Rechtsprechung
| VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 42 Abs 2 Nr 1 BrandSchG HE, § 61 Abs 2 Nr 1 BrandSchHiLG HE
Erstattung der Kosten für Feuerwehreinsatz - Judicialis
BrSHG § 8 Abs. 1; ; BrSHG § 42 Abs. 1; ; BrSHG § 42 Abs. 2; ; BrSHG § 42 Abs. 3; ; HBKG § 61 Abs. 1; ; HBKG § 61 Abs. 2; ; HBKG § 61 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebühren - Feuerwehr, Brandbekämpfung, Brandschutz, Unfallhilfe, Interesse, Gebührensatzung, Störer, Anscheinsstörer, Kostenerstattung, Kostenersatz, Gebühr, Feuerwehrgebühr, Gebührenordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Feuerwehreinsatz wegen brennender Gartenabfälle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch der Gemeinde oder des Brandschutzverbands auf Kostenersatz ; Feuerwehreinsatz bei Brandbekämpfung; Kostenpflicht des Brandstifters ; Fehlende Identität von Brandstifter und Geschädigtem; Inanspruchnahme nach polizeirechtlichen Grundsätzen der Anscheinsstörung
Verfahrensgang
- VG Gießen, 31.08.1999 - 9 E 1022/97
- VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 514
- DVBl 2001, 843 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89
Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung - …
Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
Zu der Frage, ob bei der Kostenerstattung für die übrigen Leistungen insofern auch der sogenannte "Anscheinsstörer" als "Interessent" anzusehen und deshalb gebührenpflichtig ist, hat der Senat bisher nicht Stellung genommen (vgl. zu der Frage des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers im Polizeirecht und den dort vertretenen Differenzierungen: Bayer. VGH, Urteile vom 18.07.1997 - 22 B 97.268 -, BayVBl. 1998, 500, vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, NVwZ-RR 1996, 645, und vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, BayVBl. 1995, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24;… Sailer in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., M Rdnr. 28a ff). - VGH Hessen, 08.09.1999 - 5 UE 4085/98
Kostenerstattung für Öleinsatz einer kommunalen Feuerwehr auf einer …
Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
Damit hatte der Gesetzgeber der Feuerwehr wegen der in diesen Aufgabenbereichen häufigen Eilbedürftigkeit die Befugnis zur unmittelbaren Ausführung von Hilfeleistungsmaßnahmen eingeräumt, ohne dass zuvor mögliche Störer zur Vornahme von Maßnahmen verpflichtet werden mussten (vgl. Urteile des Senats vom 02.03.1988 - 5 UE 897/86 -, ESVGH 38, 164 = NVwZ-RR 1988, 75 = HSGZ 1989, 25 und vom 08.09.1999 - 5 UE 4085/98 -, HSGZ 1999, 488, alle zur sogenannten technischen Hilfeleistung, jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 26.07.1995 - 22 B 93.271
Folgenbeseitigungsanspruch des Anscheinsstörers bzw. Kostenerstattungsanspruch …
Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
Zu der Frage, ob bei der Kostenerstattung für die übrigen Leistungen insofern auch der sogenannte "Anscheinsstörer" als "Interessent" anzusehen und deshalb gebührenpflichtig ist, hat der Senat bisher nicht Stellung genommen (vgl. zu der Frage des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers im Polizeirecht und den dort vertretenen Differenzierungen: Bayer. VGH, Urteile vom 18.07.1997 - 22 B 97.268 -, BayVBl. 1998, 500, vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, NVwZ-RR 1996, 645, und vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, BayVBl. 1995, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24;… Sailer in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., M Rdnr. 28a ff).
- VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268
Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu …
Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
Zu der Frage, ob bei der Kostenerstattung für die übrigen Leistungen insofern auch der sogenannte "Anscheinsstörer" als "Interessent" anzusehen und deshalb gebührenpflichtig ist, hat der Senat bisher nicht Stellung genommen (vgl. zu der Frage des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers im Polizeirecht und den dort vertretenen Differenzierungen: Bayer. VGH, Urteile vom 18.07.1997 - 22 B 97.268 -, BayVBl. 1998, 500, vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, NVwZ-RR 1996, 645, und vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, BayVBl. 1995, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24;… Sailer in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., M Rdnr. 28a ff). - VGH Bayern, 19.05.1994 - 22 B 91.3523
Kostentragung bei widerlegtem Gefahrenverdacht
Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
Zu der Frage, ob bei der Kostenerstattung für die übrigen Leistungen insofern auch der sogenannte "Anscheinsstörer" als "Interessent" anzusehen und deshalb gebührenpflichtig ist, hat der Senat bisher nicht Stellung genommen (vgl. zu der Frage des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers im Polizeirecht und den dort vertretenen Differenzierungen: Bayer. VGH, Urteile vom 18.07.1997 - 22 B 97.268 -, BayVBl. 1998, 500, vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, NVwZ-RR 1996, 645, und vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, BayVBl. 1995, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24;… Sailer in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., M Rdnr. 28a ff). - VGH Hessen, 02.03.1988 - 5 UE 897/86
Feuerwehrgebührensatzung - gebührenpflichtige Beseitigung einer …
Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
Damit hatte der Gesetzgeber der Feuerwehr wegen der in diesen Aufgabenbereichen häufigen Eilbedürftigkeit die Befugnis zur unmittelbaren Ausführung von Hilfeleistungsmaßnahmen eingeräumt, ohne dass zuvor mögliche Störer zur Vornahme von Maßnahmen verpflichtet werden mussten (vgl. Urteile des Senats vom 02.03.1988 - 5 UE 897/86 -, ESVGH 38, 164 = NVwZ-RR 1988, 75 = HSGZ 1989, 25 und vom 08.09.1999 - 5 UE 4085/98 -, HSGZ 1999, 488, alle zur sogenannten technischen Hilfeleistung, jeweils m.w.N.). - VG Frankfurt/Main, 15.11.1989 - V/V E 1470/88
Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
Allein das Setzen eines Anscheins eines Schadensfeuers - hier kann offen bleiben, ob die Klägerin diesen gesetzt hat - erfüllt den Begriff des "Brandstifters" nicht (a. A. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.11.1989 - V/V E 1470/88 -, HSGZ 1991, 160).
- VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes
Rn. 27 (2) Neben dem Wortlaut sprechen auch systematische Erwägungen sowie der Sinn und Zweck der Regelung für eine Unterscheidung zwischen Handlungs- und Kostenebene im Feuerwehrrecht (vgl. auch HessVGH, U.v. 6.12.2000 - 5 UE 4389/99 - NVwZ-RR 2001, 514 zur dortigen feuerwehrrechtlichen Rechtslage). - VG Wiesbaden, 06.03.2012 - 1 K 220/11
Vorliegen eines Schadensfeuers
Es fehlt für die Inanspruchnahme jedoch an der hierzu erforderlichen Voraussetzung des Vorliegens eines Brandes (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 -, zitiert nach Juris).Unter dem Begriff des Brandes ist ein Schadensfeuer zu verstehen; hierbei handelt es sich um ein selbstständig fortschreitendes, unkontrollierbares Feuer außerhalb der Feuerstätte, das Gegenstände vernichtet, die nicht zum Verbrennen bestimmt sind bzw. Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen oder Sachen begründet (VG Aachen, Urteil vom 30.06.1999 - 6 K 974/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2008 - 9 A 3961/06 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2004 - 1 S 2263/02 - VGH Kassel, Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 - VG Münster, Urteil vom 12.08.2008 - 1 K 926/07 - jeweils zitiert nach Juris).
Die Fälle der Kostenerstattung sind im Rahmen eines Regel- Ausnahme- Verhältnisses der § 61 Absätze 1 und 2 HBKG bei grundsätzlich bestehender Gebührenfreiheit aber ausdrücklich benannt (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 -, zitiert nach Juris).
