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| VGH Hessen, 21.03.1990 - 5 UE 3537/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Steuerfestsetzung nach Außerkrafttreten der Steuernorm - hier: Schankerlaubnissteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 10.10.1989 - I/2 E 1801/89
- VGH Hessen, 21.03.1990 - 5 UE 3537/89
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 31.03.1977 - 56/76
Qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, den einzelnen schützenden …
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1990 - 5 UE 3537/89
Ohne eine derartige Regelung können entstandene Steueransprüche auch noch nach Außerkrafttreten der Steuernorm durch Steuerbescheid geltend gemacht werden (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 1977 -- VII OVG 56/76 -- DGStZ 1978, 54, 55,bezogen auf die Aufhebung der Schankerlaubnissteuer in Niedersachsen zum 1. Januar 1975).
- VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 A 337/13
Straßenausbaubeitrag
Wird diese Ermächtigungsgrundlage später mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert, schließt das die Verwirklichung des Beitragstatbestandes ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder der Änderung aus, lässt aber nicht die Befugnis der die Abgabe erhebenden Körperschaft entfallen, die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung der Satzung entstandenen Abgabenansprüche auch nach diesem Zeitpunkt noch durch Bescheid geltend zu machen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. Januar 2013 - 5 A 2148/12.Z -, HSGZ 2014, 30 = NVwZ-RR 2013, 564, und vom 5. November 2002 - 5 TG 2339/02 -, HSGZ 2003, 69 = NVwZ-RR 2003, 457; Urteile vom 31. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, GemHH 1990, 166 = KStZ 1991, 80, und vom 16. September 1993 - 5 UE 3140/90 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20 = NVwZ-RR 1996, 525). - VGH Hessen, 13.01.2009 - 5 A 2186/08
Satzungserfordernis; Zeitpunkt der Heranziehung des Abgabenpflichtigen; …
Der einmal entstandene Anspruch bleibt bestehen, d.h. eine spätere Änderung oder Aufhebung des Satzungsrechts lässt nicht die Befugnis der anspruchsberechtigten Körperschaft entfallen, diesen Anspruch innerhalb der Festsetzungsfrist zu erheben (Senatsbeschluss vom 5. November 2002 - 5 TG 2339/02 -, HStGZ 2003, 69 [70]; Senatsurteil vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, KStZ 1991, 80;… Driehaus [Hrsg.] Kommunalabgabenrecht, 39. Erg.Lfg., Stand: September 2008, § 8 Rn. 893). - VGH Hessen, 24.01.2013 - 5 A 2148/12
Fehlende Absatzbezeichnung in Satzung
Wird diese Ermächtigungsgrundlage später mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert, schließt dies die Verwirklichung des Beitragstatbestandes ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung aus, lässt aber nicht die Befugnis der die Abgabe erhebenden Körperschaft entfallen, die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung entstandenen Abgabenansprüche auch nach diesem Zeitpunkt durch Bescheid geltend zu machen (vgl. Beschluss des Senats vom 5. November 2002 - 5 TG 2339/02 -, HSGZ 2003, 69 = NVwZ-RR 2003, 457; Urteile vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, GemHH 1990, 166 = ZKF 1991, 14 = KStZ 1991, 80, und vom 16. September 1993 - 5 UE 3140/90 -, juris; BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20 = NVwZ-RR 1996, 525).
- VGH Hessen, 05.11.2002 - 5 TG 2339/02
Beitragserhebung aufgrund (rückwirkender) Satzung
Wird diese Ermächtigungsgrundlage später mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert, schließt dies die Verwirklichung des Beitragstatbestandes ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung aus, lässt aber nicht die Befugnis der abgabeerhebenden Körperschaft entfallen, die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung entstandenen Abgabenansprüche auch nach diesem Zeitpunkt durch Bescheid geltend zu machen (vgl. etwa Urteile des Senats vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, GemHH 1990, 166 = ZKF 1991, 14 = KStZ 1991, 80; vom 16. September 1993 - 5 UE 3140/90 - BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20 = NVwZ-RR 1996, 525). - VGH Hessen, 13.01.2009 - 5 A 2188/08 Der einmal entstandene Anspruch bleibt bestehen, d.h. eine spätere Änderung oder Aufhebung des Satzungsrechts lässt nicht die Befugnis der anspruchsberechtigten Körperschaft entfallen, diesen Anspruch innerhalb der Festsetzungsfrist zu erheben (Senatsbeschluss vom 5. November 2002 - 5 TG 2339/02 -, HSGZ 2003, 69 [70]; Senatsurteil vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, KStZ 1991, 80;… Driehaus [Hrsg.] Kommunalabgabenrecht, 39. Erg.Lfg., Stand: September 2008, § 8 Rn. 893).
- VGH Hessen, 16.09.1993 - 5 UE 3140/90
Schankerlaubnissteuer - Haftung des Verpächters für die Schankerlaubnissteuer - …
Diese Aufhebung mit Wirkung vom 1. Januar 1988 stand der Verwirklichung des vorher entstandenen Steueranspruchs des Beklagten nicht entgegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 - KStZ 1991, 80 (L)). - VGH Hessen, 13.02.1997 - 5 TG 5044/96
Heranziehung zur Sonderabfallabgabe für Sonderabfallsammlung gemäß SAbfAbgG HE § …
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides ist vielmehr allein die zum Zeitpunkt der Verwirklichung - oder angeblichen Verwirklichung - des Abgabentatbestandes geltende Rechtslage (vgl. für den umgekehrten Fall des Außerkrafttretens einer Ermächtigungsgrundlage vor Bescheiderlaß: Urteile des Senats vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, GemHH 1990, 166 = ZKF 1991, 14 und vom 13. Dezember 1992 - 5 UE 5/90 -).
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