Rechtsprechung
| VGH Hessen, 19.01.1995 - 5 UE 454/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 6 Abs 1 Nr 2 HuStG HE
Landwirtschaftliches Gehöft im Sinne des HuStG HE § 6 Abs 1 Nr 2 - Erfordernis eines Wohngebäudes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.05.1992 - I/2 E 2963/90
- VG Frankfurt/Main, 28.09.1993 - I/2 E 2963/90
- VGH Hessen, 19.01.1995 - 5 UE 454/94
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 03.08.1988 - 5 UE 526/84
Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1995 - 5 UE 454/94
Rn. 30 Auch der Senat ist in seinem Urteil vom 3. August 1988 (5 UE 526/84, ZKF 1989, 12, 14 = HessVGRspr. 1989, 30 = ESVGH 39, 236, dort allerdings nur Leitsatz) davon ausgegangen, daß "landwirtschaftliche Gehöfte" im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 HundeStG bewohnt sind, wenn er ausgeführt hat, daß derartige Gehöfte, deren Entfernung von dem nächsten bewohnten Gebäude zwar mehr als 100 m (Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) HundeStG), aber weniger als 200 m (Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 2 HundeStG) beträgt, nur in den Genuß der Vergünstigung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) HundeStG gelangen.
- VGH Hessen, 25.06.2003 - 5 UE 1174/01
Hundesteuer unabhängig von privater oder beruflicher Veranlassung
Die Halterdefinition in § 3 Abs. 2 HStG knüpfte dabei an die Vorgängerregelungen im Gebiet des späteren Landes Hessen und letztlich an die Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 1911 - VII C 523/10 -, PrOVGE 59, 107) an (vgl. zur historischen Entwicklung: Urteile des Senats vom 29. März 2000 - 5 UE 2111/97 -, NVwZ 2000, 958 = ZKF 2000, 253; und vom 19. Januar 1995 - 5 UE 454/94 -, HSGZ 1995, 201). - VGH Hessen, 05.07.2006 - 5 UZ 1006/06
Hundesteuer für einen zeitweise zu Hause gehaltenen Diensthund
Die Halterdefinition in § 3 Abs. 2 HStG knüpfte dabei an die Vorgängerregelungen im Gebiet des späteren Landes Hessen und letztlich an die Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 1911 - VII C 523/10 -, PrOVGE 59, 107) an (vgl. zur historischen Entwicklung: Urteile des Senats vom 29. März 2000 - 5 UE 2111/97 -, NVwZ 2000, 958 = ZKF 2000, 253; und vom 19. Januar 1995 - 5 UE 454/94 -, HSGZ 1995, 201).
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