- OVG Sachsen, 17.03.2009 - 5 A 758/08
Senföl; Feuerwehreinsatz; Kosten; Fahrlässigkeit
Der Gefahrenbegriff wird insoweit sowohl bei der Gefahrenabwehr (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 SächsBRKG) als auch bei der Kostenpflicht gleichbedeutend verstanden und umfasst nach polizeirechtlichen Grundsätzen auch die Anscheinsgefahr (ebenso z.B.: VGH Bad.- Württ. Urteil v. 22.1.2004 - 1 S 2263/02 - ;… OVG Berlin, Beschl. v. 11.11.2003 - 1 N 40.01 - VG Stade, Urt. v. 25.6.2004 - 1 A 2424/03 - juris; im Ergebnis eine Kostenerstattung ablehnend allerdings zu einer Vorschrift über "Brandstiftung": HessVGH. Urt. v. 6.12.2000 - 5 UE 4389/99 -, juris).
- VG Gießen, 02.10.2001 - 9 E 1400/97
Streit um einen Feuerwehr-Gebührenbescheid; Brandstiftereigenschaft einer …
Nach dem Grundsatz des § 42 Abs. 1 BrSHG können also, vorbehaltlich der in Abs. 2 des § 42 BrSHG getroffenen Regelungen, für den Einsatz der Feuerwehr zum abwehrenden Brandschutz keine Gebühren verlangt werden (vgl. Hess.VGH Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 - HSGZ 2001, 217, 218).Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 06.12.2000 (5 UE 4389/99) diese Entscheidung bestätigt und zutreffend ausgeführt, bei Einsätzen zur Brandbekämpfung seien die Fälle der Kostenerstattung im Rahmen des Regel-Ausnahme-Verhältnisses des § 42 Abs. 1 und 2 BrSHG bei grundsätzlich bestehender Gebührenfreiheit ausdrücklich benannt.
Der Gesetzgeber hat jedoch bei der Neuregelung des Kostenersatzes den § 6 HSOG allein in § 61 Abs. 3 HBKG im Zusammenhang mit dem Kostenersatz für die "übrigen Leistungen" zur Klarstellung eingefügt, dagegen nicht in § 61 Abs. 2 HBKG zur Kostenerstattung für Einsätze bei Bränden (vgl. auch Hess.VGH, Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 - HSGZ 2001, 218).
- VGH Hessen, 28.01.2004 - 5 UZ 1021/03
Kostenerstattung bei Unterstützung eines Krankentransportes durch die Feuerwehr
Insoweit fehlt es bereits an einer hinreichenden Darlegung des behaupteten Zulassungsgrundes, da die Beklagte in ihrer Antragsbegründung keinen Rechtssatz aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zitiert, der in einem unvereinbaren Widerspruch zu den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des beschließenden Senats (Beschluss vom 3. April 2002 - 5 UZ 10/02 -, und Urteil vom 6. Dezember 2000 - 5 UE 4389/99 -) steht. - VG Wiesbaden, 04.09.2015 - 1 K 687/13
Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes
Zugleich ermächtigt die Regelung die Gemeinden, für die genannten Fallvarianten eine gemeindliche Gebührenregelung zu schaffen (VGH Kassel, Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 -, juris, Rdnr. 24). - VG Darmstadt, 26.10.2001 - 4 E 720/97
Beseitigung von Unfall- und Ölspuren und Straßenreinigung
Mit der Regelung des § 8 Abs. 1 BrSHG hat der Gesetzgeber den Feuerwehren wegen der in diesen Aufgabenbereichen häufigen Eilbedürftigkeit die Befugnis zur unmittelbaren Ausführung von Hilfeleistungen eingeräumt, ohne daß zuvor der mögliche Störer zur Vornahme von Maßnahmen verpflichtet werden müsse (HessVGH, Urt. vom 06.12.2000, Az.: 5 UE 4389/99). - VG Frankfurt/Main, 18.05.2020 - 5 K 496/18
Keine Gebührenpflicht für Nachlöscharbeiten
Unter dem Begriff des Brandes ist ein Schadensfeuer zu verstehen; hierbei handelt es sich um ein selbstständig fortschreitendes, unkontrollierbares Feuer außerhalb der Feuerstätte, das Gegenstände vernichtet, die nicht zum Verbrennen bestimmt sind bzw. Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen oder Sachen begründet (OVG NRW, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 3961/06, juris; HessVGH, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 5 UE 4389/99 , juris; VG B-Stadt, Urteil vom 6. März 2012 - 1 K 220/11, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".