.1985 - V N 3/82 -, KStZ 1985, 193/194). - VG Ansbach, 11.03.2008 - AN 1 K 07.01382
Niederschlagswassergebühr, Rigole als Teil der öffentlichen …
Aus den gleichen Erwägungen bedurfte es keiner weiteren gerichtlichen Aufklärung, ob und in welchem Umfang die gepflasterte Hoffläche bei der Gebührenfestsetzung heranzuziehen ist (vgl. zur Veranlagung bei Vorhandensein von Verbundsteinpflaster: Hessischer VGH, Beschluss vom 15.6.1994 - 5 UE 2928/93, NVwZ-RR 1995, 110). - VG Köln, 11.09.2007 - 14 K 5376/05
Gebührenabschlag für Öko-Pflaster
Rn. 21 vgl. OVG NRW, Urteil vom 01.09.1999 - 9 A 5715/98 - VGH Kassel, Beschluss vom 15.06.1994 - 5 UE 2928/93 -, NVwZ-RR 1995, 110. - VG Düsseldorf, 02.03.2011 - 5 K 1546/10
Erhebung getrennter Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und …
Rn. 43 vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 5715/98 -, Juris Rn. 29 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 5 UE 2928/93 -, NVwZ-RR 1995, 110; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. September 1999 - 9 L 1269/97 - ZKF 2001, 135; Driehaus, in: Driehaus, Loseblattkommentar zum Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2009/40, § 6 Rn. 390;. - VG Regensburg, 14.03.2011 - RO 8 K 10.2275
Zur Heranziehung zu einer Niederschlagswassergebühr für eine gepflasterte Fläche
Als befestigte Fläche, die bei der Bemessung der Regenwassergebühr nach dem Maßstab der überbauten und befestigten Grundstücksfläche berücksichtigungsfähig ist, kann grundsätzlich auch ein Platten- oder Pflasterbelag angesehen werden, der wegen vorhandener - durchlässiger - Platten oder Pflasterzwischenräume das Eindringen von Wasser in das Erdreich nicht völlig ausschließt (Hess. VGH vom 15.6.1994 Az. 5 UE 2928/93).
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