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| VGH Hessen, 28.11.2001 - 5 UE 3530/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 28.08.2017 - 5 A 2906/16
Abwassergrundgebühr
Die insoweit angeführte Entscheidung des Senats vom 28. November 2001 (- 5 UE 3530/98 -) betreffe nicht die Zulässigkeit der Erhebung von Grundgebühren für nicht vorhandene Einrichtungen dem Grunde nach, sondern die Kalkulation des Maßstabs der Grundgebühr für vorhandene Einrichtungen der Höhe nach.Soweit der Senat in seinem Urteil vom 28. November 2001 (- 5 UE 3530/98 -, ZKF 2002, 158), auf das sich die Beklagte beruft, den auch hier zu prüfenden Maßstab für die Grundgebühr in einer früheren Satzung der Beklagten für rechtmäßig gehalten hat, wird daran im Ergebnis nicht festgehalten.
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